FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat weiter Vorbehalte gegen das geplante Demokratiefördergesetz. „Es wird kein sogenanntes Demokratiefördergesetz geben, das eine institutionelle Finanzierung von Vereinen und Verbänden vorsieht, die sich als sogenannte Nichtregierungsorganisationen bezeichnen“, sagte Kubicki der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. Zur Demokratieförderung seien Schulen, das Parlament und die Zentrale für politische Bildung berufen. Das Gesetz war bereits im Dezember 2022 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden, aber der Bundestag hat es bis jetzt nicht beschlossen.
Kubicki sagte: „Der demokratische Verfassungsstaat hat nicht die Aufgabe, für gesellschaftliche Vielfalt zu sorgen. Wer meint, mithilfe eines Gesetzes über die gesellschaftliche Vielfalt entscheiden zu können, hat nicht den Schutz der Demokratie im Sinn, sondern eigene Machtpolitik.“
Erklärtes Ziel des geplanten Demokratiefördergesetzes ist es, Vereine und Organisationen, die sich für die Stärkung der Demokratie, gesellschaftliche Vielfalt und die Prävention von Extremismus einsetzen, mit einer besseren finanziellen Grundlage ausstatten. Zuletzt hatte vergangene Woche auch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gefordert, das Gesetz vor dem Hintergrund des Kampfs gegen den Rechtsextremismus schnell im Bundestag zu verabschieden.
Die Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, Kathrin Sonnenholzner, erklärte zum anhaltenden Widerstand der FDP: „Wer heute auf die Idee kommt, bei der Demokratiestärkung untätig zu bleiben, muss wirklich auf einem anderen Stern leben: Seit Wochen gehen Millionen von Menschen auf die Straße, um unsere Demokratie vor Rechtsextremen zu schützen – und Abgeordnete einer Regierungsfraktion wollen ausgerechnet ein Gesetz zur Förderung demokratischer Basisarbeit beerdigen.“ Ein solches Verhalten grenze an Realitätsverlust, sagte sie.
Das Bundesfamilienministerium schreibt zu dem Vorhaben: „Das Demokratiefördergesetz schafft erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie, der politischen Bildung, der Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe.“ Fördermittelempfänger erhielten „künftig mehr Planungssicherheit“ und der Bund gewährleiste die Finanzierung von Maßnahmen.