AzubiWerk München – Landeshauptstadt München

AzubiWerk München

Damit Auszubildende sich direkt auf Azubi-Apartments bei der Stadt bewerben können, gründen Stadt München, Kreisjugendring und DGB Jugend das AzubiWerk München.

Auftrag des AzubiWerks

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GEWOFAG, Roland Weegen
Azubi Wohnen am Innsbrucker Ring der Gewofag

Die Stadt München gründet gemeinsam mit dem Kreisjugendring München Stadt und der DGB Jugend München ein Auszubildendenwerk für München mit dem Ziel, die Lebens-, Ausbildungs- und Wohnbedingungen Auszubildender in München dauerhaft zu verbessern. Es soll die bestehenden Angebote der Beratung und Unterstützung Auszubildender in München weiter vernetzen und den Anliegen Auszubildender zusätzliches Gewicht verleihen.

Zielgruppen

Das AzubiWerk richtet sich an volljährige Auszubildende in der dualen Berufsausbildung mit Ausbildungsort im Stadtgebiet München, Schüler*innen an den Münchner Berufsfachschulen sowie den Fach-, Techniker- und Meisterschulen und Fachakademien. Dem Münchner Bildungsbericht Berufliche Bildung 2020 sowie den Zahlen der Agentur für Arbeit umfasst diese Zielgruppe bis zu 42.000 Junge Menschen über alle Ausbildungsarten und Lehrjahre.

Die Einschränkung auf volljährige Auszubildende ergibt sich aus den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die im Rahmen des Einstiegs in die Direktvergabe nicht erfüllt werden können.

Dennoch besteht Bedarf für die Berücksichtigung der Zielgruppe U18 in der Tätigkeit des AzubiWerks. Die tatsächlichen Wohnbedarfe dieser Zielgruppe sollen daher näher untersucht und bei späteren Projekten berücksichtigt werden.

Wohnen in Ausbildung

Im Besonderen ist es die Aufgabe des AzubiWerks durch die Schaffung und Bereitstellung geeigneten Wohnraums, in Kooperation mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die Wohnsituation Auszubildender in München dauerhaft zu fördern und Angebote zu schaffen, die ein eigenständiges, gemeinschaftlich organisiertes Wohnen auch für diejenigen Auszubildenden ermöglichen, die sich auf dem Münchner Wohnungsmarkt nicht aus eigener Kraft versorgen können.

Die Landeshauptstadt hat bereits 2013 die Umsetzung eines ersten Pilotprojekts am Innsbrucker Ring beschlossen, ein weiteres folgte 2019 am Hanns-Seidel-Platz. Hier sind Wohnungen für die Belegung durch Münchner Unternehmen vorgesehen, Wohnungen für Auszubildende der Landeshauptstadt sowie die Möglichkeit für Auszubildende sich auf direkt auf Wohnungen zu bewerben. Nach den Erfahrungen des Pilotprojekts stärkt die Landeshauptstadt München mit der Gründung des AzubiWerks die Möglichkeit der Direktvergabe von Wohnungen an Auszubildende.

Mit Beschluss der Vollversammlung zur Umsetzung des Programms „Bezahlbares Wohnen und Leben in München“ vom 19.01.2022 hat sich die Landeshauptstadt München das Ziel gegeben, bis Ende 2025 insgesamt die Zahl von 1.000 Wohnungen für Auszubildende im Einflussbereich der Mitbestimmung des AzubiWerks zu erreichen. Dazu werden die folgenden weiteren Projekte verfolgt.

Projekte AzubiWohnen

Gewofag, Roland Weegen

2012/13 beschloss der Stadtrat im Rahmen eines Pilotprojekts der GEWOFAG die Errichtung von Wohnungen für Auszubildende am Innsbrucker Ring/Grafinger Straße. 2019 konnte hier das Pilotprojekt LIVE+LEARN der GEWOFAG mit 91 Appartements für Auszubildende den Betrieb aufnehmen und erfolgreich umgesetzt werden.

Straßenperspektive Hans-Seidl-Platz
Grassinger Emrich Architekten

Mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2019 wurde die Errichtung eines weiteren Pilotprojekts mit 221 Wohnungen für Auszubildende am Hanns-Seidel-Platz und die Vergabe an die GEWOFAG beschlossen. 71 dieser Wohnungen sind entsprechend durch den Grundsatzbeschluss AzubiWerk vom 25.11.2021 für die direkte Vergabe durch das AzubiWerk vorgesehen. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind derzeit für das erste Quartal 2023 geplant.

In Freiham ist die Errichtung einer weiteren Einrichtung in der Größenordnung von etwa 200 Wohneinheiten auf einem städtischen Grundstück mit der GEWOFAG geplant. Hierbei wird auf dem Baufeld eine Kombination mit Wohnungen, unter anderem der Wohnform „Junges Wohnen“, angestrebt. Die In-house-Vergabe an die GEWOFAG erfolgt im Rahmen des Vergabebeschlusses in einer gesonderten Beschlussvorlage unter Federführung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung voraussichtlich im Juli 2022.

Die Entwicklung des Wohnkonzepts, der Gemeinschaftsflächen und der Grundrisstypen sowie eines Konzepts zur Einbettung in das umgebende Quartier soll in einem Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung von Auszubildenden erfolgen.

Im Rahmen des Stadtratsantrags „Azubiwohnen an der Leibengerstraße“ (20-26 / A 02144) vom 23.11.2021 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, das bereits in Planung befindliche Projekt an der Leibengerstraße mit insgesamt geplanten 141 Wohnungen als Kooperation zwischen Personal- und Organisationsreferat und AzubiWerk zu realisieren.

Als weiterer Baustein der Wohnraumbereitstellung werden Kooperationen mit freien Trägern der Jugendhilfe und weiteren Kooperationspartner*innen angestrebt. Als erstes konkretes Projekt finden derzeit Gespräche mit der Caritas München bezüglich einer möglichen Kooperation mit dem AzubiWerk bei der Erweiterung ihres Jugendhauses Am Blütenanger 64 um bis zu 72 Wohneinheiten statt. Die Beschlussfassung dazu erfolgt in einer gesonderten Beschlussvorlage

Wohnungsvergabe

Abbildung: Auswahlverfahrens im Vergabesegment III - Direktbewerbung
Abbildung: Auswahlverfahrens im Vergabesegment III - Direktbewerbung

Bei allen Projekten der Landeshauptstadt München wird ein Teil der Wohnungen für eine direkte Vergabe durch das AzubiWerk vorgesehen. Die bestehenden Möglichkeiten des Erwerbs von Belegrechten für Auszubildende Münchner Unternehmen oder bei der Landeshauptstadt München werden weitergeführt.

Um für eine Wohnung des AzubiWerks für die Dauer ihrer Ausbildung in Frage zu kommen müssen die Auszubildenden die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Volljährigkeit
  • Auszubildende in der dualen Berufsausbildung, Schüler*innen an Berufsfachschulen sowie den Fach-, Techniker- und Meisterschulen und Fachakademien.
  • Ausbildungsstätte im Stadtgebiet München

Auszubildende, die sich direkt bei AzubiWerk um eine Wohnung bewerben, werden in einem gewichteten Losverfahren nach der sozialen Dringlichkeit ausgewählt. Dazu werden mehrere Lostöpfe gebildet, die unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen abbilden und die mit unterschiedlichen Anteilen am Vergabekontingent des AzubiWerks berücksichtigt werden:

  • Sonderlostopf S: von der Standardwohnung abweichender Flächenbedarf (beispielsweise barrierefreie oder rollstuhlgerechte Ausbau sowie Bedarfe alleinerziehender Auszubildender mit Kind)
  • Lostopf I: Auszubildende mit geringer Ausbildungsvergütung oder Einkommen
  • Lostopf II: alle, die keine speziellen Zugangsbedingungen erfüllen

Schwerpunkt der Belegung liegt dabei in der Berücksichtigung der Bewerbungen von Auszubildenden mit geringer Ausbildungsvergütung oder Einkommen im Lostopf I. Die Belegung erfolgt paritätisch zwischen Männern und Frauen. Eine Anpassung der Ausgestaltung der Lostöpfe sowie der zugehörigen Quoten erfolgt im Rahmen der Evaluation der Erstbelegung fortlaufend sowie projektabhängig.

Die Auslosung erfolgt jährlich vor Beginn des Ausbildungsjahres je Lostopf als gewichtetes Verfahren, in dem sozialen Engagement und insbesondere prekäre Wohnverhältnisse besonders berücksichtigt werden. Auszubildende, die im Losverfahren nicht ausgewählt werden erhalten einen Platz auf der Warteliste.

Soziales Engagement: Um die wichtige Funktion und die Verantwortung, die junge Menschen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten übernehmen, zu würdigen, werden Auszubildende, die ein zivilgesellschaftliches, soziales Engagement nachweisen können, im Losverfahren mit doppeltem Losgewicht berücksichtigt.

Prekäre Wohnverhältnisse: Steht in bestehenden Wohnverhältnissen kein geeigneter Rückzugort zum Lernen zu Verfügung, wohnen die Auszubildenden in überbelegten Wohnsituationen oder Unterkünften, sind von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht oder müssen wegen der Beendi­gung einer Jugendhilfemaßnahme die Jugendhilfeeinrichtung verlassen, so werden sie im Losverfahren mit dreifachen Losgewicht zu berücksichtigen.

Mitbestimmung

Abbildung: Gremien des AzubiWerks
Abbildung: Gremien des AzubiWerks

Die Auszubildenden werden an der Gestaltung ihres unmittelbaren Wohnumfeldes im Rahmen lokaler Mitbestimmung einbezogen. Auch bei der Ausgestaltung der Tätigkeit des AzubiWerks insgesamt werden Vertreter*innen der Interessensvertretungen Auszubildender und gewählte Vertreter*innen der Auszubildenden aus den Einrichtungen des AzubiWerks mit beteiligt. Daher sieht die Satzung des AzubiWerks Mitbestimmungsgremien vor, die eine unmittelbare Beteiligung der Auszubildenden sicherstellen.

Auf regelmäßig stattfindenden Hausversammlungen werden die Bewohner*innen der jeweiligen Einrichtung über die Tätigkeit des AzubiWerks informiert, anstehende Entscheidungen für die Ausgestaltung des jeweiligen Wohnumfeldes getroffen und jeweils zwei Haussprecher*innen gewählt. Die Haussprecher*innen vertreten die Belange der jeweiligen Einrichtung gegenüber dem AzubiWerk und sind durch zwei gewählte Vertreter*innen mit Stimmrecht im Vorstand des AzubiWerks vertreten.

Vernetzung

Das AzubiWerk soll auch die Vernetzung der bestehenden Angebote der Beratung und Unterstützung Auszubildender weiter verbessern. Bereits im Projekt zur Erarbeitung der Grundlagen für die Arbeit des AzubiWerks ist es gelungen über 70 Vertreter*innen der beteiligten Referate der Landeshauptstadt München, der Interessensvertretungen Auszubildender und freier Träger von Angeboten für Auszubildende einzubeziehen. Ziel ist es den Anliegen Auszubildender zusätzliches Gewicht zu verleihen.

An diese erfolgreiche Zusammenarbeit knüpft das AzubiWerk mit der Einrichtung eines Beirats des AzubiWerks an, der unter dem Vorsitz der dritten Bürgermeisterin tagen wird. Die aktuell am Beirat beteiligten Institutionen und freien Träger finden sie in der folgenden Aufstellung.

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