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Pressemitteilung vom 29.08.2022

Zensus 2022: Wiederholungsbefragung zur Qualitätsbewertung

340 Personen werden als Stichprobe erneut angeschrieben

Seit rund drei Monaten laufen die Befragungen für den Zensus 2022. Die persönlichen Befragungen der Haushalte und an Wohnheimen sind größtenteils abgeschlossen. Ein kleiner Teil der bereits Befragten wird erneut für ein kurzes persönliches Interview kontaktiert. Landesweit betrifft dies etwa 15.600 zufällig ausgewählte Personen, in Kaiserslautern 340 Personen an 56 Anschriften.

 

Die Wiederholungsbefragung dauert nur etwa fünf Minuten und ist

EU-weit vorgeschrieben. Sie dient der nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse beim Zensus 2022 im Hinblick auf die ermittelten Bevölkerungszahlen. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Personen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden.

 

Die Interviewerinnen und Interviewer erfragen Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und ob neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland bewohnt wird. Wie bei der ersten Befragung besteht auch bei der Wiederholungsbefragung eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt. Die Wiederholungsbefragung läuft etwa bis Anfang November, der genaue Termin wird wieder schriftlich angekündigt. Sie wird von anderen Interviewerinnen und Interviewern als bei der Erstbefragung durchgeführt. Zum persönlichen Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer wie bereits bei der Erstbefragung mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus, zum Beispiel einem Personalausweis oder einem Reisepass. Die kurze Befragung kann ebenfalls an oder vor der Tür erledigt werden.

 

Weitere Informationen zum Zensus 2022:

www.zensus2022.de



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 29.08.2022