Deborah Dillmann

Seit 2017 gibt es in Deutschland statt der drei Pflegestufen insgesamt fünf Pflegegrade sowie eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit. Dadurch können Menschen schon früher einen Pflegegrad beantragen und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen - zum Beispiel für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim. 

Von den aktuell rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden laut der Pflegestatistik 2021 knapp 800.000 vollstationär in einem Pflegeheim versorgt. Das entspricht etwa 16 Prozent. Davon haben fast 30 Prozent einen Pflegegrad 4. Wie hoch die Kosten im Pflegeheim für diese Gruppe sind, lesen Sie hier. 

Pflege im Pflegeheim: Wie viel kostet ein Platz?

Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich laut der Verbraucherzentrale aus verschiedenen Posten zusammen. Diese sind: 

  • Kosten für Pflege und Betreuung
  • Kosten für Verpflegung und Unterkunft
  • Investitionskosten

Unter Umständen können zudem je nach Pflegeheim und Bundesland die Ausbildungskosten auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt und ein Beitrag in Rechnung gestellt werden. Der AOK zufolge zählt dieser Kostenpunkt aber genau wie Pflege und Betreuung zu den Pflegekosten. Daneben können für Zusatzleistungen weitere Kosten anfallen.

Die Pflegeversicherung - egal ob gesetzlich oder privat - übernimmt von den genannten Posten nur einen Teil: die Pflegekosten. Je nachdem wie hoch diese sind, werden sie voll oder zum Teil übernommen. Die restlichen Kosten bilden zusammen mit den Kosten für Verpflegung und Unterkunft und den Investitionskosten den Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst bezahlen müssen. 

Der Eigenanteil wird laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einem bestimmten Prozentsatz bezuschusst. Die Zuschüsse, auch Entlastungszuschlag genannt, richten sich allerdings nicht nach dem Pflegegrad, sondern nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim:

  • bis zwölf Monate Aufenthalt: 15 Prozent des Eigenanteils
  • zwölf bis 24 Monate Aufenthalt: 30 Prozent des Eigenanteils
  • 24 bis 36 Monate Aufenthalt: 50 Prozent des Eigenanteils
  • ab 36 Monaten Aufenthalt: 75 Prozent des Eigenanteils

Einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) zufolge müssen Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner aktuell im Bundesdurchschnitt mit einem Eigenanteil in Höhe von 2783 Euro rechnen - davon wird je nach Aufenthaltsdauer noch der Entlastungszuschlag abgezogen. 

Der Eigenanteil unterscheidet sich je nach Pflegeheim und Bundesland. Mit Stand 1. Januar 2024 müssen Pflegebedürftige in Baden-Württemberg am tiefsten in die Tasche greifen. Hier liegen die durchschnittlichen Kosten vor Abzug der Zuschüsse bei 3164 Euro. Bayern befindet sich mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2699 Euro in der oberen Hälfte der Statistik. Mit 2191 Euro ist es aktuell in Schleswig-Holstein am günstigsten.

Übrigens: Wer sich das Pflegeheim nicht mehr leisten kann, muss bis auf ein bestimmtes Schonvermögen alles in die Pflegeheimkosten investieren. Um die Sozialleistung "Hilfe zur Pflege" beantragen zu können, darf man nicht zu viel Geld haben.

Kosten im Pflegeheim: Wie teuer ist ein Platz mit Pflegegrad 4?

Die Gesamtkosten für einen Platz im Pflegeheim hängen nicht nur mit der gewählten Einrichtung, sondern auch mit dem Pflegegrad zusammen. Ein höherer Pflegegrad bedeutet meist eine größere körperliche und geistige Einschränkung pflegebedürftiger Menschen. Aus diesem Grund erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 laut der Allianz Versicherung einen höheren Leistungssatz für die vollstationäre Pflege als Personen mit Pflegegrad 2.

Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegeversicherung laut dem BMG maximal Pflegekosten in Höhe von bis zu 1775 Euro. Alles, was darüber hinausgeht sowie den Eigenanteil - dieser ist in seiner Höhe übrigens nicht vom Pflegegrad abhängig - müssen Pflegebedürftige selbst bezahlen oder etwa über ihre Zusatzversicherung abrechnen. 

Welche Kosten für einen Platz im Pflegeheim bei Pflegegrad 4 entsteht, lässt sich nicht genau sagen, da diese von vielen Faktoren abhängen, die nicht nur mit dem Pflegegrad zu tun haben.