Das Ende des Blutrichters
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Das Ende des Blutrichters

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Freisler (M.) während eines seiner Schauprozesse.
Freisler (M.) während eines seiner Schauprozesse. © imago

Der Nazi-Hetzer Roland Freisler saß über die Männer und Frauen des 20. Juli zu Gericht – bis eine amerikanische Bombe ihn traf

Deutschland, im September 1944: Der Krieg war dorthin zurückgekehrt, wo er Jahre zuvor entfacht worden war. Davon blieb auch der Volksgerichtshof (VGH), die höchste juristische Instanz des NS-Regimes für politische Strafsachen, nicht verschont. Bereits im November 1943 war das Gerichtsgebäude bei einem Luftangriff erheblich zerstört worden, so dass man gezwungen war, einen Teil des Tribunals nach Potsdam ins dortige Landgericht auszulagern.

Die VGH-Richter waren aber im gesamten Reich unterwegs, um ihre Bluturteile zu fällen. Ganz im Sinne von Reichsjustizminister Otto Thierack, der in einem Brief vom 18. Oktober 1944 bat er VGH-Präsident Roland Freisler, doch dessen Augenmerk besonders auf die Durchführung und Urteile der Prozesse zu richten, da die Bedeutung des Volksgerichtshofs „für das Halten der inneren Front“ erheblich gestiegen sei.

Der Volksgerichtshof, als Tribunal in der „vordersten Linie“, sollte beim „Halten der inneren Front“ besonders effizient vorgehen. Die Verfahren wurden vereinfacht, mit langwierigen Begnadigungsgesuchen wollte man sich nicht mehr aufhalten. Die Kriegssituation verlange – so Thierack –, dass die Prozesse rasch abgeschlossen und die Urteile konsequent vollstreckt würden.

Das war ganz im Sinne Freislers. Zwar empfand auch er es als Last, unter extrem schwierigen Umständen seine Prozesse zu einem Urteilsspruch zu bringen, da sie fortwährend durch Luftangriffe der Alliierten unterbrochen werden mussten; doch konnten auch die Trümmer seine beinahe religiöse Bindung an den Nationalsozialismus nicht in Frage stellen oder gar lösen.

Ungeduldig und wirr

Wollten die Männer des VGH das nahende Ende nicht wahrhaben, oder spornte sie ihr fanatischer Wahn noch einmal zu einem blutigen Rachefeldzug gegen all jene an, die sie für den bevorstehenden Untergang verantwortlich machten? Beinahe jeder zweite Angeklagte war in den Prozessen seit Januar zum Tode verurteilt worden, wegen Verbrechen wie „Abhören feindlicher Radiosender“, „Plünderung nach Bombenangriffen“ oder „Defätismus“ und dergleichen.

Im Mittelpunkt der Tribunale standen – neben den fortwährenden Prozessen gegen „Namenlose“ – noch immer die „Prominenten“ der 20.-Juli-Opposition. So wurden die Prozesse gegen noch verbliebene Mitglieder des Kreisauer Kreises fortgesetzt. Todesurteile waren an der Tagesordnung.

Auch am 3. Februar 1945, einem Samstag. Freisler verhandelte an diesem Tag gegen Ewald von Kleist-Schmenzin, der zwar keiner Widerstandsgruppe angehörte, sich jedoch als Oppositioneller verstand und zu zahlreichen Personen des Widerstands Kontakt gehabt hatte. Über Stauffenbergs Pläne war er informiert worden.

Kleist-Schmenzin trat offensiv vor Freisler. Er habe, so führte er aus, von Beginn an Hitler und den Nationalsozialismus bekämpft; dies habe er als eine Verpflichtung gegenüber Gott betrachtet. Freisler hatte offenbar kein Interesse an einem Disput. Er unterbrach die Sitzung und schlug vor, die Verhandlung gegen Fabian von Schlabrendorff vorzuziehen. Warum, konnte bislang nicht geklärt werden. Kaum hatte er damit begonnen, wurde Luftalarm ausgelöst, das Verfahren unterbrochen.

Dieser 3. Februar 1945 – der Tag, an dem die US-amerikanische Luftwaffe ihren bisher schwersten Angriff auf Berlin flog, bei dem über 3000 Tonnen Sprengstoff auf die Stadt fielen – brachte für mehr als 20 000 Menschen den Tod. Einer davon: Roland Freisler.

Über sein Ende gab es lange Zeit drei Versionen. Die erste stammt von Fabian von Schlabrendorff. Nach dem Krieg schrieb er in einem Buch: Unter Sirenengeheul habe man sich in den Keller des Gerichtsgebäudes begeben. Der Präsident mit den Akten in der Hand und seine Beisitzer seien in der einen Ecke des Schutzraumes gestanden, gegenüber er und seine Bewacher. Da plötzlich sei das Gebäude von einer schweren Bombe getroffen worden. Ein Deckenbalken sei durchgebrochen und habe Freisler erschlagen.

Nach der zweiten Version soll Freisler während einer Autofahrt vom Reichsjustizministerium zum Volksgerichtshof von einer Bombe getroffen worden sein.

Die dritte und wahrscheinlichste Version stammt vom Oberstabsarzt Rolf Schleicher, der bei Minister Thierack wegen seines von Freisler zum Tode verurteilten Bruders Rüdiger intervenieren wollte. Den Bombenangriff überstand er im U-Bahn-Tunnel am Potsdamer Platz. Danach wurde nach einem Arzt gerufen. Schleicher meldete sich, und man führte ihn auf den Hof des Volksgerichtshofs. Dort zeigte man ihm einen „hohen Prominenten“, der beim Versuch, über den Hof zu laufen, von einem Bombensplitter getroffen worden war. Schleicher erkannte in dem Toten Freisler. Er weigerte sich, einen Totenschein auszustellen, und verlangte, zum Justizminister vorgelassen zu werden. Als er dann mit ihm sprechen konnte, gab sich Thierack sehr bestürzt über den Tod Freislers, versprach aber Schleicher, zunächst die Vollstreckung des Todesurteils an seinem Bruder aufzuschieben. Nach Einreichung eines Gnadengesuches, so machte er ihm Hoffnung, solle das Urteil nochmals geprüft werden.

„Ein Mensch voller Ideen“

Doch alle Bemühungen sollten vergebens bleiben. Wochen später, in der Nacht vom 22. auf den 23. April 1945, sollte Rüdiger Schleicher mit weiteren 16 Todeskandidaten von einem Erschießungskommando des Reichssicherheitshauptamtes hingerichtet werden.

Drei Tage später, am 5. Februar 1945, schrieb Thierack einen Beileidsbrief an „sehr verehrte Frau Freisler“. Er sei erschüttert, so Thierack, dass ihr Gatte, „ein nimmer müder Arbeiter, ein von der Größe der deutschen Sendung, von der Gerechtigkeit und von dem Sieg der deutschen Sache zutiefst überzeugter Nationalsozialist und ein getreuer Gefolgsmann des Führers (…) aus unserer Mitte gerissen“ wurde. „Ein Mensch voller Ideen“ sei er gewesen, in „rastloser Tätigkeit, unmittelbar vor neuen schweren Aufgaben stehend“. Andere zeichneten Freislers blutige Spur über drei quälende Monate kreuz und quer durch das immer weiter schrumpfende „Tausendjährige Reich“ fort. Und Unzählige nahmen die mörderische NS-Justiz in die eigenen Hände und rechneten mit tatsächlichen oder vermeintlichen Oppositionellen „fünf vor zwölf“ noch ab.

Nach dem Krieg wurde bei den Nürnberger Tribunalen der Richtspruch über Freisler gesprochen, „den düstersten, brutalsten und blutigsten Richter der gesamten deutschen Justizverwaltung“.

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