Ein juristischer Streit um Passagen im Buch von Ex-„Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann zur Familie von Altkanzler Helmut Kohl endete (vorerst) mit Teilerfolgen für beide Seiten.
Das Landgericht Hamburg verbot am Donnerstag in einem Eilverfahren auf Unterlassung drei von fünf bemängelte Äußerungen. Der andere Teil wurde zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Die bereits gedruckten Bücher (Titel: „Ich war Bild“) können zugleich weiter verkauft werden und müssen nicht geändert werden. Auch der „Spiegel“ berichtete über den Prozess und die Details.
Die bemängelten Passagen drehen sich laut Gericht grob um finanzielle Details in Auseinandersetzungen des Altkanzlers mit seinen Söhnen. Der Antrag bei Gericht wurde von den Söhnen Walter und Peter Kohl gestellt und richtete sich gegen die zu Bertelsmann gehörende Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH, die das Buch publiziert. Die Gerichtsentscheidung kann laut dem Sprecher juristisch noch angefochten werden.
Spekulationen über tiefe Kluft innerhalb der Familie
Erschienen war das Buch im Mai. Diekmann stand von 2001 bis Anfang 2017 an der Spitze von Deutschlands größter Boulevardzeitung. In den Memoiren schildert der 58-Jährige Erlebnisse aus seiner Zeit als Chefredakteur. Im vierten Kapitel schreibt er über sein Verhältnis zu und seine Erlebnisse mit Altkanzler Helmut Kohl (1930-2017), den er als „väterlichen Freund“ bezeichnet.
Dabei geht Diekmann auch auf die Beziehung zwischen Kohl, dessen beiden 59- und 58-jährigen Söhnen und Kohls zweiter Ehefrau Maike Kohl-Richter (59) ein. Diekmann listet angebliche Details zu Streitigkeiten um das Erbe auf und beschreibt eine Kluft zwischen Söhnen und Vater, die in den Jahren vor dessen Tod am 16. Juni 2017 immer tiefer geworden sei.
Nach dem Erscheinen hatte Walter Kohl der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass er rechtliche Schritte gegen das Buch prüfen lasse und dass viele Darstellungen Diekmanns falsch seien, auch WELT hatte berichtet.
In dem Urteil (Az. 324 O 198/23) untersagte das Gericht Diekmann nun etwa die Behauptung, neben Peter hätte auch Walter Kohl seinen Vater im Jahr 2015 auf Pflichtteilsansprüche bezüglich des Nachlasses der Mutter verklagt. Dies sei „eine unwahre Tatsachenbehauptung“.
Kohl-Sohn sieht „krachende Niederlage“ für den Journalisten
Dem „Spiegel“ gegenüber sagte Walter Kohl, die jetzt erlassene einstweilige Verfügung sei eine „krachende Niederlage“ für Diekmann und seinen Verlag. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg zeige, dass Diekmann in seinem Buch „mit Unwahrheiten und Halbwahrheiten arbeitet“, so Kohl. Der Aussage, er und sein Bruder Peter hätten ihren Vater als „reine Gelddruckmaschine“ betrachtet, sei „durch das Gericht die Grundlage entzogen“ worden.
Vom Verlag hieß es am Donnerstag zu der Gerichtsentscheidung: „Autor und Verlag prüfen derzeit die Einlegung von Rechtsmitteln, sind aber schon jetzt sehr erfreut, dass die aktuell im Handel befindlichen Exemplare des Bestsellers von Kai Diekmann weiterhin ungestört verkauft werden können.“ Die Verfahrenskosten sollen demnach zwischen den Streitparteien aufgeteilt werden.
Anmerkung der Redaktion: „Bild“ gehört wie WELT zur Axel Springer SE