NATO Artikel 5: Was der Bündnisfall ist - einfach erklärt
Artikel 5 im Vertrag der NATO regelt den Bündnisfall und ist damit gerade in der jetzigen Zeit wichtiger denn je. Im Falle eines Angriffs zielt er auf eine gemeinschaftliche Selbstverteidigung der NATO-Bündnispartner.
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Vertrag der NATO: Bündnisfall nach Artikel 5
Obwohl vor allem die ersten drei Artikel des NATO-Vertrages darauf abzielen, dass alle Mitglieder der Organisation nach Frieden streben und zusammenarbeiten, ist der hauptsächliche Zweck der NATO immer noch die Verteidigung. Nachdem der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine begonnen hat, ist diese Bedeutung des NATO-Bündnisses erheblich in den Vordergrund gerückt - und das, obwohl die Ukraine kein Mitgliedsstaat ist.
- Der Artikel 5 des Nordatlantikvertrages stammt aus dem Jahr 1949 und klärt den NATO-Bündnisfall.
- Darin ist Folgendes geklärt: Wenn einer oder mehrere der Vertragsparteien in Europa oder Nordamerika mit Waffen angegriffen werden, gilt dies als Angriff gegen alle NATO-Mitglieder.
- Außerdem berechtigt der Artikel 5 die anderen Mitgliedsstaaten dazu, jegliche Maßnahmen inklusive Waffengewalt zu ergreifen, um dem angegriffenen Partner bzw. den Partnern beizustehen und Sicherheit wiederherzustellen. Dies erfolgt nach Artikel 51 der UN-Satzung, auf den sich Artikel 5 des NATO-Bündnisses bezieht.
- Der Nordatlantikvertrag legt außerdem fest, dass der UN-Sicherheitsrat unverzüglich über den Angriff und geplante Maßnahmen dagegen zu unterrichten sei.
- Der Sicherheitsrat soll daraufhin Schritte einleiten, um die internationale Sicherheit und den Frieden wiederherzustellen bzw. aufrechtzuerhalten.
- Artikel 5 fand bisher einmalige Anwendung: nach den Terroranschlägen des 11. September 2001.
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