Wessinghage und sein Professorentitel - Tegernseerstimme

Wessinghage und sein Professorentitel

Seit 2008 ist Thomas Wessinghage ärztlicher Direktor des Medical Parks in Bad Wiessee. Damals trat er die Nachfolge des Rottachers Hubert Hörterer an, der in den Aufsichtsrat wechselte.

Nun sieht sich der ehemalige Spitzensportler unangenehmen Nachforschungen ausgesetzt. Er liegt im Streit mit der Ärztekammer. Der Vorwurf: Er führt seinen Professorentitel nicht korrekt.

Aus Sicht der Ärztekammer führt Thomas Wessinghage  seinen Professoren Titel nicht korrekt.
Aus Sicht der Ärztekammer führt Thomas Wessinghage seinen Professoren-Titel nicht korrekt.

Thomas Wessinghage, der ärztliche Direktor des Medical Parks in Bad Wiessee, führt als Titel „Prof. Dr. med.“ – zu Unrecht, wie nun die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) mitteilt, da er „keine Professur an einer medizinischen Fakultät ausübt“.

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Der frühere Spitzensportler dagegen glaubt, „dass alles in Ordnung ist“. Dennoch muss er auf Nachfrage einräumen: „Ich habe die Änderung, die die Bezirksärztekammer eingefordert hat, erst einmal umgesetzt“. So fügte der Arzt an seinen Titel den Zusatz (DHfGP) an. Doch auch dies reicht nicht, wie der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern nun erklärt: „Es ist nicht korrekt, wenn ein Zusatz nicht direkt mit dem Professorentitel, sondern hinter dem Namen geführt wird.“

Der Titel hilft

Der Hintergrund dieser Aufforderung durch die Ärztekammer dürfte sein, dass ein prestigeträchtiger Titel wie „Prof. Dr. med.“ vortäuscht, man habe es als Patient mit einem honorigen Professor einer Medizinischen Fakultät zu tun. Das schafft ein gewisses Maß an Vertrauen in die ärztliche Praxis des behandelnden Arztes und beschert diesem widerum ein stattliches Honorar.

Zudem schmückt es eine Klinik. Je mehr Professoren sie hat, desto angesehener ist sie. Dem hat nun die Standesvertretung der Ärzte im Fall Thomas Wessinghage einen Riegel vorgeschoben. Für den erfolgsverwöhnten 61-Jährigen eine bittere Pille. Vor allem, da der Name Wessinghage seit den 70er- und 80er-Jahren für einen gefeierten Sportler steht. Als Mittel- und Langstreckenläufer war er 22-mal Deutscher Meister und Europameister.

Auch als Arzt machte Wessinghage schnell Karriere: Staatsexamen mit 27. Ab 1996 hatte er wechselnde Positionen als Ärztlicher Direktor von Reha-Kliniken inne. Seit 2008 übt er nun diese Funktion im Medical Park von Bad Wiessee aus. Hier firmierte er viele Jahre als Prof. Dr. med. Thomas Wessinghage, Chefarzt der Abteilung Orthopädie und Sportmedizin.

Verstoß gegen die Berufsordnung

Gegenüber der Tegernseer Stimme teilt die Ärztekammer mit, sie sei vom Ärztlichen Bezirksverband Oberbayern (ÄBO) unterrichtet worden, „dass Herr Dr. Wessinghage mit Schreiben vom 09.01.2014 auf den notwendigen Zusatz zu seiner Professorenbezeichnung hingewiesen und ihm gleichzeitig mitgeteilt wurde, dass ohne diesen Zusatz eine Irreführung und damit ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliegen würde“. Wörtlich steht in Paragraph 27 der Berufsordnung für Ärzte:

Ist die Bezeichnung „Professor“ von einer anderen als einer medizinischen Fakultät verliehen worden, so darf die Bezeichnung „Professor“ nur unter Angabe der Fakultäts- und Hochschulzugehörigkeit geführt werden.

Mit anderen Worten: Thomas Wessinghage muss nun in seinem Professorentitel einen Hinweis einfügen, der auf seine Tätigkeit an der Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement in Saarbrücken hinweist, die überwiegend Fernstudien-Lehrgänge anbietet. Dort ist der Medicalpark-Chef Prorektor und Dozent.

Wessinghage hat zwar auf die Aufforderung der Ärztekammer reagiert, aber eben nicht ausreichend, wie es nun aus München heißt. „So sei es aber immer noch nicht korrekt, wenn man den Zusatz hinter den Namen stellt, so fehlt der Bezug zur Professorenbezeichnung.“ Für die Ärztekammer in München ist klar, wie Wessinghage seinen Professorentitel führen müsste: Dr.med. Thomas Wessinghage, Professor, Hochschule für Prävention und Gesundheitsvorsorge, Saarbrücken.

Der so angemahnte beruft sich jedoch darauf, dass dies in einigen Bundesländern anders gehandhabt werde. Dort könne er seinen Professorentitel ohne Zusatz führen. Nur in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern sei dies nicht möglich. Will Wessinghage allerdings nicht gegen die Statuten der Berufsordnung an seinem derzeitigen Wirkungsort Bad Wiessee verstoßen, muss er wohl oder übel in diesen sauren Apfel beißen und seinen Professorentitel nach bayerischem Standesrecht sauber ergänzen, sagt die Ärztekammer.

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