Chaos unter Spahn: Rechnungshof kritisiert Corona-Maskenkäufe
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Chaos-Zustände, „geringer Nutzen“: Rechnungshof zieht hartes Fazit zu Spahns Corona-Maskenkäufen

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Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Jahr 2021 beim Aufsetzen einer FFP2-Atemmaske. © IMAGO / Political-Moments

Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn kaufte während der Pandemie zu viele Masken. Allein deren Verwaltung kostet eine Milliarde Euro. Und der Nutzen? Insgesamt gering, urteilt der Rechnungshof.

Bonn – 5,7 Milliarden Masken kaufte der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Jahr 2020. Wie aus einem Bericht des Rechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervorgeht, müssen über drei Milliarden davon vernichtet werden. Allein die Folgekosten der Anschaffung beziffert der Bericht auf rund eine Milliarde Euro. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet.

Eine Milliarde Euro: Überbeschaffung von Masken führt zu massiven Folgekosten

Zwei Milliarden der angeschafften Schutzmasken habe man verteilt, 1,7 Milliarden davon in Deutschland. „Tatsächlich genutzt wurden noch weniger Masken“, so der Rechnungshof-Bericht. Und die restlichen 3,7 Milliarden Masken? 1,2 Milliarden seien bereits vernichtet worden, weitere 1,7 Milliarden seien für die Vernichtung vorgesehen. Etwa 800 Millionen Masken seien verwendbar, allerdings gebe es „kein Nutzungs- und Verteilungskonzept.“ Ihre Zukunft ist demnach wohl auch bald die Mülltonne. Die Kosten für die Verwaltung der zu viel beschafften Masken bezifferte der Rechnungshof bis Ende 2023 mit 460 Millionen Euro, weitere 534 Millionen dürften im laufenden Jahr fällig werden.

Hinzu kommen laut Rechnungshof Ausgaben für Rechtskosten von mindestens 113 Millionen Euro, wie Spiegel berichtete. Unterm Strich liegen allein die Folgekosten bei rund einer Milliarde Euro, die Anschaffungskosten sind hier noch nicht berücksichtigt: 2021 war der Rechnungshof in einem Bericht auf Ausgaben für Masken von fast sieben Milliarden Euro gekommen. Chaos gab es im Gesundheitsministerium offenbar auch bei der Verzollung, was den Steuerzahler ebenfalls teuer zu stehen kommt: Wegen fehlender Zollanmeldung schuldet das Ministerium dem Zoll womöglich einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag, schätzt der Rechnungshof.

Rechnungshof-Kritik an Spahns Masken-Management: „Nutzen zur Pandemiebekämpfung gering“

Zwar erkennt der Rechnungshof an, dass vor allem in den ersten Monaten 2020 eine „große Ungewissheit herrschte über die Schwere und den Verlauf der Pandemie.“ Allerdings sei unbestreitbar, „dass nur ein Bruchteil der beschafften Ware und damit der verausgabten Mittel wirksam zur Pandemiebekämpfung eingesetzt worden“ sei.

Mit Blick auf die immensen Kosten lautet das Fazit des Rechnungshofs: „Der Nutzen zur Pandemiebekämpfung war gemessen daran gering.“ Jens Spahn war bereits in der Vergangenheit im Rahmen der sogenannten Maskenaffäre in die Kritik geraten, unter anderem wegen der Vergabe von Millionenaufträgen an Unternehmen mit möglichen Verbindungen zu CDU-Mitgliedern – sowie der Firma von Spahns Ehemann.

Weitere Kontroverse: Rechnungshof kritisiert Geheimniskrämerei des Gesundheitsministeriums

Neben der Überbeschaffung selbst kritisiert der Rechnungshof auch den Umgang des Gesundheitsministeriums damit. Selbst nach dem internen Beschluss des Endes von Maskenbeschaffungen am 5. Mai 2020 habe man weiter Aufträge erteilt, teils auf persönliche Anweisung von Jens Spahn. Vergabevermerke seien „gar nicht oder ohne Datum unterschrieben“ worden, einen habe man gar zurückdatiert, bevor man das Dokument einem Journalisten offengelegt habe. Um Journalisten-Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu umgehen, habe man Unterlagen zudem systematisch als „Verschlusssache“ eingestuft. Für eine geheimschutzrechtliche Einstufung habe es laut Bundesrechnungshof keine tragfähigen Gründe gegeben.

Und dann hatte der Rechnungshof noch eine indirekte Empfehlung an den derzeitigen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Das Bundesgesundheitsministerium „sollte seine Beschaffungstätigkeit während der Pandemie und die Folgemaßnahmen kritisch aufarbeiten und für künftige Krisenlagen belastbare und rechtssichere Strategien entwickeln.“ (bme mit AFP)

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