Schwalben kleben ihr Nest aus Lehmklümpchen an die Aussenwand von Gebäuden oder ans Deckengebälk von Ställen. Wichtig zu wisssen ist, dass Nester mit Eiern oder Jungvögeln darin per Gesetz geschützt sind und das Brutgeschäft von Vögeln nicht gestört werden darf.
Gleichwohl entstehen in der Praxis oft Unsicherheiten, wie mit Nestern an Gebäuden zu verfahren ist. Die digitale Entscheidungshilfe der Vogelwarte zeigt das richtige Vorgehen mit Vogelnestern. Gerade mehrjährig genutzte Nester sollen erhalten oder Nisthilfen als Ersatz angeboten werden. sum