Cum-Ex-Skandal: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschließt ersten Bericht - WELT
icon icon-welt-goWELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr AssistentJournalismus neu erleben und produktiver werden
Cum-Ex-Skandal

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschließt ersten Bericht

Autorenprofilbild von Julia Witte genannt Vedder
Von Julia Witte genannt VedderManaging Editor Hamburg
Veröffentlicht am 17.01.2024Lesedauer: 3 Minuten
Untersuchungsausschuss zum „Cum-Ex“-Skandal
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) musste mehrfach vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Cum-Ex“ aussagenQuelle: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Nach drei Jahren Arbeit ziehen die Hamburger Abgeordneten, die den Cum-Ex-Skandal rund um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aufarbeiten, eine erste Bilanz. Am Mittwoch verabschiedeten sie ihren Zwischenbericht. Doch der ist nicht unumstritten.

Anzeige

Im dritten Anlauf hat es geklappt: Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum „Cum-Ex“-Skandal in der Hansestadt hat seinen Zwischenbericht verabschiedet. Seit drei Jahren untersuchen die Hamburger Abgeordneten, ob es eine politische Einflussnahme durch den damaligen Hamburger Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz sowie den heutigen Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (beide SPD) in den Steuerfall der in den Skandal verstrickten Warburg Bank gegeben hatte.

Auch, wenn die Parteien grundsätzlich unterschiedlicher Auffassung darüber sind, wie die Aussagen der gehörten Zeugen zu bewerten sind, erfolgte die Zustimmung zum Zwischenbericht am Mittwoch einstimmig. Ursprünglich sollte der Bericht schon im vergangenen Jahr beschlossen werden. Beim ersten Versuch zur Freigabe des Zwischenberichts war diese an rechtlichen Vorgaben gescheitert. Beim zweiten Versuch der Abstimmung konnten nur Teile des Zwischenberichts abgestimmt werden. Grund dafür waren verschiedene rechtliche Stellungnahmen, die geprüft werden mussten. Unter anderem war die Stellungnahme des Warburg-Gesellschafters Christian Olearius dabei, der seine Rechte durch eine Veröffentlichung des Zwischenberichts verletzt sieht.

Lesen Sie auch

Nach eingehender rechtlicher Prüfung sei man zu dem Schluss gekommen, dass der Zwischenbericht des PUA verabschiedet werden könne und dass entsprechende Anträge Olearius‘ nicht zulässig seien, sagte der Ausschussvorsitzende Mathias Petersen (SPD). Aufgrund einer weiteren Stellungnahme des Bankhauses M.M. Warburg, beziehungsweise der Warburg-Gruppe würden aber noch kleinere Änderungen an dem Bericht vorgenommen. Nach Informationen von WELT soll es sich dabei aber um Kleinigkeiten, wie korrekte Schreibweisen handeln.

Anzeige

In einem nächsten Schritt, haben nun alle Fraktionen die Gelegenheit, ihre Sicht auf die Arbeit des PUA niederzuschreiben. Das PUA-Gesetz sieht ein Recht auf Minderheitenvoten vor. Diese werden als Annex zum Zwischenbericht mit diesem veröffentlicht. Dass die Fraktionen von diesem Recht Gebrauch machen werden, steht außer Frage.

Anzeige

Vertreter der Regierungsparteien und der Opposition kommen bei der Einschätzung des Berichts zu völlig konträren Bewertungen: SPD und Grüne sehen weiterhin keinen Beleg für eine politische Einflussnahme auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank. CDU, Linke und AfD werteten dagegen Indizien als Beleg, dass der damalige Bürgermeister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz und sein damaliger Finanzsenator und späterer Nachfolger im Rathaus, Peter Tschentscher (beide SPD), Einfluss auf das Steuerverfahren genommen hätten.

Kurz bevor das Finanzamt im Jahr auf eine Steuerrückzahlung aus den Cum-Ex-Geschäften der Warburg-Bank verzichtete, hatte sich Scholz zweimal mit den Gesellschaftern der Bank, Max Warburg und Christian Olearius, getroffen und zusätzlich einmal mit Olearius telefoniert.

Damals war in einer ominösen Sitzung von Finanzbeamten beschlossen worden, dass die Warburg-Bank durch Cum-Ex-Geschäften zu Unrecht erstattete Kapitalertragsteuern in Höhe von 47 Millionen Euro nicht zurückzahlen sollte. Ein Jahr später war eine Steuerrückzahlung der Bank in Höhe von 43 Millionen Euro erst nach Einflussnahme des Bundesfinanzministeriums eingefordert worden.