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Legalisierung von Cannabis – am 1. April soll sie in Kraft treten

Legalisierung von Cannabis

Legalisierung von Cannabis

Es ist kein Aprilscherz, dass das Kiffen ab dem 1. April 2024 in Deutschland legal werden soll. Nach langen EU-Konsultationen, der Arbeit in Expertengruppen, einer Einigung in der Ampelkoalition und diversen kleineren Änderungen hat der Bundestag Ende Februar 2024 schließlich die teilweise Freigabe von Marihuana bzw. THC beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats Ende März 2024, soll Gras ab dem 1.4.2024 zwar weiterhin reguliert werden, aber keine verbotene Substanz mehr sein. Was dies für Konsumenten und andere Interessenten bedeutet, erklärt der folgende Artikel.

Cannabis-Gesetz: die Maßnahmen im Einzelnen

Während manche Konsumenten schon mit den Hufen scharren, fragen sich andere nach den genauen Modalitäten. Sie sind sich unsicher, welche Regeln – zum Beispiel für den Erwerb THC-haltiger Produkte – ab dem 1. April gelten. Sie möchten zum Beispiel wissen, ob sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, wenn sie nach Cannabis Samen in kleinen Sorten suchen oder diese erwerben möchten. Deshalb gehen wir in diesem Ratgeber explizit auf die wichtigsten Punkte der neuen Cannabis-Gesetzgebung ein und erklären, was erlaubt und was weiter verboten sein wird.

Wo darf Cannabis erworben werden?

Die bequeme Methode, Cannabisprodukte in lizenzierten Fachgeschäften zu kaufen, ist vom Tisch. Sie war den Verantwortlichen für das neue Cannabis-Gesetz offenbar zu niedrigschwellig und wurde von der EU bemängelt. In Modellregionen soll allerdings der Verkauf in Spezialshops erprobt werden.

Zugelassen sind hingegen zwei Erwerbsmöglichkeiten für Cannabis: die Zucht von bis zu drei Hanfpflanzen (dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden) und der Erwerb in Cannabis-Clubs. In Hannover wird es nach derzeitigem Stand bald vier dieser Clubs mit jeweils bis zu 500 Mitgliedern geben. Kiffer müssen sich allerdings noch etwas gedulden, bevor sie das erste Mal legal angebautes Gras in einem Social Club erwerben können, da die Zulassung dieser Vereinigungen auf den 1. Juli terminiert wurde.

Für Personen ab 21 Jahren gilt dann für den Erwerb eine Höchstgrenze von 25 Gramm täglich und 50 Gramm monatlich. Heranwachsende unterliegen einem strengeren Limit von einmalig 25 Gramm und höchstens 30 Gramm monatlich. Bei dieser Personengruppe darf der THC-Anteil der Produkte außerdem nicht höher als 10 Prozent sein.

Durch die Streichung aus der Liste verbotener Substanzen wird Ärzten die Verschreibung von Cannabis zudem künftig erleichtert. Als Medizin ist Cannabis in Deutschland schon seit 2017 zugelassen. Das Rezept war allerdings an harte Auflagen gebunden und durfte lediglich Patienten verschrieben werden, bei denen andere Therapien versagten.

Anbaugesellschaften: die Bedingungen für Mitglieder und Verantwortliche

Als Anbauvereinigungen versteht der Gesetzgeber „eingetragene, nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren Zweck der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (…) ist“. Ein solches Konzept ist aus Ländern wie Spanien, Belgien und den Niederlanden bekannt, in denen im Zuge des neuen Umgangs mit Cannabis ähnliche Regelungen existieren. Wem der Name für die „Anbaugesellschaften“ zu trocken ist, kann alternativ von „Cannabis Social Clubs“ sprechen. Die Organisation dieser Clubs entspricht dem Vereinsrecht.

Voraussetzung zur Gründung einer Anbaugesellschaft ist eine behördliche Erlaubnis.

Diese darf ausschließlich bei einer nachgewiesenen Geschäftsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Verantwortlichen erteilt werden und gilt für die Dauer von sieben Jahren. Die Mitgliedschaft ist auf 500 volljährige Mitglieder beschränkt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Zu beachten ist, dass der Konsum in den Räumlichkeiten der Anbaugesellschaften nicht gestattet ist, sodass deren Zweck auf den Erwerb von Cannabis beschränkt ist. Limitiert ist ebenfalls die Menge der angebauten Hanfprodukte, die sich an der Bedarfsdeckung der Clubmitglieder zu orientieren hat.

Die Gründer der Anbaugesellschaften haben außerdem darauf zu achten, dass Unbefugte – insbesondere Kinder und Jugendliche – keinen Zutritt zu den angebauten Hanfpflanzen haben. Die geernteten THC-Produkte müssen in abschließbaren Räumen und Schränken gelagert werden. Geruchsbelästigungen gegenüber Nachbarn sind zu meiden. Unzulässig sind Vereinstätigkeiten in einer Privatwohnung.

Wo darf gekifft werden?

Kiffen in der Öffentlichkeit wird in Deutschland ab dem 1. April erlaubt sein. Eine Bannmeile von 100 Metern ist im Umkreis von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Vereinen und anderen Stätten einzuhalten, an denen Kinder und Jugendliche verkehren. Zunächst war eine Verbotszone von 200 Metern geplant; aber das Vorhaben wurde nach heftiger Kritik aus praktischen Gründen geändert, weil die Kontrolle über die Einhaltung Polizisten unmöglich erschien. In Fußgängerzonen darf ferner zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Für das Mitführen von Cannabis gilt eine Obergrenze von 25 Gramm.

Regularien für den Online-Handel

Um Hanfpflanzen anzubauen, haben Interessierte die Möglichkeit, Hanfsamen über den Online-Handel zu erwerben. Allerdings gilt dies nur für die Samen und nicht für den Kauf fertiger THC-haltiger Erzeugnisse wie Haschisch und Marihuana. Damit insistiert der Gesetzgeber auf den dargestellten Vorbehalt, dass der Erwerb von Cannabis ausschließlich über Cannabis-Clubs oder den Eigenanbau möglich sein soll.

Verboten bleibt der Konsum THC-haltiger Lebensmittel. Diese sind ohnehin nicht als „Novel Food“ zugelassen und nach EU-Recht an das aufwendige Zulassungsverfahren gebunden. Typische Accessoires zum Kiffen wie Bongs, Shishas, Cannabis-Pfeifen und Longpapers lassen sich hingegen weiterhin straffrei im Online- oder Headshop erwerben.

Das Cannabis-Gesetz ist ein Paradigmenwechsel

Die Einführung des Cannabis-Gesetzes stellt zweifellos einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis dar. Damit verabschiedet sich Deutschland von der Prohibitionspolitik vergangener Jahrzehnte und übernimmt in Europa sogar eine gewisse Vorreiterrolle. Dies ist daran zu erkennen, dass es aufgrund der in der EU gültigen rigiden Gesetzgebung gegenüber Suchtmitteln wie Cannabis bis zuletzt Zweifel an der Umsetzung dieses ehrgeizigen Vorhabens gab.

Schließlich ist das EU-Recht in diesem Punkt eindeutig. Grundlage war das Schengener Abkommen, das den EU-Mitgliedsländern auferlegt, „in Bezug auf die unmittelbare und mittelbare Abgabe von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aller Art einschließlich Cannabis und den Besitz dieser Stoffe zum Zwecke der Abgabe und Ausfuhr (…) alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln erforderlich sind“.

Was können Kiffer erwarten?

Trotz der Euphorie angesichts dieses Paradigmenwechsels ist bei der Analyse der Auswirkungen des neuen Cannabis-Gesetzes eine gewisse Nüchternheit angebracht. Die Legalisierung bedeutet schließlich nicht, dass jetzt überall nach Lust und Laune gekifft werden kann. Schließlich wurden zahlreiche Maßnahmen erlassen, um ebendieses zu verhindern.

Spürbare Hürden sind das Verbot, Haschisch und Marihuana über den Online-Handel zu erwerben, die Streichung der von Konsumenten sehnlich erwarteten lizenzierten Fachgeschäfte sowie die Beschränkung des Erwerbs auf dafür vorgesehene Anbaugesellschaften und den Eigenanbau. Gleichgesetzt mit Alkohol und Nikotin ist Cannabis damit noch lange nicht.

Bildquellen:

  • Legalisierung von Cannabis: Pixabay