Ostsee-Urlaub: Bundesland führt Testpflicht für Geimpfte ein
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Ostsee-Urlaub: Bundesland führt Testpflicht für Geimpfte ein

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Von: Franziska Kaindl

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Ein lockeres Wolkenband zieht im Ostseebad Ahrenshoop von der Küste in Richtung Binnenland und bildet sich dabei teilweise über einem reetgedeckten Haus am Hochuferweg aus.
Mecklenburg-Vorpommern führt im Tourismusbereich die 2G+-Regel ein. © Imago

Wer einen Ostsee-Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern verbringen will, muss sich künftig an strengere Corona-Regeln halten – selbst Geimpfte.

Die Ostsee* ist mit eines der liebsten Urlaubsziele der Deutschen innerhalb des eigenen Landes. Aufgrund der sich zuspitzenden Corona-Lage führt aber auch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strengere Maßnahmen ein – unter anderem im Tourismussektor. Am Freitag teilte der Staatskanzleichef Patrick Dahlemann (SPD) diese Regeln nach einer Kabinettssitzung mit.

Ostsee-Urlaub: Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern verschärft

Demnach soll bei der Warnstufe „Orange“, die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern gilt, eine 2G+-Regel in Hotels und anderen Beherbergungsstätten gelten. Somit dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene mit einem negativen Corona-Test aufgenommen werden. Obendrein müssen die Besucher den Test alle drei Tage wiederholen.

Ausnahmen soll es nur bei Geschäftsreisen sowie bei besonderen Ereignissen, wie zum Beispiel einer Beerdigung, geben. Dann dürfen auch ungeimpfte Gäste beherbergt werden, sofern diese jeden Tag einen negativen Test vorlegen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 401 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern (Stand: 29. November).

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Welche Regeln gelten für den Ostsee-Urlaub in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein lässt sich von Flensburg bis nach Lübeck-Travemünde ebenfalls ein Ostsee-Urlaub verbringen. Doch auch hier gelten strenge Regeln: Aktuell dürfen nur Personen mit Impf- oder Genesenennachweis in den Beherbergungsbetrieben aufgenommen werden. Eine zusätzliche Testpflicht besteht aber derzeit noch nicht.

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Wer aus „dienstlichen oder sozialethischen Gründen“ beherbergt wird, darf dies im Rahmen der 3G-Regel. Für Kinder bis zur Einschulung entfällt die Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung. Die 7-Tage-Inzidenz ist mit einem Wert von 151,3 derzeit die niedrigste in ganz Deutschland. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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