Energiepauschale für Rentner: Bedingungen für mehr Geld
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Rentner und die Energiepauschale: Wenn sie zwei Bedingungen erfüllen, erhalten sie doppelt Geld

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Im September haben Millionen Arbeitnehmer die Energiepauschale erhalten. Rentner sind später dran, können jedoch sogar mehr Geld erhalten. 

Ende September war für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Zahltag: Mit dem Lohnschein haben sie im Zuge des Entlastungspakets auch die Energiepauschale von 300 Euro erhalten. Rentner und Rentnerinnen wurden anfangs nicht bedacht, doch es wurde kürzlich beschlossen, dass auch sie sie erhalten sollen. Allerdings müssen sie sich noch etwas gedulden, offenbar bis zum Ende dieses Jahr.

Energiepauschale für Rentner: Unter zwei Bedingungen erhalten Sie doppelt Geld

Zuerst wurde bekannt, dass Senioren die Energiepreispauschale ab 01. Dezember bekommen. Jetzt heißt es: „Die Zahlung soll bis zum 15. Dezember erfolgen“, erklärt der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Das genaue Datum stehe aber noch nicht fest. Hinzu kommt, dass die Einmalzahlung offenbar nicht gemeinsam mit der laufenden Rente überwiesen wird. Außerdem wird die Energiepreispauschale ebenfalls brutto ausbezahlt, unter Umständen muss sie dann versteuert werden. Das gilt, wenn Sie steuerpflichtig sind.

Laptop, Haende und Bargeld
Rentner und Rentnerinnen sollen im Dezember die Energiepreispauschale über 300 Euro erhalten. © Ute Grabowsky/Imago

Übrigens: Bürger, die erst Ende Dezember zum ersten Mal eine gesetzliche Rente erhalten, müssen sich sogar bis nächstes Jahr gedulden. „Sie erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst Anfang 2023. Eine Auszahlung im Dezember ist in diesen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich“, so der Sprecher weiter. Um das Geld zu bekommen, müssen Rentner und Rentnerinnen keinen extra Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, und zwar folgendermaßen: „Die Auszahlung der Pauschale erfolgt über die bereits bekannten Bankverbindungen der Rentner.“

Energiepauschale für Rentner: Doppelt abkassieren möglich

Wer zudem verheiratet ist, hat die Möglichkeit, zweimal die Energiepreispauschale zu erhalten. Die Zahlung erfolgt schließlich unabhängig vom Personenstand, heißt also, dass dem Ehemann und der Ehefrau, wenn sie in Rente sind, der Betrag über 300 Euro zusteht. Mit der Folge, dass sie insgesamt 600 Euro brutto zur Verfügung haben. Doppelt abkassieren können auch Senioren, die sich noch etwas dazuverdienen.

Der Grund hierfür: „Rentnerinnen und Rentner, die eine Energiepreispauschale bereits im September aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses erhalten haben, können im Dezember erneut eine Pauschale erhalten“, sagt der DRV-Sprecher. „Die Zahlungen schließen einander nicht aus. Rentner können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein.“ Abschließend müssen aber beide Zahlungen wieder versteuert werden. Bezieht hingegen eine Person mehrere Renten (zum Beispiel eine Alters- und eine Witwenrente), wird die Pauschale nur einmal gezahlt.

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