Frau bedroht mehrmals Passanten mit Messer
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„Gesellschaft muss das aushalten“: Frau bedroht Passanten mehrmals mit Messer

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Ein Messer (Beispielfoto)
Ein Messer (Beispielfoto) © dpa

Mehrere Monate lang hat eine 55 Jahre alte psychisch kranke Frau in Fürstenfeldbruck Menschen bedroht – zum Teil mit einem Messer. Bestraft wird sie für ihre Taten aber nicht.

Fürstenfeldbruck – Die zentrale Frage im Prozess vor dem Landgericht in München war: Was muss eine Gesellschaft aushalten?

Über ein Dreivierteljahr hinweg hat die Frau, die unter einer schizomanischen Störung leidet, zahlreiche Menschen beleidigt und mit dem Tod bedroht. Betroffen waren ihr unbekannte Passanten ebenso wie ihr Lebensgefährte. Bei vielen der Drohungen hatte sie ein Messer in der Hand. Zugestochen hat sie nicht: Keiner der Bedrohten ist verletzt worden.

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Eine Verurteilung wegen dieser Taten kam jedoch nicht in Betracht: Die 55-Jährige habe sich „über mehrere Monate in einer manischen Phase“ befunden und sei deshalb schuldunfähig gewesen, stellte Richter Thomas Lenz bei der Urteilsbegründung fest. Das Gericht schloss sich damit der psychiatrischen Gutachterin an.

Bei der Frage, ob die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet wird, schloss sich das Gericht der Einschätzung der Gutachterin hingegen nicht an. Diese hatte angeregt, die 55-Jährige auf Bewährung unterzubringen, sie also zu einer ambulanten Therapie mit regelmäßiger Medikation und engmaschiger Beobachtung zu verpflichten. Auch der Staatsanwalt und der Verteidiger hatten für eine solche Therapie plädiert.

Bisher hat sie nicht zugestochen

„Leitplanken einzuziehen“ sei wünschenswert, allerdings gebe dies „das Gesetz nicht her“, gab der Richter zu bedenken. Eine Aussetzung zur Bewährung setze eine Unterbringungsanordnung voraus. Und diese wiederum setze die Gefahr „so erheblicher Taten“ voraus, „dass man sie der Gesellschaft nicht mehr zumuten kann“. (Andreas Müller)

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