R�ckmeldung und Semesterbeitrag

Martin-Luther-Universit�t Halle-Wittenberg

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Entwicklung der Semesterbeitr�ge seit 2002
Historie_Semesterbeitrag.pdf (externe Datei)

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Grit Zakschewksi
(Immatrikulationsamt)

Telefon: 0345 55-21318

Universit�t Halle
Abteilung 1, Immatrikulationsamt
06099 Halle (Saale)

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R�ckmeldung und Semesterbeitrag

Semesterticket: Seit April 2024 nur noch per App

Seit April 2024 ist Ihr Studierendenausweis KEIN FAHRSCHEIN mehr. Wie Sie das (im Semesterbeitrag bereits enthaltene) neue Deutschlandsemesterticket nutzen, erfahren Sie in in den FAQ des �rtlichen Nahverkehrsbetreibers HAVAG   .

Wer sein Studium an der Uni Halle im bevorstehenden Semester fortsetzen m�chte, muss sich daf�r vor jedem Semester erneut aktiv zur�ckmelden:

  • f�r das Wintersemester: jeweils vom 20.06. bis 31.07.
  • f�r das Sommersemester: jeweils vom 01.12. bis 31.01.

Die R�ckmeldung gilt als erfolgt, wenn der Semesterbeitrag vollst�ndig und fristgerecht eingegangen ist und keine Exmatrikulationsgr�nde vorliegen. Studierende erhalten eine Erinnerungsmail an ihre studentische E-Mail-Adresse. Erfolgt die R�ckmeldung nicht, droht die Exmatrikulation von Amts wegen.

Neue Studierende werden im Zuge der Immatrikulation zur Zahlung aufgefordert. Bei nicht termingerechter Verbuchung erlischt ggf. der Anspruch auf den Studienplatz.

Semester & GesamtbetragZusammensetzung
Sommersemester 2024
278,75 Euro
90,00 Euro: Beitrag Studentenwerk
176,40 Euro: Deutschlandsemesterticket (neu)
12,35 Euro: Beitrag Studierendenschaft
Wintersemester 2023/24
270,85 Euro
90,00 Euro: Beitrag Studentenwerk
168,90 Euro: MDV-Semesterticket
11,95 Euro: Beitrag Studierendenschaft

Am einfachsten ist die R�ckmeldung online per Lastschriftverfahren im L�wenportal.

Daf�r ben�tigen wir vorab einmalig ein SEPA-Lastschriftmandat in Papierform. Am bequemsten ist dessen Einrichtung bereits im Zuge der Immatrikulation – denn damit zahlen Sie zugleich den allerersten Semesterbeitrag. Das gilt allerdings nur f�r Ihren Studienstart: Das Mandat ist KEINE automatische Dauerlastschrift. Teilnehmende Studierende m�ssen die Online-R�ckmeldung vor jedem Semester mit einer Transaktionsnummer (TAN) erneut ausl�sen (siehe FAQ).

Nach erfolgreicher R�ckmeldung k�nnen (und sollten) Sie Ihre USC f�r das n�chste Semester validieren.

Die Zahlung k�nnen Sie stattdessen auch manuell anweisen. Zu beachten sind in dem Fall die Geldlaufzeiten der Bankinstitute, denn f�r die R�ckmeldung gilt das Datum der Verbuchung auf unserem Konto, nicht das Datum der �berweisung.

Empf�nger:Martin-Luther-Universit�t Halle-Wittenberg
IBAN:DE46 8100 0000 0081 0015 35
BIC:MARKDEF1810
Bank:Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg
Verwendungszweck
(Sommersemester 2024)
Ihre Matrikelnummer.20241

Bitte nutzen Sie dieses Konto nicht f�r die �berweisung etwaiger Studiengeb�hren (Zweitstudium; kostenpflichtige Studieng�nge). �brigens: Sofern Ihr Studium geb�hrenpflichtig ist, ist das Begleichen ebenfalls Voraussetzung f�r eine erfolgreiche R�ckmeldung.

FAQ � H�ufig gestellte Fragen

  1. Was ist der Unterschied zwischen Semesterbeitrag und Studiengeb�hren?
  2. Sind alle Posten des Semesterbeitrags Pflichtbestandteile?
  3. Wie kann ich das Deutschlandsemesterticket nutzen, das ich �ber den Semesterbeitrag mit erworben habe?
  4. Ich bin schwerbehindert. Kann ich von der Zahlung des Semesterbeitrags befreit werden?
  5. Ich habe meine Krankenkasse gewechselt. Ist das relevant?
  6. Welche Vorteile hat die Online-R�ckmeldung �ber das L�wenportal?
  7. Wer kann die Online-R�ckmeldung nutzen � und wer nicht?
  8. Wie erteile ich das SEPA-Lastschriftmandat?
  9. Meine Bankverbindung hat sich ge�ndert � was nun?
  10. Was passiert bei Problemen mit der Lastschrift?
  11. Ich habe die R�ckmeldefrist verpasst. Was nun?
  12. Ich bin fertig mit dem Studium und melde mich daher einfach nicht zur�ck. Richtig?
  13. Ich m�chte weiterhin in Halle studieren, beabsichtige aber zum n�chsten Semester einen Studienfach-/Studiengangwechsel. Was gilt in solchen F�llen?
  14. Nach meinem Bachelorabschluss will ich direkt mit einem Masterstudium fortsetzen. Was muss ich beachten?
  15. Ich habe ein Masterstudium begonnen, muss aber das Bachelorzeugnis noch nachreichen. Hat das Einfluss auf die R�ckmeldung f�r das zweite (Master-) Semester?
  16. Ich habe mich r�ckgemeldet, m�chte aber doch nicht weiter studieren. Kann ich eine R�ckerstattung beantragen?
  17. Ich habe mich an der Uni Halle eingeschrieben, werde das Studium aber nun doch nicht aufnehmen. Bekomme ich den Semesterbeitrag zur�ck?
  18. Ich bin Zweith�rer*in. Wie melde ich mich zur�ck?
  19. Ich studiere in einem weiterbildenden Masterstudiengang � welche abweichenden Regeln gelten hier?
  20. Ich ben�tige f�r meine Steuererkl�rung die Beitragsh�he aus zur�ckliegenden Jahren.
  21. Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren die Angaben auf dieser Seite?

Was ist der Unterschied zwischen Semesterbeitrag und Studiengeb�hren?

Die Begriffe Semesterbeitrag und Studiengeb�hr werden h�ufig in einen Topf geworfen oder gar verwechselt, meinen aber v�llig unterschiedliche Dinge:

Grunds�tzlich ist �das Studium� kostenfrei und es werden nur in Ausnahmef�llen Studiengeb�hren erhoben. F�r �das Drumherum� (z. B. das Verpflegungsangebot in den Mensen, die weitr�umige �PNV-Nutzung oder die Angebote des Studierendenrats) m�ssen Studierende � ungeachtet der tats�chlichen Nutzung, solidarisch � den Semesterbeitrag bezahlen.

Sind alle Posten des Semesterbeitrags Pflichtbestandteile?

Obligatorisch sind der Studentenwerksbeitrag und der Anteil f�r das Deutschlandsemesterticket   .

Aus der Verfassten Studierendenschaft – der Solidargemeinschaft der Studierenden, die den Studierendenrat und dessen Leistungen finanziert – k�nnen Sie (fr�hestens nach einem Semester) durch Mitteilung an das Immatrikulationsamt austreten. Sie k�nnen daraufhin diesen Bestandteil des Semesterbeitrags bei der Zahlung abziehen.

Die f�r Sie individuell zutreffende H�he des Semesterbeitrags sehen Sie w�hrend der R�ckmeldeperiode auch im L�wenportal.

Besonderheiten ergeben sich f�r Immatrikulierte in weiterbildenden Masterstudieng�ngen, siehe unten.

Wer sich f�r Studienzwecke nachweislich mindestens drei Monate im Ausland aufhalten wird, kann f�r das (gesamte) betreffende Semester die Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Anteils beim Immatrikulationsamt beantragen. Antragsfrist: 30.4. im Sommersemester, 31.10. im Wintersemester

Wie kann ich das Deutschlandsemesterticket nutzen, das ich �ber den Semesterbeitrag mit erworben habe?

Seit Sommersemester 2024 erwerben Sie bei Zahlung des Semesterbeitrags das bundesweit g�ltige Deutschlandsemesterticket. Dieser Fahrschein ist NICHT MEHR auf Ihrem Studierendenausweis gespeichert, sondern wird �ber eine App des �rtlichen Nahverkehrsbetreibers HAVAG ausgegeben (> Funktionsweise   ).

Ich bin schwerbehindert. Kann ich von der Zahlung des Semesterbeitrags befreit werden?

Teilweise! W�hrend der Anteil f�r das Studentenwerk immer anf�llt, sind Schwerbehinderte hingegen von der Beitragspflicht zum Semesterticket befreit, wenn sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Bef�rderung im �ffentlichen Personennahverkehr haben und dies dem Immatrikulationsamt nachweisen (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und einer beim Versorgungsamt erworbenen g�ltigen Wertmarke).

Ich habe meine Krankenkasse gewechselt. Ist das relevant?

Ja, das ist sehr relevant! Wir brauchen umgehend einen (elektronischen) Nachweis der neuen Krankenkasse.

Welche Vorteile hat die Online-R�ckmeldung �ber das L�wenportal?

Wenn Sie die Zahlung online per SEPA-�berweisung ausl�sen, vermeiden Sie �bliche Fl�chtigkeitsfehler (Kontodaten, Verwendungszweck, Betrag). Nach Eingabe der TAN ist die R�ckmeldung sofort g�ltig, auch wenn die Abbuchung aus technischen Gr�nden verz�gert erfolgt. Sie k�nnen also direkt im Anschluss Ihren Studierendenausweis f�r das n�chste Semester validieren.

Wer kann die Online-R�ckmeldung nutzen � und wer nicht?

Fast alle Immatrikulierten k�nnen das Verfahren nutzen. In folgenden F�llen steht die Online-R�ckmeldung leider nicht zur Verf�gung:

  • wenn neben dem Semesterbeitrag Studiengeb�hren zu zahlen sind (Zweitstudiengeb�hren, Geb�hren f�r einzelne Studieng�nge)
  • wenn Masterstudierende ihren n�tigen ersten Abschluss erst nachtr�glich einreichen k�nnen (= R�ckmeldesperre f�r das zweite Fachsemester)
  • f�r Studienkollegiaten
  • f�r Austauschstudierende und sonstige Studierende mit dem Status „Studium ohne Abschluss“
  • bei Vorliegen unbearbeiteter Antr�ge auf Beurlaubung bzw. auf Studiengangwechsel (zulassungsfrei, grundst�ndig). Tipp: Reichen Sie diese Antr�ge erst ein, nachdem Sie sich online zur�ckgemeldet haben.
  • f�r Promotionsstudierende, wenn noch keine Betreuererkl�rung f�r das n�chste Semester vorliegt
  • wenn Probleme mit Ihrer Krankenversicherung festgestellt werden
  • wenn Sie im Rahmen einer Stichprobe zur Vorlage einer beglaubigten Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung aufgefordert wurden
  • f�r Studierende im Teilzeitstudium nach den zwei genehmigten Semestern (Hinweise zum Antrag auf Fortf�hrung des Teilzeitstudiums oder dem Antrag zur R�ckkehr ins Vollzeitstudium hier)

Wie erteile ich das SEPA-Lastschriftmandat?

Im L�wenportal! K�nftige Studierende finden diese Funktion schon w�hrend der Bewerbung (und erlauben uns mit der Mandatserteilung gleichzeitig den Einzug des ersten Semesterbeitrags, statt diesen manuell zu �berweisen).

Bereits eingeschriebene Studierende k�nnen das Mandat auch sp�ter erteilen (eigener Men�punkt). Senden Sie das ausgedruckte und vom Kontoinhaber unterschriebene PDF-Dokument an das Immatrikulationsamt. Nach Bearbeitung werden Sie per Mail benachrichtigt und k�nnen fortan die Online-R�ckmeldung nutzen.

Das Mandat gilt bis zu Ihrer Exmatrikulation.

Sie erteilen allerdings KEINE Dauerlastschrift. Sie werden also NICHT automatisch f�r das jeweils folgende Semester zur�ckgemeldet, sondern m�ssen dies wie bisher vor jedem Semester selbst tun. K�nftig reichen daf�r jedoch jeweils ein paar Klicks (Men�: �Bezahlen & R�ckmelden�).

Ein Zwang zur Nutzung der Online-Funktion besteht aber nicht. Sie k�nnen die Zahlung des Semesterbeitrags weiterhin manuell anweisen.

Meine Bankverbindung hat sich ge�ndert � was nun?

In dem Fall ben�tigen wir ein neues Mandat. Nutzen Sie zun�chst im L�wenportal die Option �Widerrufen� (oder �L�schen�, wenn Sie das Mandat noch nie belastet haben sollten). Danach k�nnen Sie ein neues Mandat erstellen.

Was passiert bei Problemen mit der Lastschrift?

Ist die angegebene Kontoverbindung falsch oder das Konto nicht gedeckt, kann die Lastschrift nicht eingezogen werden. In diesem Fall machen wir die R�ckmeldung r�ckg�ngig und stellen Ihnen zus�tzlich die Bearbeitungsgeb�hr Ihrer Bank in Rechnung. Sie werden von uns dar�ber schriftlich benachrichtigt. Zugleich wird das Mandat ung�ltig. Um die Online-R�ckmeldung weiter nutzen zu k�nnen, m�ssen Sie uns in einem solchen Fall ein neues Mandat erteilen.

Ich habe die R�ckmeldefrist verpasst. Was nun?

Bei versp�teter (�verfristeter�) R�ckmeldung wird eine Geb�hr in H�he von 10,30 Euro erhoben. Die M�glichkeit zur verfristeten R�ckmeldung besteht in der Regel bis zu zwei Wochen nach Ablauf der regul�ren R�ckmeldefristen. Sie haben auch diese Frist verpasst? Dann wenden Sie sich schnellstm�glich an uns!

Bei Zahlung per TAN im L�wenportal (also: Teilnahme am Lastschriftverfahren) wird die Geb�hr automatisch hinzugef�gt. Bei �h�ndischer� Zahlung �berweisen Sie bitte die Versp�tungsgeb�hr zusammen mit dem Semesterbeitrag.

Achtung: Studierenden in NC-F�chern droht bei nicht fristgem�� erfolgter R�ckmeldung der Verlust des Studienplatzes. Die Studienpl�tze der nicht zur�ckgemeldeten Studierenden werden ggf. im Rahmen von Auswahlverfahren f�r h�here Fachsemester an andere Bewerber*innen vergeben.

Ich bin fertig mit dem Studium und melde mich daher einfach nicht zur�ck. Richtig?

Genau. Beachten Sie hier auch die Hinweise zum Thema Exmatrikulation.

Ich m�chte weiterhin in Halle studieren, beabsichtige aber zum n�chsten Semester einen Studienfach-/Studiengangwechsel. Was gilt in solchen F�llen?

In welcher Weise auch immer das Studium an unserer Universit�t f�r Sie weitergeht (oder weitergehen soll): Melden Sie sich immer in der R�ckmeldeperiode zur�ck. Vereinfacht ausgedr�ckt schreiben wir sie nicht �neu ein�, sondern �nur um�.

Nach meinem Bachelorabschluss will ich direkt mit einem Masterstudium fortsetzen. Was muss ich beachten?

Auch in diesen F�llen muss die �berweisung des Semesterbeitrags in der R�ckmeldeperiode erfolgen. Wenn sich Ihre Pl�ne �ndern bzw. Ihre Masterbewerbung nicht erfolgreich ist, erstatten wir das Geld zur�ck (siehe �bern�chste Frage).

Ich habe ein Masterstudium begonnen, muss aber das Bachelorzeugnis noch nachreichen. Hat das Einfluss auf die R�ckmeldung f�r das zweite (Master-) Semester?

Ja. Wenn Sie die Voraussetzung f�r das Studium erst nachtr�glich nachweisen k�nnen, studieren Sie zun�chst �unter Vorbehalt�. Daher wird im System eine R�ckmeldesperre f�r das zweite Fachsemester hinterlegt. Auch wenn Sie das Lastschriftmandat schon einrichten k�nnen, steht die Zahlung per TAN f�r dieses Semester noch nicht zur Verf�gung und Sie m�ssen innerhalb der R�ckmeldefrist den Semesterbeitrag h�ndisch �berweisen (und parallel dazu den besagten Nachweis durch Vorlage des Bachelorabschlusses o. �. erbringen).

Ausnahme: Wer seinen zugrundeliegenden Bachelorabschluss nicht an unserer Universit�t erlangt hat und diesen schon deutlich vor Ablauf der R�ckmeldeperiode nachreichen kann, bekommt die R�ckmeldesperre noch rechtzeitig ausgetragen. Alle anderen k�nnen erst ab dem folgenden Semester per TAN im L�wenportal bezahlen.

Ich habe mich r�ckgemeldet, m�chte aber doch nicht weiter studieren. Kann ich eine R�ckerstattung beantragen?

Bei ordnungsgem��er Exmatrikulation kann die R�ckerstattung des Semesterbeitrages, f�r das Semester, f�r das er gezahlt wurde, sp�testens bis 31.10. f�r das Wintersemester und 30.04. f�r das Sommersemester beim Immatrikulationsamt beantragt werden. Dazu ist nochmals die Bankverbindung mitzuteilen und die USC zur�ckzugeben.

Ich habe mich an der Uni Halle eingeschrieben, werde das Studium aber nun doch nicht aufnehmen. Bekomme ich den Semesterbeitrag zur�ck?

Diese Frage kl�ren wir auf der Themenseite Studienplatzr�ckgabe.

Ich bin Zweith�rer*in. Wie melde ich mich zur�ck?

Immatrikulierte Zweith�rer der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und der Evangelischen Hochschule f�r Kirchenmusik Halle sind von der Semesterbeitragszahlung an unserer Universit�t befreit. Die R�ckmeldung erfolgt ausschlie�lich an der Hochschule, an der die Ersth�rerschaft besteht. Eine zus�tzliche R�ckmeldung bei uns ist in diesen F�llen nicht erforderlich.

Ich studiere in einem weiterbildenden Masterstudiengang � welche abweichenden Regeln gelten hier?

  • Da die Organisationsstruktur weiterbildender Studieng�nge nur die eingeschr�nkte Nutzung der Leistungen des Studentenwerks erm�glicht, reduziert sich f�r Studierende in diesen Studieng�ngen der Studentenwerksbeitrag um 50 Prozent. Der Beitrag f�r das Deutschlandsemesterticket entf�llt.
  • Daraus ergibt sich zum Sommersemester 2024 eine Beitragsh�he von 57,35 Euro (bzw. 45 Euro nach Austritt aus der Studierendenschaft).
  • Weil die Online-R�ckmeldung in weiterbildenden Mastern nicht m�glich ist, muss der Semesterbeitrag �berwiesen werden.

Ich ben�tige f�r meine Steuererkl�rung die Beitragsh�he aus zur�ckliegenden Jahren.

Wir haben hierf�r eine historische �bersicht (PDF) zusammengestellt.

Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren die Angaben auf dieser Seite?

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