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Martin-Luther-Universit�t Halle-Wittenberg

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Martin-Luther-Universit�t Halle-Wittenberg
Pr�fungsamt der Philosophischen Fakult�t II

Telefon: 0345 55 24000
Telefon: 0345 55 24002
Telefax: 0345 55 27122

Postanschrift:
Martin-Luther-Universit�t Halle-Wittenberg
Pr�fungsamt der Philosophischen Fakult�t II
06099 Halle (Saale)

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Allgemeine Informationen

Abschlussdokumente

Sobald Sie alle Leistungen erbracht haben und diese auch im L�wenportal eingetragen sind, erstellen wir Ihre Abschlussdokumente. Sollten Ihnen im L�wenportal Fehler auffallen (z. B. Fehler im Titel der Abschlussarbeit, falsche Note etc.), melden Sie diese umgehend dem Pr�fungsamt, damit die Korrekturen vor der Erstellung der Unterlagen vorgenommen werden k�nnen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Vor- und Nachname so auf den Abschlussdokumenten ausgegeben wird, wie Sie immatrikuliert sind. Sollte noch ein zweiter Vorname erg�nzt oder Ihr Name korrigiert werden m�ssen, dann wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt.

Sind Ihre Unterlagen erstellt, werden diese von der Dekanin/vom Dekan und der/dem Vorsitzenden des Pr�fungsausschusses unterschrieben und wir informieren Sie per E-Mail, wenn Ihre Abschlussdokumente zur Abholung im Pr�fungsamt vorliegen.

Sie erhalten folgende Unterlagen:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Transcript of Records (dt./engl.)
  • Diploma Supplement (dt./engl.)

Die Abschlussdokumente tragen das Datum des Tages, an dem die letzte Einzelleistung erbracht worden ist.

Die Unterlagen k�nnen Sie entweder

  • pers�nlich zu den Sprechzeiten (oder nach individueller Terminvereinbarung) abholen oder
  • sich per Post zustellen lassen, wenn Sie das Porto f�r einen Gro�brief (1,60 € Briefmarke und ggf. Einschreibeaufkleber) und Ihre Adresse ans Pr�fungsamt senden oder per E-Mail einen Porto-Code (#PORTO) und Ihre Adresse schicken oder
  • Sie lassen Ihre Unterlagen mit einer Vollmacht abholen.

Abschlussarbeit

Informationen zur BA-/MA-Abschlussarbeit

Die �bersichten zu den BA-/MA-Abschlussarbeiten enthalten n�here Informationen:

  • zu den Leistungspunkten (LP), die zur Anmeldung notwendig sind
  • zur Bearbeitungszeit
  • zum Umfang der Arbeit
  • zur mdl. Pr�fung/Verteidigung
  • zur Sprache

�bersicht BA-Abschlussarbeiten
Infos zu BA_Abschlussarbeiten.pdf (94,4 KB)  vom 07.04.2021

�bersicht MA-Abschlussarbeiten
Infos zu MA_Abschlussarbeiten.pdf (101,2 KB)  vom 07.04.2021

Anmeldung der Abschlussarbeit

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist zum 01. des Folgemonats m�glich, daf�r reichen Sie die folgenden Unterlagen bis zum 15. des laufenden Monats ein:

  • vollst�ndig ausgef�llten und unterschriebenen Zulassungsantrag (inkl. der Unterschriften der Pr�ferinnen bzw. Pr�fer)
  • Immatrikulationsbescheinigung f�r das lf. Semester
  • ggf. Anlage zum Zulassungsantrag (wenn die erforderlichen Leistungspunkte erbracht, aber noch nicht im L�wenportal eingetragen sind)

Alle eingegangenen Anmeldungen werden vom Studien- und Pr�fungsausschuss behandelt, der Beschluss des Studien- und Pr�fungsausschusses wird Ihnen Ende des Monats durch das Pr�fungsamt per Post zugestellt und die Anmeldung ins L�wenportal eingetragen (dann sichtbar unter dem Men�punkt "Angemeldete Module und zugeh�rige Pr�fungen").

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Wichtig

Eine Anmeldung der Abschlussarbeit zum
01. Januar und
01. September
ist  ausgeschlossen, da der Studien- und Pr�fungsausschuss in den Monaten Dezember und August nicht tagt und somit auch keine Themen vom Ausschuss in dieser Zeit best�tigt werden k�nnen.

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Das Thema der Abschlussarbeit kann einmal zur�ckgegeben werden. Die Themenr�ckgabe kann nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des Themas erfolgen und ist dem Studien- und Pr�fungsausschuss schriftlich anzuzeigen.

Bearbeitungszeit

Sollte es durch die Studien- und Pr�fungsordnung nicht anders geregelt sein, stehen f�r die Bearbeitung von Bachelor-Arbeiten in der Regel 3 Monate zur Verf�gung und f�r die Bearbeitung von Master-Arbeiten in der Regel 6 Monate (s. oben "Informationen zur BA-/MA-Abschlussarbeit"). Sollten Sie eine Verl�ngerung der Bearbeitungszeit ben�tigen, kann dies gem�� der Rahmenstudien- und Pr�fungsordnung f�r das Bachelor- und Master-Studium � 20, Abs. 12 beim Studien- und Pr�fungsausschuss mit einer entsprechenden Begr�ndung und Bef�rwortung des Betreuers beantragt werden.

Im Falle von Krankschreibungen verl�ngert sich die Bearbeitungszeit um die Zeit der Krankschreibung. Bitte reichen Sie eventuell vorliegende Krankenscheine umgehend im Pr�fungsamt ein.

Abgabe der Abschlussarbeit

Im Pr�fungsamt sind fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit und eine PDF-Datei einzureichen (Ausnahme: Ihre Pr�ferinnen bzw. Pr�fer haben auf dem Zulassungsantrag explizit auf eine gebundene Fassung verzichtet). Der Eingang wird auf allen drei Exemplaren best�tigt, ein Exemplar verbleibt im Pr�fungsamt, die anderen beiden Exemplare werden an die Pr�ferinnen bzw. Pr�fer weitergeleitet. Die Pr�ferinnen bzw. Pr�fer haben in der Regel acht Wochen Zeit, um Ihre Arbeit zu bewerten.

Sollten Ihre Pr�ferinnen bzw. Pr�fer auf eine gebundene Fassung der Arbeit verzichten und Ihnen auf dem Zulassungsantrag best�tigt haben, dass eine PDF-Datei ausreichend ist, dann muss im Pr�fungsamt trotzdem mind. ein gebundenes Exemplar Ihrer Abschlussarbeit eingereicht werden. Das Exemplar f�r das Pr�fungsamt kann beidseitig gedruckt werden. Nach Absprache mit Ihren Pr�ferinnen bzw. Pr�fern geben Sie die PDF-Datei dann entweder auf einem Datentr�ger ab oder senden einen Link zu Ihrer Abschlussarbeit per E-Mail ans Pr�fungsamt (z. B. Cloud, Webserver der MLU). Die E-Mail wird dann durchs Pr�fungsamt mit den Begutachtungsfristen an die Pr�ferinnen bzw. Pr�fer weitergeleitet.

Akteneinsicht

Sie haben die M�glichkeit bis ein Jahr nach Ihrem Abschluss des Studiums auf Antrag Einsicht in Ihre Pr�fungsakte zu nehmen. Der formlose Antrag ist beim zust�ndigen Pr�fungsamt zu stellen.

Anerkennung von Leistungen

Studien- und Pr�fungsleistungen, die in anderen Studieng�ngen bzw. Teilstudieng�ngen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

F�r die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen muss das Formular zur Modulanerkennung von der jeweils zust�ndigen Fachstudienberatung unterzeichnet und im Pr�fungsamt abgegeben werden. Dar�ber hinaus reichen Sie bitte den f�r die Anerkennung vorhandenen Auszug �ber erbrachte Studien- und Pr�fungsleistungen (z. B. Transcript of Records/Zertifikat/Schein/Zeugnis) beim Pr�fungsamt ein.

Der Fachstudienberatung sind neben dem Auszug �ber erbrachte Studien- und Pr�fungsleistungen (z. B. Transcript of Records/Zertifikat/Schein/Zeugnis) ggf. Modulbeschreibungen/Lehrveranstaltungsbeschreibungen/Leistungsbescheinigungen und weitere erl�uternde Unterlagen, wie Studienordnungen und Mitschriften, die eine thematische Einordnung erleichtern, vorzulegen.

ASQ

Ausf�hrliche Informationen zu den Allgemeinen Schl�sselqualifikationen (ASQ) finden Sie auf den Seiten des ASQ-B�ros.

Zur Anerkennung von Pr�fungsleistungen als ASQ-Modul stellt das ASQ-B�ro ein Formular zur Verf�gung, welches w�hrend der Sprechzeiten des ASQ-B�ros pers�nlich mit allen dazugeh�rigen Unterlagen einzureichen ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Beratung f�r Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Die Beratungsstelle f�r Inklusion, die in der Stabsstelle Vielfalt und Chancengleicheit verankert ist, ber�t und unterst�tzt Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

Exmatrikulation

Wenn Sie sich exmatrikulieren wollen, empfehlen wir Ihnen eine formgerechte Exmatrikulation �ber das Immatrikulationsamt.

Den Antrag auf Exmatrikulation und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.

Exmatrikulation ohne Abschluss/ Hochschulwechsel

Sollten sie ihr Bachelor- oder Master-Studium nicht erfolgreich beenden k�nnen, ihr Studium abbrechen und/oder die Hochschule wechseln, erhalten Sie auf Antrag beim Pr�fungsamt und gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung ein Transcript of Records, in dem die bereits abgeschlossenen Module dokumentiert sind.

Alternativ k�nnen Sie sich �ber das L�wenportal eine Leistungs�bersicht �ber Ihre erbrachten Leistungen erstellen.

Krankmeldung

Sollten Sie einen Pr�fungstermin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen k�nnen, reichen Sie bitte den entsprechenden von der �rztin bzw. dem Arzt unterschriebenen Krankenschein im Pr�fungsamt ein (elektronisch, per Post oder pers�nlich). Bitte machen Sie die Diagnosedaten auf der Arbeitsunf�higkeitsbescheinigung unkenntlich und geben Sie zus�tzlich Ihre Matrikelnummer, Pr�fungsdatum, ggf. Name der Pr�ferin bzw. des Pr�fers und Modultitel mit an.

Im Falle von Krankschreibungen die in die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit fallen, verl�ngert sich die Bearbeitungszeit um die Zeit der Krankschreibung. Bitte reichen Sie daf�r die vorliegenden Krankenscheine umgehend im Pr�fungsamt ein.

Modul- und Pr�fungsanmeldung

Modulanmeldung

Die Modulanmeldung ist f�r alle Studierenden zwingend erforderlich, da sonst die Pr�fungsanmeldung �ber das L�wenportal nicht m�glich ist. Die Modulanmeldung ist f�r alle frei geschalteten Module m�glich. Zugelassen wird, wer im Studiengang bzw. Teilstudiengang immatrikuliert ist, weitere Teilnahmevoraussetzungen regeln die Fachspezifischen Studien- und Pr�fungsordnungen in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.

Pr�fungsanmeldung/-abmeldung

Voraussetzung f�r die Teilnahme an einer Pr�fung ist in der Regel die Anmeldung zum Modul. Die Anmeldung zu den Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen und die Meldung zu deren Wiederholungen hat �ber das L�wenportal, in besonderen Ausnahmef�llen �ber das Pr�fungsamt sp�testens zwei Wochen vor der Leistung zu erfolgen und wird wirksam, sofern Sie die Anmeldung nicht eine Woche vor der Modulteilleistung bzw. der Modulleistung �ber das L�wenportal, in besonderen Ausnahmef�llen �ber das Pr�fungsamt widerrufen haben. Bei der Fristberechnung f�r den R�cktritt wird der Tag der Pr�fungsleistung nicht mitgerechnet. Eine Begr�ndung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Eine durch Widerruf abgemeldete Modulleistung bzw. Modulteilleistung gilt als nicht angemeldet.

Anmeldung zum 3. Versuch

Die Anmeldung zum 3. Versuch einer Pr�fung ist nur pers�nlich �ber das Pr�fungsamt m�glich. Um Wartezeiten zu verringern, k�nnen Sie zur Sprechzeit das Formular zur Anmeldung ausgef�llt mitbringen.

Nicht-Bestehen von Leistungen

Sollten Sie eine Modulteilleistung nicht bestehen, ist nur diese zu wiederholen und nicht alle bereits bestandenen Modulteilleistungen des Moduls.

Nicht bestandene Modulleistungen bzw. -teilleistungen k�nnen zweimal wiederholt werden. Hiervon ausgenommen ist das Abschlussmodul Bachelor-Arbeit bzw. das Abschlussmodul Master-Arbeit, das nur einmal wiederholt werden darf.

Ist die zweite Wiederholung einer Modulleistung bzw. -teilleistung nicht bestanden, gilt das Modul als endg�ltig nicht bestanden. Das endg�ltige Nicht-Bestehen eines Pflichtmoduls f�hrt zum Ausschluss vom Studium; bei Wahlpflichtmodulen kann das Nicht-Bestehen durch ein erfolgreich absolviertes weiteres Wahlpflichtmodul ausgeglichen werden.

Studiengangwechsel

Informationen zum Studiengangwechsel finden Sie hier.

Wechsel in eine neue Studien- und Pr�fungsordnung

Sollte es f�r Ihren Studiengang bzw. Ihren Teilstudiengang eine neue Studien- und Pr�fungsordnung geben, in der ein Wechsel f�r die bereits im Studium befindlichen Studierenden geregelt ist, k�nnen Sie durch eine unwiderrufliche schriftliche Erkl�rung gegen�ber dem Pr�fungsamt die Wirksamkeit dieser neuen Studien- und Pr�fungsordnung f�r sich beantragen.

Bewerbung h�heres Fachsemester (Einstufungsbescheid)

Informationen zur Bewerbung f�r ein h�heres Fachsemester (Einstufungsbescheid) finden Sie hier.

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