Deutscher Bundestag - Das Misstrauensvotum gegen Willy Brandt (1972)
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Das Misstrauensvotum gegen Willy Brandt (1972)

Zwei Männer geben sich stehend die Hand.

Der unterlegene Herausforderer Rainer Barzel gratuliert Bundeskanzler Willy Brandt (rechts). (dpa/picture-alliance)

Das eine gilt als Waffe des Parlaments, das andere als Instrument des Kanzlers. Und doch dienen die Regelungen, die das Grundgesetz für das konstruktive Misstrauensvotum und die Vertrauensfrage festlegt, ein und demselben Zweck: Sie sollen dafür sorgen, dass Regierungskrisen schnell überwunden werden und kein Zustand eintritt, in dem das Land keine handlungsfähige Regierung besitzt.

In der Bundestagsgeschichte wurde bislang fünf Mal von einem Regierungschef die Vertrauensfrage gestellt, zwei Mal versuchte das Parlament den Kanzler per Misstrauensvotum zu stürzen. Ein Rückblick auf entscheidende Stunden im Plenum. Folge 1: 1972 - das Misstrauensvotum gegen Brandt.

Am Rand einer Regierungskrise

Nach Auffassung der sozialliberalen Koalition sollten sie die Grundlage für Zusammenarbeit und Frieden in Europa schaffen, für Entspannung zwischen Ost und West sorgen - und vor allem dem Auseinanderleben der beiden deutschen Staaten entgegenwirken: die Ostverträge.

Doch gerade sie waren es, die die sozialliberale Koalition im April 1972, etwa ein halbes Jahr nachdem Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden war, an den Rand einer Regierungskrise brachten. Die Ostpolitik sollte, so die Koalition, der Versuch einer Aussöhnung sein, doch die Opposition sprach vom „Ausverkauf deutscher Interessen“.

Ostpolitik lässt rot-gelbe Mehrheit bröckeln

Eine Auffassung, die auch innerhalb der Koalition Anhänger fand: Die von Beginn an hauchdünne sozialliberale Mehrheit von nur zwölf Stimmen drohte endgültig zu schwinden, als in der Auseinandersetzung um die Ratifizierung der Ostverträge SPD- und FDP-Abgeordnete zur Union übertraten, darunter der ehemalige Minister für gesamtdeutsche Fragen, Erich Mende (FDP), sowie der sozialdemokratische Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen, Hubert Hupka.

Für Oppositionsführer Barzel war dies der Auslöser, über den Sturz der Regierung nachzudenken. Am 24. April 1972 suchte er schließlich die Entscheidung und brachte nach Artikel 67 des Grundgesetzes einen Antrag auf ein konstruktives Misstrauensvotum ein: „Der Bundestag spricht Bundeskanzler Willy Brandt das Misstrauen aus und wählt als seinen Nachfolger den Abgeordneten Dr. Rainer Barzel zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundespräsident wird ersucht, Bundeskanzler Willy Brandt zu entlassen“, so die Initiative im Wortlaut.

Protest auf der Straße, Spannung im Plenum

Dies war ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Noch nie zuvor hatte im Bundestag die Opposition zum Mittel des Misstrauensvotums gegriffen, um eine Regierung abzulösen. In der Öffentlichkeit stieß der drohende Kanzlersturz auf lautstarken Protest: Tausende gingen in Bonn auf die Straße, um für Brandt und seine Ostpolitik zu demonstrieren.

Am Tag der Abstimmung, am 27. April 1972, schien die Republik den Atem anzuhalten: In der Lobby des Bundestages drängten sich aufgeregte Journalisten, und die Tribünen im Plenarsaal waren bis auf den letzten Platz besetzt, als Dr. Kurt Georg Kiesinger (CDU/CSU) gegen 10 Uhr ans Rednerpult trat, um die Beweggründe seiner Fraktion zu diesem Schritt zu erläutern.

Es war nicht nur der Auftakt zu einem dreistündigen, bisweilen hitzigen Wortgefecht, sondern auch zu einer Sitzung, deren Ausgang ungewiss, aber möglicherweise folgenschwer war. Würde Brandt stürzen und Barzel neuer Bundeskanzler werden?

„Ostverträge gefährden Wiedervereinigung“

Altkanzler Kiesinger nutzte seine Rede zu einer grundsätzlichen Abrechnung mit der sozialliberalen Koalition: Sie habe in nur zweieinhalb Jahren die „gesunden Staatsfinanzen zerrüttet“, das Volk in „Inflation verstrickt“ und die „soziale Marktwirtschaft in ernste Gefahr“ gebracht.

Hauptgrund für den Misstrauensantrag aber: die Ostverträge. Sie gefährdeten das „große Anliegen der Wiederherstellung der Einheit des deutschen Volkes“ empörte sich Kiesinger. In der jetzigen Form würden sie daher keine Mehrheit im Bundestag finden.

„Makel des Wortbruchs“

Anders sah dies natürlich Bundesaußenminister Walter Scheel (FDP): In der Außenpolitik befinde man sich nur „wenige Meter vor der Marke, hinter der die Gefahr der außenpolitischen Isolierung gebannt ist und eine gesicherte Entspannung der Lage in Mitteleuropa beginnt“.

Den Antrag auf das Misstrauensvotum geißelte der Liberale als „Versuch, die Veränderung der politischen Verhältnisse ohne Wählerentscheid“ herbeizuführen. „Das trifft unabhängig von der formalen Legitimität den Nerv dieser Demokratie“, monierte Scheel und wandte sich dann direkt an Barzel: „Machen Sie unser Land und sich selber nicht unglücklich, indem Sie zur falschen Zeit mit den falschen Methoden eine Regierung etablieren wollen, deren Fundament sich auf politische Überläufer stützen müsste und deren Geburtsstunde vom Makel des Wortbruchs gekennzeichnet wäre!“

Abstimmung über Brandts Verbleib im Amt

Der, dem das Misstrauensvotum galt, hatte lange überlegt, ob er sich an diesem Tag äußern sollte. Dann trat Bundeskanzler Brandt gegen Ende der Debatte doch ans Rednerpult. Zu den Abgeordneten seiner Koalition gewandt, die die Fronten gewechselt und damit seine Regierung ins Wanken gebracht hatten, sagte er: „Ich stimme denen zu, die sich dagegen wehren, dass ein Parteiwechsel als etwas Ehrenrühriges betrachtet wird. Aber ich habe meine eigene Meinung dazu, ob man willkürlich Mandate mitnehmen darf.“

Noch ein letztes Mal verteidigte Brandt seine Ostpolitik, bevor um 12.59 Uhr Bundestagspräsident Kai-Uwe von Hassel (CDU/CSU) die Aussprache schloss und zur namentlichen Abstimmung aufrief. Rund 20 Minuten später, um 13.22 Uhr, lag dann das Ergebnis vor, auf das Brandt ebenso wie sein Herausforderer sichtlich gespannt gewartet hatten.

Von den 496 stimmberechtigten Abgeordneten wurden 260 Stimmen abgegeben.
Davon haben 247 für den Antrag gestimmt, 249 wären notwendig gewesen. „Ich stelle fest“, verkündete von Hassel, „dass der von der Fraktion CDU/CSU vorgeschlagene Abgeordnete Barzel die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder nicht erreicht hat.“

Votum scheitert an zwei gekauften Stimmen

Stürmischer Applaus brandete da in den Reihen von SPD und FDP auf, während sich ein wie versteinert wirkender Barzel erhob, um zuerst Brandt, dann Scheel zu beglückwünschen. Womit der Oppositionsführer offensichtlich nicht gerechnet hatte, war eingetreten: Zwei sicher geglaubte Stimmen hatten gefehlt.

Dies brachte die Gerüchteküche zum Brodeln: Waren Abgeordnete bestochen worden? Und wenn ja, wer? Spekulationen gab es viele. Die Antwort kam aber erst nach der Wende: Da enthüllte der frühere DDR-Spionagechef Markus Wolf in seinen Memoiren, den CDU-Abgeordneten Julius Steiner mit der Zahlung von 50.000 DM bestochen zu haben, damit sich dieser beim Misstrauensvotum der Stimme enthielt.

Neuer Hinweis durch Stasi-Akten

Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR wollte Brandt im Amt halten und die Ostverträge sichern, an denen nicht nur der DDR, sondern auch der Sowjetunion gelegen war. Wer allerdings der zweite Abgeordnete gewesen war, der Brandt 1972 die Kanzlerschaft gerettet hatte, blieb bis vor wenigen Jahren unklar.

Erst die Auswertung geheimer Stasi-Akten gab darauf 2006 einen neuen Hinweis. Magazine wie „Der Spiegel“ oder „Cicero“ berichteten, dass die so genannten Rosenholz-Dateien den früheren CSU-Abgeordneten Leo Wagner als Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi geführt hatten. Das erhärtete den bereits bestehenden, aber nie bewiesenen Verdacht, dass Wagner ebenso wie Steiner Geld für seine Stimme erhalten hatte. (sas)

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