Nach Terroranschlag: SPD-Appell zur Vorratsdatenspeicherung
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Angst vor Terroranschlag: SPD macht Druck bei der Vorratsdatenspeicherung

Die SPD drängt Bundesjustizminister Buschmann. Ein Umdenken in puncto Vorratsdatenspeicherung ist gefragt. Ihrer Meinung nach ist die Maßnahme unerlässlich.

Berlin – Die SPD hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aufgefordert. „Es ist nur folgerichtig, dass die Zeitenwende auch innenpolitisch gesetzgeberische Maßnahmen für unsere Sicherheitsdienste nach sich zieht“, sagte SPD-Bundestagsfraktionsvize Dirk Wiese dem Handelsblatt nach Angaben vom Mittwoch (3. April). Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), plädierte für eine gesetzliche Pflicht zur befristeten Speicherung von IP-Adressen.

Vorratsdatenspeicherung laut SPD notwendig, um zukünftige Terroranschläge zu verhindern

„Es kann nicht vom Telekommunikationsanbieter abhängen, ob schwere Straftaten verfolgt werden können“, sagte Castellucci dem Handelsblatt. Thüringens SPD-Innenminister Georg Maier schloss sich den Aufforderungen seiner Parteikollegen an. „Wir müssen den Sicherheitsbehörden die Steine aus dem Weg räumen, nicht die Felsen liegen lassen, hinter denen sich die Kriminalität verschanzt“, sagte er ebenfalls der Zeitung. „IP-Adressen sind nichts anderes als die Seriennummern der Tatmittel.“ Diese nicht kennen zu wollen, erschwere die Strafverfolgung deutlich.

Marco Buschmann
Justizminister Marco Buschmann (FDP) unter Druck. © Kay Nietfeld/dpa

EuGH erklärte die Vorratsdatenspeicherung zunächst als unzulässig

Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2022 geurteilt, dass eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten ist bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit aber möglich.

Die Ampel-Koalition vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag, die Vorratsdatenspeicherung so auszugestalten, „dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“. Durch den Terroranschlag auf die Moskauer Konzerthalle am 22. März zeigt sich ganz Europa alarmiert über die Gefahr des Islamischen Staats.

Nach Terroranschlägen in Moskau: Vorratsdatenspeicher als valides Mittel

Daher rückt nun auch die Vorratsdatenspeicherung wieder in den Mittelpunkt der Diskussion, wenn es um Terrorpräventionsmaßnahmen geht. Nancy Faeser, Bundesinnenministerin (SPD) zeigte sich zuletzt alarmiert: „Die Gefahr durch islamistischen Terrorismus bleibt akut.“ Gerade im Hinblick auf die Fußball-EM müsse die nationale Sicherheit verbessert werden.

Und auch aus der CDU gab es Stimmen, die für eine Vorratsdatenspeicherung plädierten. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen erklärte, dass sich Kriminelle und sogar Terroristen immer weiter in den digitalen Raum verlagern. Daher müsse auch Minister Buschmann endlich einsehen, dass die Vorratsdatenspeicherung unerlässlich sei, bekräftigte der CDU-Politiker. Denn: „Alles andere wäre eine vorsätzliche Vernachlässigung des Schutzes der Bürger vor schwerwiegenden Gefahren.“

Buschmann mit eigener Alternative zur Vorratsdatenspeicherung

Buschmann wirbt dabei für das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“. Dabei können die Ermittlungsbehörden relevante Daten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Wenn sich im Verlauf der Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler darauf zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die Übermittlung an die Behörden müssen gerichtlich angeordnet werden.

Buschmann hingegen legte zwar bereits 2022 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vor. Das SPD-geführte Innenministerium allerdings lehnt diesen jedoch bislang ab. (afp/SiSchr)

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