Flag Madagaskar Madagaskar (Republik Madagaskar)

Stand 12.05.2024 (Unverändert gültig seit: 28.02.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 2

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Rund um die Präsidentschaftswahlen im November 2023 ist mit einer angespannten Sicherheitslage zu rechnen und Proteste sind möglich. Bitte informieren Sie sich über lokale Medien und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge.

Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. 

Auslandsservice

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

Die Einreise nach Madagaskar ist möglich. Das Tragen von MNS Masken wird in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin empfohlen.

 

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2)

Rund um die Präsidentschaftswahlen im November 2023 können Demonstrationen und gewalttätige Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden.

Von Reisen auf dem Landweg wird aufgrund von verstärktem Aufkommen von Wegelagerei dringend abgeraten. Individualreisende sind hinsichtlich einer erhöhten Überfallgefahr besonders gefährdet. Fahren Sie nachts nicht auf Landstraßen. Im Falle eines Raubüberfalls wird angeraten, keinen Widerstand zu leisten.

Taschendiebstähle und bewaffnete Raubüberfälle kommen landesweit vor. Bei Autofahrten besonders in der Hauptstadt sollten die Türen und Fenster immer verschlossen gehalten und Wertgegenstände nicht von außen sichtbar im Wagen gelassen werden.

Nehmen Sie bei der Ankunft am Flughafen nur die Dienste seriöser Agenturen an und vermeiden Sie in Städten Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit. Am Abend und in der Nacht finden verstärkt Polizeikontrollen statt. Es wird daher empfohlen, stets eine beglaubigte Kopie des Reisepasses mit sich zu führen.
Beim Besuch der Innenstadt von Antananarivo wird zu besonderer Vorsicht geraten, Menschenansammlungen sind zu meiden. Besonders von Kriminalität belastet sind auch der nördlich der Stadt Tulear gelegene Battery Beach, die Flussufer des Tsiribihina-Flusses und der Pic Saint-Louis. Besondere Vorsicht ist auch bei Fahrten in die Region Anosy (Hauptort Betroka) geboten. Führen Sie nur geringe Bargeldmengen und keine Wertgegenstände mit sich, deponieren Sie den Reisepass an einem sicheren Ort. Devisen sollten nur in Banken oder Filialen und nicht auf der Straße gewechselt werden; bei allen Geschäften ist auf äußerste Diskretion zu achten

Auch in ländlichen Regionen bzw. bei beliebten Nationalparks und auf Landstraßen kommt es immer wieder zu Überfällen auf Touristen.
Überfälle von Piraten aus Somalia können auch in den Gewässern rund um Madagaskar nicht ausgeschlossen werden. Schiffe vor Kenia sind ebenfalls gefährdet angegriffen und gekapert zu werden.  Aktuelle Informationen unter IMB Piracy Reporting Centre.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig kritisch zu überprüfen.

  • Allgemeine Notrufnummer: (+261)3212 11010
  • Polizei: (+261)117 
  • Feuerwehr: (+261) 118 
  • Ambulanz: (+261) 3211 05075 od. 3111 04 27 
  • Zivilschutz: (+261)2022 22302

 

  • Visumpflicht: Ja
  • Visum erhältlich: Nach Ankunft in den internationalen Seehäfen und Flughäfen (lediglich für touristische Zwecke) für maximal 90 Tage. Für alle anderen Aufenthaltszwecke erkundigen Sie sich bitte bei der Vertretungsbehörde von Madagaskar.
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei Ausreise
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert (Visum vor Einreise)
  • Minderjährige: Für Minderjährige bis 18 Jahre, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters reisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
    Für die Einreise aus Gelbfiebergebieten ist eine Gelbfieber-Impfung obligatorisch, auch im Transit.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu 400.000 MAG, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt. Banken verfügen in der Regel über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarten (hauptsächlich Visa, Master, Maestro etc.) Geld behoben werden kann. Western-Union-Zweigstellen gibt es in allen größeren Städten. Größere Hotels, Fluggesellschaften, Reisebüros, Restaurants, Geschäfte und Supermärkte akzeptieren Kreditkarten.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (Videokameras) müssen bei der Einreise deklariert werden. 

Die Ausfuhr der Landeswährung über 400.000 MAG ist verboten, jene von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Für die Ausfuhr von Holzschnitzereien und Produkten aus Edel- und Halbedelsteinen kann ein Ausfuhrzertifikat verlangt werden.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Für die Einreise aus Gelbfiebergebieten ist eine Gelbfieberimpfung obligatorisch, auch im Transit.

Das Tragen von MNS-Masken in der Öffentlichkeit ist nicht mehr verpflichtend, es wird jedoch in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei öffentlichen Veranstaltungen im Innenbereich weiterhin empfohlen.

Die medizinische Versorgung durch Ärzte und Spitäler sowie die Versorgung mit Medikamenten ist landesweit nicht ausreichend. Vor allem im Landesinneren verfügen Krankenhäuser nur über veraltete Einrichtungen. 

Saisonal bedingt (Regenzeit von September bis März) kann es auch in der Hauptstadt zu Pesterkrankungen kommen, geringes Ansteckungsrisiko bei den Hauptreiserouten abseits von Slumgebieten und in abgelegenen ländlichen Gebieten. Der Besuch von Slumgebieten, Häfen, Mülldeponien und Orten mit größeren Menschenansammlungen sowie die Nutzung von stark frequentierten öffentlichen Verkehrsmitteln sollte vermieden werden. Informieren Sie sich vor Antritt der Reise und auch während Ihres Aufenthaltes über die aktuelle Gesundheitssituation und leisten Sie gegebenenfalls Anweisungen der Behörden unbedingt Folge.

Aufgrund der Gefahr von Bilharziose sollte Baden im offenen Süßwasser grundsätzlich unterlassen werden.
Auf besonders wirksamen Insektenschutz zur Vermeidung vor allem von Malaria, Denguefieber und anderen Tropenkrankheiten sollte unbedingt geachtet werden. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Im Allgemeinen genügt der österreichische Führerschein, im Einzelfall kann aber auch zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Aufgrund der unzureichenden Infrastruktur sollten Reisen ins Landesinnere besonders in der Regenzeit sorgfältig vorbereitet und nur tagsüber durchgeführt werden.

Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie auf der Länderdatenbank des ÖAMTC.

Klima:

Regenzeit von November bis April, Niederschläge im November und Dezember meist abends. Höhepunkt der Regenzeit von Jänner bis April. In diesem Zeitraum können heftige tropische Zyklone vor allem die Ostküste des Landes, aber auch andere Landesteile treffen, die beträchtliche Schäden verursachen und mitunter Todesopfer fordern.

 

Das Fotografieren von militärischen und sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Regierungsgebäude, Flughafen, Brücken) ist strikt verboten. Auf lokale Traditionen (z.B. Fady) sollte besonders Rücksicht genommen werden. 

Gleichgeschlechtliche Handlungen mit Personen unter 21 Jahren sind strafbar. Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind strafbar und werden mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen geahndet.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Landesteilen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, ist strafbar und wird rechtlich in Österreich verfolgt.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Antananarivo


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


  • Botschaft: siehe Südafrika

  • Antananarivo

    Honorarkonsulat
    LOT III E 132 Fort - Voyron, 869 c/o GIZ 101 Antananarivo


    Leitung:
    KNODT Richard, Dipl.Ing. | Honorarkonsul

    Konsularbezirk:
    Madagaskar
    Anmerkung:
    Nach telefonischer Vereinbarung.

    Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
    Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
    Notpassausstellung vor Ort
    Visabefugnis
    Beglaubigungsbefugnis

    Botschaft der Republik Madagaskar | Ständige Vertretung der Republik Madagaskar bei den Internationalen Organisationen in Wien

    Botschaft der Republik Madagaskar

    Seepromenade 92, 14612 Falkensee (Brandenburg)

    Telefon:
    (+49 / 3322) 23 14-0
    Telefax:
    (+49 / 3322) 23 14 29


    Ständige Vertretung der Republik Madagaskar bei den Internationalen Organisationen in Wien

    Avenue de Riant-Parc 32, 1209 Genf

    Telefon:
    +41 (0) 22 740 1650
    Telefax:
    +41 (0) 22 740 1616

    Basisdaten

    • Hauptstadt
      Antananarivo
    • Ländercode
      MG
    • Sprache
      Französisch, einheimische Sprachen
    • Währung
      1 Ariary (MAG) = 5 Iraimbilanja
    • Zeitunterschied zu MEZ
      +2 h
    • Elektrischer Strom
      220 Volt

     

    Auslandsservice

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