Das Fachamt Eingliederungshilfe ist als zentrales Fachamt für ganz Hamburg seit dem 1. Januar 2020 antragsannehmende Stelle für die Eingliederungshilfe. Das betrifft folgende Leistungen:
- Neuanträge und Folgeanträge für besondere Wohnformen (bisher: stationäre Einrichtungen) einschließlich existenzsichernder Leistungen
- Neuanträge und Folgeanträge für ambulante Leistungen wie zum Beispiel ASP , Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW), Fachleistungsstunden für einfache Assistenz (früher: WA), Wohnen mit Assistenz, Leistungen zur Mobilität, Heilpädagogische Leistungen oder Komplexleistung Frühförderung für Kinder
- Neuanträge und Folgeanträge für Leistungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben / Leistungen zur Beschäftigung wie Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten
- Gastweise Unterbringung
Was wird beim Fachamt Eingliederungshilfe benötigt?
Die Liste der zunächst erforderlichen Unterlagen finden Sie nachstehend:
- Einen formlosen schriftlichen Antrag auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe (unterschrieben)
- Die ausgefüllte Checkliste (PDF-barrierefrei)
Zu den gemachten Angaben werden entsprechende Nachweise benötigt.
Sie können die Checkliste blanko ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. - Bei der Beantragung von Eingliederungshilfe in einer besonderen Wohnform (früher: stationäre Einrichtung) könnte es erforderlich sein, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen.
- Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Atteste, Klinikberichte, Gutachten, Feststellungsbescheid) – sofern vorhanden
- Ausgefüllte und unterschriebene Schweigepflichtentbindung:
Vordruck zur Schweigepflichtentbindung (PDF-Datei, barrierefrei)
Erläuterungsblatt zum Ausfüllen der Schweigepflichtentbindung (PDF-Datei, barrierefrei)
Sie können Ihre Unterlagen am besten per Post senden:
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Eingliederungshilfe
Kurt-Schumacher-Allee 4
20097 Hamburg
Alternativ senden die Unterlagen bitte per E-Mail an
EH-Antragslotse@wandsbek.hamburg.de
oder
Fax: 040 42790-5620
Für die Antragsannahme und Erstberatung steht Ihnen der Leistungsrechtliche Fachdienst auch während der Öffnungszeiten zur Verfügung:
Dienstag und Donnerstag:
8 bis 12 Uhr und
13 bis 16 Uhr
Mittwochs nur auf Vereinbarung.
Wegbeschreibung - So kommen Sie zu uns!
Ausnahmen:
- Für Anträge im Zusammenhang mit Drogen und Suchterkrankungen ist die Sozialbehörde zuständig.
Adresse: Max-Brauer-Allee 41, 22765 Hamburg
E-Mail: eingliederungshilfe-g2232@soziales.hamburg.de
Fax: 040 42731-0735 - Für Anträge für Schülerinnen und Schüler auf Hilfen zu einer Schulbildung, auf Eingliederungshilfe, die ausschließlich im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen steht und auf Schulweghilfen ist die Behörde für Schule und Berufsbildung zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hamburg.de/inklusion-schule sowie unter http://www.hamburg.de/schulweghilfe/ bzw. in der jeweiligen Schule.