Psychotherapeutenkammer entr�stet �ber Lauterbachs �u�erungen
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Psychotherapeuten­kammer entr�stet �ber Lauterbachs �u�erungen

Mittwoch, 22. Februar 2023

/pressmaster, stockadobecom

Berlin � Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wirft Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, die Bed�rfnisse von Menschen in psychotherapeutischer Behandlung zu missachten und Patientengruppen gegeneinander auszuspielen. Die Kammer kritisiert in einem offenen Brief Aussagen Lauterbachs zum Ausbau von Therapiekapazit�ten.

Anfang des Monats hatte Lauterbach bei der Vorstellung des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe �Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona� (IMA) erkl�rt, es sei nicht sinnvoll, zus�tzliche Kassensitze f�r Psychotherapie zu schaffen. Denn diese w�rden dann lieber �leichte F�lle �ber l�ngere Zeit� behandeln wollen, zitiert ihn die BPtK.

Kammerpr�sident Dietrich Munz sieht darin einen Affront. Die mehr als 55.000 Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in Deutschland seien emp�rt �ber die Behauptung, dass in der ambulanten Psychotherapie vor allem �leichte F�lle� versorgt w�rden.

�Dies ist eine Unterstellung, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt�, schrieb Munz an Lauterbach. Zugleich komme die Aussage �einem Schlag ins Gesicht� aller Patientinnen und Patienten gleich, die psychotherapeutische Hilfe suchen.

Es sei n�mlich f�r viele von ihnen immer noch ein schwerer Schritt, sich wegen ihrer psychischen Erkrankung professionelle Hilfe zu suchen. �Es ist v�llig inakzeptabel, Patientinnen und Patienten gegeneinander auszuspielen und zu suggerieren, dass einige Patientinnen und Patienten den Therapieplatz f�r andere r�umen sollten�, betonte Munz.

Es d�rfe nicht passieren, dass von einer notwendigen Debatte um die St�rkung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung das Signal ausgeht, dass sich Patienten erst dann psychotherapeutische Hilfe holen d�rfen, wenn sie besonders schwer erkrankt sind.

�Eine solche Perspektive ist zutiefst unethisch, aber auch medizinisch und gesundheits�konomisch v�llig widersinnig�, kritisierte Munz. �Wir fordern Sie deshalb auf, die Versorgung von allen Patienten mit psychischen Erkrankungen in den Blick zu nehmen und ein Ausspielen der einzelnen Patientengruppen zu unterlassen.�

Der BPtK nimmt diesen Faden direkt auf und bittet Lauterbach um eine �evidenzorientierte Diskussion� zur Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Denn seine Behauptungen zu den Patientengruppen und den Ursachen f�r lange Wartezeiten durch zu lange Behandlungsdauern seien durch zahl- und umfangreiche Studien und Analysen vielfach widerlegt.

Als Beispiele nennt Munz unter anderem das Modellvorhaben der Techniker Krankenkasse zum Qualit�tsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie. Es habe gezeigt, dass Patienten der ambulanten Langzeitpsychotherapie durch schwere Krankheitsverl�ufe gekennzeichnet und vergleichbar stark erkrankt sind wie Patienten der psychosomatischen Krankenhausbehandlung und der station�ren psychosomatischen Rehabilitation.

Auch das Institut f�r Qualit�t und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) sei bereits 2019 zu dem Schluss gekommen, dass die gro�e Mehrzahl der Patienten in ambulanter Psychotherapie an zwei oder mehr psychischen St�rungen leidet.

Weiter habe sich gezeigt, dass sich der Anteil von Kurzzeittherapien und Akutbehandlungen im Vergleich zur Langzeitpsychotherapie seit der Reform der Psychotherapierichtlinie im Jahr 2017 nochmals erh�ht hat.

Von den Patienten in der psychotherapeutischen Sprechstunde, die eine psychotherapeutische Behandlung ben�tigen, w�rden demnach �ber 80 Prozent eine Kurzzeittherapie von h�chstens 24 Stunden beginnen, w�hrend nur knapp 15 Prozent direkt eine Langzeittherapie beginnen oder innerhalb der untersuchten 15 Monate die Kurzzeittherapie verl�ngern.

Es sei nun ein B�del an Ma�nahmen erforderlich, um die psychotherapeutische Versorgung zu st�rken: So m�ssten alle niedergelassenen Psychotherapeuten die Komplexversorgung von schwer psychisch kranken Menschen koordinieren d�rfen.

�Zus�tzliche Behandlungskapazit�ten f�r die Komplexversorgung schwer psychisch erkrankter Patientinnen und Patienten m�ssen gezielt geschaffen werden, indem der Praxisumfang erweitert und dadurch mehr Behandlungspl�tze angeboten werden k�nnen�, fordert Munz in seinem Brief. �Vorgeschriebene Doppeluntersuchungen m�ssen abgeschafft werden, denn sie vergeuden wertvolle Behandlungskapazit�ten.�

Au�erdem m�ssten �ber eine nachhaltige Reform der Bedarfsplanung zus�tzliche Kassensitze insbesondere in l�ndlichen und strukturschwachen Regionen sowie dem Ruhrgebiet geschaffen werden.

�Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, die langen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz zu reduzieren, muss endlich umgesetzt werden�, so Munz.

Lauterbachs Reformvorschl�ge, mittels Sonderbedarfszulassungen und Erm�chtigungen die Versorgung von psychisch kranken Menschen zu st�rken, seien demgegen�ber weder eine schnelle noch eine fl�chendeckende L�sung, um lange Wartezeiten in der Psychotherapie zu reduzieren.

Beide w�rden n�mlich rechtssystematisch stets auf langwierigen Einzelfallentscheidungen der Zulassungsaussch�sse von Krankenkassen und Kassen�rztlichen Vereinigungen beruhen.

�Dies wird das Koalitionsziel nicht erf�llen und auch nicht dazu beitragen, Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen den Weg in die Versorgung zu erleichtern�, prognostiziert Munz. Er und die BPtK w�rden deshalb gern f�r ein pers�nliches Gespr�ch zur Verf�gung stehen, um sich �ber Vorschl�ge und Faktenlage auszutauschen. © lau/aerzteblatt.de

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