Politik

Lauterbach will „stambulante“ Versorgung möglich machen

In der Pflege soll es künfitg eine neue Versorgungsform zwischen ambulant und stationär geben. Dies kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach in Berlin an. Wird das „stambulante“ Modell nun Realität in der Regelversorgung?

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Foto: BMG/Thomas Ecke Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes weitreichende Änderungen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will pflegebedürftigen Menschen eine weitere Möglichkeit eröffnen, sich versorgen zu lassen. Eine Pflege solle nicht nur zu Hause oder im Heim, sondern auch in dafür ausgestatteten Wohnungen für Menschen jeden Pflegegrads angeboten werden können, sagte er am Mittwoch (20. März) in Berlin. Der Minister bezeichnete das geplante Angebot als „stambulante Versorgung“, also als eine Mischform aus stationärer und ambulanter Pflege.  „Das ist eine Versorgungsform, die in Deutschland bisher fehlt“, sagte der SPD-Politiker am in Berlin. Dabei gehe es um eine Mischform für Menschen, die noch nicht in ein Pflegeheim wollten, aber auch nicht mehr zu Hause leben könnten. Das heiße, man lebe dann in einer Wohnung, die pflegerisch rund um die Uhr so versorgt werde, dass man dort auch bei notwendigen höheren Pflegegraden leben könne. Geregelt werden solle das in einem Pflegegesetz, das noch vor dem Sommer vorgelegt werde.

Lauterbach sagte: „Das Interesse ist groß.“ Viele ältere Menschen und Angehörige wünschten sich dies, zudem sei es eine ökonomisch attraktive Variante. Wenn der rechtliche Rahmen dafür geschaffen sei, könnte zum Beispiel die eine oder andere Seniorenresidenz solche Angebote mit Pflegediensten zusammen aufbauen.

BeneVit-Modellprojekt als Vorbild?

Noch fraglich ist, ob mit diesen Regelungen das stambulante Versorgungsmodell der BeneVit Gruppe im baden-württembergischen Whyl gemeint ist. Inhaber Kaspar Pfister kämpft schon seit Jahren dafür, dass dieses bereits 2016 initiierte Modellprojekt nach § 45f SGB-XI zur Weiterentwicklung der stationären Altenpflege in die Regelversorgung aufgenommen werden soll. Im Jahr 2021 sah es auch kurz danach aus, eine gesetzliche Inititiative scheiterte aber in letzter Sekunde. Ende 2023 erhielt das oft diskutierte Modellprojekt eine erneute Verlängerung. „Sehr knapp vor Toresschluss haben wir für unsere ’stambulant‘ geführtes Haus Rheinaue eine erneute Verlängerung für das Jahr 2024 erhalten. Damit geht das Projekt in das achte Jahr seiner Modellphase. Weil die Bundespolitik, aller positiven Evaluierungen zum Trotz, noch immer keine gesetzliche Verankerung geschaffen hat, wird ’stambulant‘ nun zum wohl längsten Modellprojekt Deutschlands“, kommentierte seinerzeit Kaspar Pfister.

Gesetz soll noch vor der Sommerpause kommen

Die neue Regelung soll Lauterbach zufolge Teil des Pflegekompetenzgesetzes werden, das er bis zum Sommer vorlegen will. Lauterbach äußerte sich vor Gesprächen mit Fachleuten und Verbänden zum Pflegekompetenzgesetz, für das seit Ende 2023 Eckpunkte vorliegen. Das Gesetz soll die Kompetenzen von Pflegekräften erweitern. Beispielsweise sollen sie nach ärztlicher Anordnung eigenständig die Versorgung von Menschen mit Demenz oder chronischen Wunden übernehmen. Ziel ist, die Stellung der Pflege im Gesundheitswesen aufzuwerten. Lauterbach sagte: „Die Pflege darf nicht, was sie kann.“ Damit stehe Deutschland schlechter da als andere Länder.

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, erklärte, das Gesetz werde dafür sorgen, dass die Fähigkeiten der Pflegekräfte in der Versorgung von Patientinnen und Patienten optimal genutzt werden könnten. Dazu müssten aber alle Beteiligten gut zusammenarbeiten.

(ck/dpa/epd)