Corona in NRW: Aus für Schützenfeste und Volksfeste - bis zu diesem Datum
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Corona in NRW: Aus für Schützenfeste und Volksfeste - bis zu diesem Datum

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Schützenfest, Volksfest oder Kirmes: Die neue Coronaschutzverordnung für NRW bringt Klarheit für alle Veranstalter. Ein festes Datum steht nun fest.

Bereits seit Mitte März gab es in NRW wegen Corona keine Großveranstaltung mehr. Kein Schützenfest, kein Volksfest, keine Kirmes. Und das wird noch eine ganze Weile so weitergehen. Die neue Coronaschutzverordnung, die ab Montag, 29. März gilt, nennt ein klares Datum. Bis dahin wird es bei allen Veranstaltungen zur Absage kommen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte Teile der Schutzverordnung am Freitagmittag vorgestellt. (News zum Coronavirus)

BundeslandNRW
Bevölkerung17,93 Millionen Euro
Gründung23. August 1946
MinisterpräsidentArmin Laschet

Corona in NRW: Das gilt für Schützenfest, Volksfest und Kirmes

So heißt es in der neuen Coronaschutzverordnung für NRW: Große Festveranstaltungen sind mindestens bis zum 31. Mai 2021 untersagt. Große Festveranstaltungen in diesem Sinne sind in der Regel:

  • 1. Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung (einschließlich Kirmesveranstaltungen und ähnlichem)
  • 2. Stadt-, Dorf- und Straßenfeste
  • 3. Schützenfeste
  • 4. Weinfeste
  • 5. ähnliche Festveranstaltungen

Vorher war in NRW noch kein konkretes Datum genannt worden. Die Konkretisierung schafft Planungssicherheit für viele Vereine, die sonst im Frühjahr ihre Schützenfeste abgehalten hätten.

Corona in NRW: Viele Vereine hatten Schützenfeste bereits abgesagt

Die Hoffnung auf eine Saison mit Schützenfesten und Volksfesten war in NRW ohnehin bereits minimal. Karl-Josef Laumann hatte sich bereits vor Wochen in einer Pressekonferenz dahingehend geäußert, dass er selbst wenig Chancen sieht, dass Schützenfeste in diesem Jahr überhaupt stattfinden können. Viele Vereine hatten daher bereits ihre Schützenfeste abgesagt.

Überraschenderweise zieht NRW nun doch nicht die Corona-Notbremse. In Landkreisen und Städten mit einer Corona-Inzidenz unter 100 sind weitere Lockerungen möglich: Hier dürfen zum Beispiel Ausflugsziele wie Zoos oder der Einzelhandel mit Terminen öffnen. Ist die Inzidenz höher als 100, gibt es die Möglichkeit zum verstärkten Testen: Wer einen Schnelltest vorweisen kann, bekommt Zutritt. Doch beim Thema Großveranstaltungen war bereits klar, dass es dort keine Ausnahmen geben kann. Ohne Kontaktnachverfolgung ist keine Veranstaltung möglich. Ob in diesem Jahr überhaupt ein Schützenfest oder Volksfest stattfinden kann, ist fraglich. Eine Kirmes wird - wenn überhaupt - nur in einem eingezäunten Bereich durchführbar sein.

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