Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.
Seine Rolle im politischen System des Staates liegt meist jenseits der Tagespolitik. Auch wenn es keine verfassungsrechtliche Vorschrift gibt, die dem Bundespräsidenten tagespolitische Stellungnahmen verbietet, hält sich das Staatsoberhaupt mit solchen traditionell zurück. Die Regierungsarbeit wird in Deutschland von der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler und dem Bundeskabinett geleistet.[1] Gleichwohl beinhaltet das Amt des Bundespräsidenten das Recht und die Pflicht zum politischen Handeln und ist nicht auf rein repräsentative Aufgaben beschränkt.[2] Die Funktionen des Amtes sind durch das Grundgesetz (Art. 54–61) definiert. Wie der Bundespräsident diese Aufgaben wahrnimmt, entscheidet er grundsätzlich autonom; ihm kommt diesbezüglich ein weiter Gestaltungsspielraum zu, auch bezüglich seiner Meinungsäußerungen.[3]
Neben der völkerrechtlichen Vertretung des Bundes und zahlreichen formal und protokollarisch bedeutenden Aufgaben besitzt der Bundespräsident wichtige Reservevollmachten, die ihm besonders in Krisenzeiten staatspolitische Aufgaben von großer Tragweite zuweisen.[4] Unter anderem kommen dem Bundespräsidenten im Rahmen des Gesetzgebungsnotstands bei der Entscheidungsgewalt über die Auflösung des Deutschen Bundestages im Falle einer vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage, bei der Wahl einer Minderheitsregierung und aufgrund der Tatsache, dass ein Gesetz überhaupt erst durch die Unterschrift des Präsidenten Rechtskraft erlangt, wichtige Kompetenzen zu.[5]
Innerhalb des politischen Systems kann der Bundespräsident keiner der drei klassischen Gewalten zugeordnet werden,[6] sondern er verkörpert als Staatsoberhaupt die „Einheit des Staates“.[7] Er wird deswegen manchmal als eine „Gewalt sui generis“ angesehen.[8] Nach Art. 55 des Grundgesetzes darf er weder der Regierung noch gesetzgebenden Körperschaften des Bundes oder eines Landes angehören. Er darf ferner kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Auch ein gewerbliches Unternehmen darf er nicht führen. Daher kann er als „neutrale Kraft“ (pouvoir neutre) bezeichnet werden. Der Bundespräsident wirkt im Alltag neben der Wahrnehmung der ihm durch die Verfassung zugewiesenen politischen Befugnisse kraft seines Amtes auch repräsentativ, sinnstiftend und integrativ. Um der Überparteilichkeit des Amtes zu entsprechen, haben traditionellerweise alle Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland eine bestehende Parteimitgliedschaft ruhen lassen.[11]
Der Bundespräsident ist für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Eine spätere Wiederwahl ist auch nach zwei absolvierten Amtszeiten nicht ausgeschlossen, wenn zwischenzeitlich ein anderer Bundespräsident im Amt war.[12] Die Amtssitze des Bundespräsidenten sind das Schloss Bellevue in der Bundeshauptstadt Berlin und die Villa Hammerschmidt in der Bundesstadt Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt.
Bundespräsidenten seit 1949[]
Nr. | Bild | Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Länge der Amtszeit | Anmerkung |
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1. | Theodor Heuss | 12.09.1949 | 12.09.1959 | 10 Jahre
(3653 Tage) |
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2. | Heinrich Lübke | 13.09.1959 | 30.06.1969 | 10 Jahre
(3579 Tage) |
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3. | Gustav Heinemann | 01.07.1969 | 30.06.1974 | 4 Jahre,
9 Monate, 29 Tage (1826 Tage) |
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4. | Walter Scheel | 01.07.1974 | 30.06.1979 | 4 Jahre,
9 Monate 29 Tage (1826 Tage) |
Vizekanzler in dem 1. und 2. Kabinett Brandts. Nach Brandts Rücktritt wurde er als Bundeskanzler mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. | |
5. | Karl Carstens | 01.07.1979 | 30.06.1984 | 4 Jahre,
9 Monate, 29 Tage (1827 Tage) |
Zuvor Präsident des deutschen Bundestages | |
6. | Richard von Weizsäcker | 01.07.1984 | 30.06.1994 | 9 Jahre,
9 Monate, 29 Tage (3652 Tage) |
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7. | Roman Herzog | 01.07.1994 | 30.06.1999 | 4 Jahre
9 Monate, 29 Tage (1826 Tage) |
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8. | Johannes Rau | 01.07.1999 | 30.06.2004 | 4 Jahre,
9 Monate, 29 Tage (1827 Tage) |
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9. | Horst Köhler | 01.06.2004 | 31.05.2010 | 5 Jahre,
9 Monate, 30 Tage (2161) |
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10. | Christian Wulff | 30.06.2010 | 17.02 2012 | 1 Jahr,
13 Monate, 18 Tage (598 Tage) |
Zuvor Ministerpräsident Niedersachsens | |
11. | Joachim Gauck | 19.03.2012 | 19.03.2018 | 5 Jahre
(1827 Tage) |
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12. | Frank-Walter Steinmeier | 19.03.2017 | amtierend | 1 Jahr
(amtierend) |
Vizekanzler im Kabinett Merkel I und Außenminister in den Kabinetten Merkel I und III |
Quelle[]
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)