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Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.

Seine Rolle im politischen System des Staates liegt meist jenseits der Tagespolitik. Auch wenn es keine verfassungsrechtliche Vorschrift gibt, die dem Bundespräsidenten tagespolitische Stellungnahmen verbietet, hält sich das Staatsoberhaupt mit solchen traditionell zurück. Die Regierungsarbeit wird in Deutschland von der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler und dem Bundeskabinett geleistet.[1] Gleichwohl beinhaltet das Amt des Bundespräsidenten das Recht und die Pflicht zum politischen Handeln und ist nicht auf rein repräsentative Aufgaben beschränkt.[2] Die Funktionen des Amtes sind durch das Grundgesetz (Art. 54–61) definiert. Wie der Bundespräsident diese Aufgaben wahrnimmt, entscheidet er grundsätzlich autonom; ihm kommt diesbezüglich ein weiter Gestaltungsspielraum zu, auch bezüglich seiner Meinungsäußerungen.[3]

Neben der völkerrechtlichen Vertretung des Bundes und zahlreichen formal und protokollarisch bedeutenden Aufgaben besitzt der Bundespräsident wichtige Reservevollmachten, die ihm besonders in Krisenzeiten staatspolitische Aufgaben von großer Tragweite zuweisen.[4] Unter anderem kommen dem Bundespräsidenten im Rahmen des Gesetzgebungsnotstands bei der Entscheidungsgewalt über die Auflösung des Deutschen Bundestages im Falle einer vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage, bei der Wahl einer Minderheitsregierung und aufgrund der Tatsache, dass ein Gesetz überhaupt erst durch die Unterschrift des Präsidenten Rechtskraft erlangt, wichtige Kompetenzen zu.[5]

Innerhalb des politischen Systems kann der Bundespräsident keiner der drei klassischen Gewalten zugeordnet werden,[6] sondern er verkörpert als Staatsoberhaupt die „Einheit des Staates“.[7] Er wird deswegen manchmal als eine „Gewalt sui generis“ angesehen.[8] Nach Art. 55 des Grundgesetzes darf er weder der Regierung noch gesetzgebenden Körperschaften des Bundes oder eines Landes angehören. Er darf ferner kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Auch ein gewerbliches Unternehmen darf er nicht führen. Daher kann er als „neutrale Kraft“ (pouvoir neutre) bezeichnet werden. Der Bundespräsident wirkt im Alltag neben der Wahrnehmung der ihm durch die Verfassung zugewiesenen politischen Befugnisse kraft seines Amtes auch repräsentativ, sinnstiftend und integrativ. Um der Überparteilichkeit des Amtes zu entsprechen, haben traditionellerweise alle Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland eine bestehende Parteimitgliedschaft ruhen lassen.[11]

Der Bundespräsident ist für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Eine spätere Wiederwahl ist auch nach zwei absolvierten Amtszeiten nicht ausgeschlossen, wenn zwischenzeitlich ein anderer Bundespräsident im Amt war.[12] Die Amtssitze des Bundespräsidenten sind das Schloss Bellevue in der Bundeshauptstadt Berlin und die Villa Hammerschmidt in der Bundesstadt Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt.

Bundespräsidenten seit 1949[]

Nr. Bild Name Amtsantritt Ende der Amtszeit Länge der Amtszeit Anmerkung
1.
110px-Bundesarchiv Bild 146-1983-098-20a, Heuss
Theodor Heuss 12.09.1949 12.09.1959 10 Jahre

(3653 Tage)

2.
110px-Bundesarchiv Bild 146-1994-034-22A, Heinrich Lübke
Heinrich Lübke 13.09.1959 30.06.1969 10 Jahre

(3579 Tage)

3.
110px-Bundesarchiv Bild 146-2007-0037, Gustav Heinemann
Gustav Heinemann 01.07.1969 30.06.1974 4 Jahre,

9 Monate,

29 Tage

(1826 Tage)

4.
110px-Bundesarchiv Bild 146-1989-047-20, Walter Scheel
Walter Scheel 01.07.1974 30.06.1979 4 Jahre,

9 Monate

29 Tage

(1826 Tage)

Vizekanzler in dem 1. und 2. Kabinett Brandts. Nach Brandts Rücktritt wurde er als Bundeskanzler mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt.
5.
110px-Bundesarchiv B 145 Bild-F040153-0032, Bonn, Pressekonferenz CDU-Vorstand, Carstens
Karl Carstens 01.07.1979 30.06.1984 4 Jahre,

9 Monate,

29 Tage

(1827 Tage)

Zuvor Präsident des deutschen Bundestages
6.
110px-Bundesarchiv Bild 146-1991-039-11, Richard v
Richard von Weizsäcker 01.07.1984 30.06.1994 9 Jahre,

9 Monate,

29 Tage

(3652 Tage)

7.
110px-Roman Herzog
Roman Herzog 01.07.1994 30.06.1999 4 Jahre

9 Monate,

29 Tage

(1826 Tage)

8.
110px-Johannes Rau 2004-05-16 Berlin - AM
Johannes Rau 01.07.1999 30.06.2004 4 Jahre,

9 Monate,

29 Tage

(1827 Tage)

9.
110px-Koehlerhorst08032007
Horst Köhler 01.06.2004 31.05.2010 5 Jahre,

9 Monate,

30 Tage

(2161)

10.
110px-Landtag Niedersachsen DSCF7770 cropped
Christian Wulff 30.06.2010 17.02 2012 1 Jahr,

13 Monate,

18 Tage

(598 Tage)

Zuvor Ministerpräsident Niedersachsens
11.
Joachim Gauck (2014)
Joachim Gauck 19.03.2012 19.03.2018 5 Jahre

(1827 Tage)

12.
220px-Frank-Walter Steinmeier - 2018 (cropped)
Frank-Walter Steinmeier 19.03.2017 amtierend 1 Jahr

(amtierend)

Vizekanzler im Kabinett Merkel I und Außenminister in den Kabinetten Merkel I und III

Quelle[]

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)

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