Virtuelle Ausstellung
Der Spielfilm „Jud Süß“ - Goebbels' Meisterstück?
Am 5. September 2010 jährte sich zum 70. Mal die Uraufführung des Spielfilms „Jud Süß“ bei den Internationalen Filmfestspielen von Venedig. Aus diesem Anlass präsentiert das Bundesarchiv eine Onlinegalerie mit Dokumenten zu diesem NS-Propagandafilm
Ferdinand Marian als „Jud Süß“ Oppenheimer (mit Kippa, Kaftan, Vollbart und Pejes; vor seiner ‚Verwandlung‘ zum Weltmann), und Werner Krauß als Oppenheimers verschlagener Sekretär Levy. Werner Krauß hatte gleich fünf Rollen übernommen: den Sekretär Levy (hier im Bild), einen stummen Ghettojuden, einen lüsternen Greis, den Schächter Isaak, sowie den Kabbalisten Rabbi Loew als okkulte, geheime Kraft hinter Oppenheimers Machenschaften.
Dorothea (gespielt von Harlans Ehefrau Kristina Söderbaum) und ihr Bräutigam, Aktuarius Faber (gespielt von Malte Jäger) verkörpern das junge, reine und gute volksdeutsche Paar, das im Film von den schmutzigen und hinterlistigen Attacken des Jud Süß zerstört wird.
Süß umschmeichelt Dorothea während eines Hoffests. In Veit Harlans Verfilmung ist die wollüstige und lüsterne Sexualität des Juden, die keinerlei Grenzen akzeptiert, ein zentrales Thema. Jud Süß selbst zeigt sich gerne in Begleitung seiner Mätresse, die er sogar auf dem herzoglichen Fest ungeniert auf die Brust küsst und seine Vielweiberei gipfelt in einer Affäre mit der Herzogin. Seinen Fürsten bedient er als Kuppler und Zuhälter mit immer neuen, frischen Mädchen.
Herzog Karl Alexander von Württemberg (Heinrich George) mit seiner Gemahlin (Hilde von Stolz), die im späteren Verlauf von ihrem Gatten des Betruges mit Süß Oppenheimer bezichtigt wird.
Dorothea begibt sich aus tiefer Verzweiflung zu Jud Süß und bittet ihn um die Freigabe ihres Vaters und ihres Gatten. Süß verlangt dafür gewisse Gefälligkeiten, denen sie sich anfangs vehement verweigert. Als sie jedoch die Schreie ihres gefolterten Gatten hört, gibt sie dem Drängen nach und wird von Süß vergewaltigt. Dorothea tötet sich kurze Zeit später, indem sie sich in einen Fluss stürzt.
Heinrich George spielte den Herzog Karl Alexander von Württemberg. George bat während der Dreharbeiten darum, aus dem Film aussteigen zu dürfen, weil er die Darstellung des Fürsten als zu überzogen böse empfand. Harlans Erinnerungen zufolge wurde ihm aber von Goebbels befohlen, weiterzumachen. Veit Harlan war der bestbezahlte Regisseur der UFA bis 1945. Als einziger Filmschaffender im NS-Staat wurde er nach dem Krieg in der Bundesrepublik vor Gericht gestellt und musste sich für seine Filme verantworten.
Veit Harlan musste sich 1949 vor dem Hamburger Schwurgericht wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Sinne des Kontrollrats-Gesetzes Nr. 10 der Alliierten Militärregierung verantworten. Der Strafprozess begann am 3. März 1949 vor dem Hamburger Landgericht. Harlan wurde im Detail vorgeworfen, an „Mord, Ausrottung und Versklavung der Juden“ durch den Film „Jud Süß“ mitgewirkt zu haben. Nach 52 Tagen wurde Harlan freigesprochen. Die Revision gegen das Urteil endete im zweiten Prozess am 29. April 1950 ebenfalls mit einem Freispruch. Harlan wird der Befehlsnotstand zugebilligt.
Am 24.9.1940 fand in Berlin die Deutschlandpremiere statt. Im Ufa-Palast am Zoo, dem größten Filmsaal der Reichshauptstadt, wurde ein Festakt inszeniert. Als Publikum war fast das gesamte Reichskabinett geladen, führende Männer der Terra-Film-Kunst, Vertreter zentraler Parteistellen, Offiziere des Oberkommandos der Wehrmacht. Die Kapelle der Staatsoper spielte unter der Leitung von Staatskapellmeister Johannes Schüler.
Goebbels schreibt am 25. September 1940 in sein Tagebuch: „Abends Ufapalast. Premiere von „Jud Süß“. Ein ganz großes Publikum mit fast dem gesamten Reichskabinett. Der Film hat einen stürmischen Erfolg. Man hört nur Worte der Begeisterung. Der Saal rast. So hatte ich es mir gewünscht.“
Ferdinand Marian, geboren am 14. August 1902 in Wien unter dem bürgerlichen Namen Ferdinand Haschkowetz, spielt die Haupt- und Titelrolle in Veit Harlans Spielfilm „Jud Süß“. Marian, der als relativ unbedeutender Filmschauspieler gilt, spielt in einer Gruppe von Starschauspielern, überragt sie sämtlich und macht den Film zu mehr als einem bloßen antijüdischen Hetz- und Propagandastreifen. Jedoch wurde Ferdinand Haschkowetz die Rolle des "Jud Süß", mit der er fortan identifiziert wurde, zum Verhängnis. Nach dem Krieg wird er wegen seines Mitwirkens im „Jud Süß“ mit einem Berufsverbot belegt und darf nicht mehr spielen. Er betrinkt sich immer öfter und exzessiver und verunglückt schließlich am 9. August 1946 tödlich mit seinem Wagen.
Die Reichsfilmkammer (RFK) war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im nationalsozialistischen Deutschland das Filmwesen regelte. Alle Filmschaffenden, d.h. sämtliche Personen die im Deutschen Reich an Filmproduktionen mitwirken wollten, mussten Mitglied der Reichsfilmkammer sein. Eine Nicht-Mitgliedschaft kam einem Berufsverbot gleich. Der Einrichtung der Reichsfilmkammer war eine Verordnung des Propagandaministeriums vorausgegangen, die Juden und Ausländern die Betätigung in der deutschen Filmindustrie untersagte.
Abstammungsnachweis und politischer Unbedenklichkeitsnachweis des Reichssicherheitshauptamtes für Ferdinand Haschkowetz und seine Ehefrau Albertine Böck, Berlin, 5. Mai 1944. Mit dem „Arierparagraphen“ (Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933) wurde für alle Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ein Nachweis über die „deutsche oder artverwandte Abstammung bzw. des Grades eines Fremdeinschlages“ verlangt. Dieser Nachweis musste unter Vorlage einer beglaubigten Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunde oder der amtlich beglaubigten Ahnentafel erbracht werden. Mit den „Nürnberger Gesetzen“ (1935) wurde dieser Nachweis auf alle Deutschen erweitert.
Abstammungsnachweis und politischer Unbedenklichkeitsnachweis des Reichssicherheitshauptamtes für Ferdinand Haschkowetz und seine Ehefrau Albertine Böck, Berlin, 5. Mai 1944. Mit dem „Arierparagraphen“ (Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933) wurde für alle Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ein Nachweis über die „deutsche oder artverwandte Abstammung bzw. des Grades eines Fremdeinschlages“ verlangt. Dieser Nachweis musste unter Vorlage einer beglaubigten Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunde oder der amtlich beglaubigten Ahnentafel erbracht werden. Mit den „Nürnberger Gesetzen“ (1935) wurde dieser Nachweis auf alle Deutschen erweitert.
„Ich ersuche Vorsorge zu treffen, daß die gesamte SS und Polizei im Laufe des Winters den Film „Jud Süß“ zu sehen bekommt.“ Befehl des „Reichsführers SS“ Heinrich Himmler, 30.09.1940. Der Film wurde neben den Vorführungen in Kinos und Lichtspieltheatern, in denen die gewerbliche Auswertung stattfand, auch als Propagandamittel und zur politischen Schulung eingesetzt. Von den insgesamt 600 hergestellten Filmkopien wurden 150 für propagandistische Zwecke verwendet.
Schreiben vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Joseph Goebbels, an Herrn Dr. Lammers, Chef der Reichskanzlei, vom 19. September 1940. Es verweist auf einen von Goebbels zusammengefassten Bericht über die deutsch-italienische Filmwoche in Venedig (1940), und enthält dessen nachdrückliche Bitte, den Führer davon in Kenntnis zu setzen. Der Bericht beschreibt die Reaktionen auf die deutschen Beiträge, u. a. auf den Spielfilm "Jud Süß".
Von Goebbels zusammengefasster Bericht von der deutsch-italienischen Filmwoche in Venedig (1940), u.a. über das Echo auf den Film „Jud Süß“.
Von Goebbels zusammengefasster Bericht von der deutsch-italienischen Filmwoche in Venedig (1940), u.a. über das Echo auf den Film „Jud Süß“.
Von Goebbels zusammengefasster Bericht von der deutsch-italienischen Filmwoche in Venedig (1940), u.a. über das Echo auf den Film „Jud Süß“.
Von Goebbels zusammengefasster Bericht von der deutsch-italienischen Filmwoche in Venedig (1940), u.a. über das Echo auf den Film „Jud Süß“.
Den Bericht des Reichssendeleiters Hadamovsky über Tumulte in Budapester Filmtheatern nach der Aufführung von „Jud Süß“ leitete Goebbels an Hitler weiter (Min.amt RMVP an Lammers vom 31.3.1941). Hadamovsky war von 1933 bis 1942 Reichssendeleiter im deutschen Rundfunk. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges übernahm er die Frontberichterstattung im Rundfunk. Ab 1940 wurde er zum Leiter der Rundfunkabteilung des RMVP ernannt. Lammers war unter Adolf Hitler Staatssekretär, ab 1937 Reichsminister und Chef der Reichskanzlei. Lammers bildete die zentrale Schnittstelle zwischen Hitler und den Reichsverwaltungsbehörden.
Den Bericht des Reichssendeleiters Hadamovsky über Tumulte in Budapester Filmtheatern nach der Aufführung von „Jud Süß“ leitete Goebbels an Hitler weiter (Min.amt RMVP an Lammers vom 31.3.1941). Hadamovsky war von 1933 bis 1942 Reichssendeleiter im deutschen Rundfunk. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges übernahm er die Frontberichterstattung im Rundfunk. Ab 1940 wurde er zum Leiter der Rundfunkabteilung des RMVP ernannt. Lammers war unter Adolf Hitler Staatssekretär, ab 1937 Reichsminister und Chef der Reichskanzlei. Lammers bildete die zentrale Schnittstelle zwischen Hitler und den Reichsverwaltungsbehörden.
Im Uraufführungstheater, Ufa-Palast am Zoo, sahen den Film in den ersten 14 Tagen 59.773 Zuschauer. „Jud Süß“ lief dort 42 Tage lang bis zum 04.11.1940 und kam danach vom 08.11.-16.12.1940 flächendeckend in 144 von insgesamt 404 Berliner Kinos zum Einsatz. Bereits nach 5 Monaten hatte der Film ein Einspielergebnis von 5,3 Mill. RM, bis Kriegsende 1945 wurden es 6,2 Mill. RM. Damit war „Jud Süß“ kommerziell einer der größten Erfolge der Nazifilmwirtschaft.
Hans Hinkel, seit 1935 als Sonderbeauftragter für „Kulturpersonalien“ im RMVP tätig und später ab 1944 Reichsfilmintendant in einem Schreiben an Herrn Ministerialdirektor Leopold Gutterer. Gutterer war in der Abteilung II des Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) u.a. für Staatsfeiertage u. Großkundgebungen zuständig. Hinkel kritisiert in seinem Brief vom 25. 09. 1940 an Gutterer die Vorgehensweise bei der Vergabe der Karten für die „Jud Süß“-Premiere in Berlin mit folgenden Worten: "Meine SS-Kameraden im Reichssicherheitshauptamt (Dienststelle: Zentralestelle für jüdische Auswanderung) - 3 Mann hoch! - mit denen wir gemeinsam für diesen Harlan-Film die rassereinen jüdischen Komparsen beschafft haben, erhielten (Vorwurf gegen Unbekannt !) überhaupt keine Karte und teilten dem Unterfertigten dies in der leider allzu sprichwörtlich gewordenen Bescheidenheit alter Nationalsozialisten mit."
Hans Hinkel, seit 1935 als Sonderbeauftragter für „Kulturpersonalien“ im RMVP tätig und später ab 1944 Reichsfilmintendant in einem Schreiben an Herrn Ministerialdirektor Leopold Gutterer. Gutterer war in der Abteilung II des Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) u.a. für Staatsfeiertage u. Großkundgebungen zuständig. Hinkel kritisiert in seinem Brief vom 25. 09. 1940 an Gutterer die Vorgehensweise bei der Vergabe der Karten für die „Jud Süß“-Premiere in Berlin mit folgenden Worten: "Meine SS-Kameraden im Reichssicherheitshauptamt (Dienststelle: Zentralstelle für jüdische Auswanderung) - 3 Mann hoch! - mit denen wir gemeinsam für diesen Harlan-Film die rassereinen jüdischen Komparsen beschafft haben, erhielten (Vorwurf gegen Unbekannt !) überhaupt keine Karte und teilten dem Unterfertigten dies in der leider allzu sprichwörtlich gewordenen Bescheidenheit alter Nationalsozialisten mit."
Ferdinand Marian spielt die Haupt- und Titelrolle in Veit Harlans Spielfilm „Jud Süß“. Die Rolle des Joseph Süßkind Oppenheimer, Jud Süß genannt, lehnte Marian zunächst mehrfach ab. Selbst der damalige Star-Regisseur Veit Harlan, der Marian zu Hause besucht, erreicht nicht dessen Einwilligung. Erst eine Audienz beim Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, verdeutlicht Marian, dass er die Rolle nicht ablehnen kann. Marians Darstellung des Jud Süß ist außergewöhnliche, überragende Schauspielkunst. Nach der Premiere in Venedig schrieb der damalige Filmkritiker und später weltbekannte italienische Regisseur Michelangelo Antonioni: „Das Spiel der Hände, der Blicke, Tönungen der Stimme, Bewegungen des Körpers, alles ist vollendet“. Dass er mit seiner Darstellung des Joseph Süß Oppenheimer trotz großer persönlicher Widerstände dennoch eine so eindrucksvolle Leistung abliefert, wird er sich zeitlebens selbst nicht verzeihen. Die Hauptrolle in dem filmischen Paradestück antijüdischer Hetze und Propaganda wird ihm zum Verhängnis. Nach dem Krieg wird er wegen seines Mitwirkens im „Jud Süß“ mit einem Berufsverbot belegt und darf nicht mehr spielen. Er betrinkt sich immer exzessiver und verunglückt am 9. August 1946 tödlich am Steuer seines Autos.
Die Schauspielerin Annemarie Albertine Haschkowetz, geborene Böck, geschiedene Gellner, trug den Künstlernamen Maria Byk. Als Witwe des Filmschauspielers Ferdinand Marian, der die Titelrolle im Film "Jud Süß" spielte, wurde sie im Harlan-Prozess als Zeugin gehört. In ihren Aussagen entlastete sie den Angeklagten Veit Harlan, der, "wie ihr Mann von Goebbels zu diesem Film gezwungen worden sei".
Im Triumphzug wird Veit Harlan von seinen Anhängern aus dem Gerichtssaal getragen. Am 23. April 1949 erfolgte nach 51 Prozesstagen die Urteilsverkündung: Freispruch mangels Beweisen.
Am 06.09.1940 prüfte die Filmprüfstelle Berlin den Film (Prüf-Nr. 54227), korrigierte aber am 25.09.1940 zwei Entscheidungen. Der Film wurde zugelassen: - mit 2.663m - als „jugendfrei ab 14“, ab 25.09.1940 zusätzlich: „jugendwert“ - mit dem Prädikat „staatspolitisch wertvoll“,„künstlerisch wertvoll“ - ab 25.09.1940: „staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll“ - geeignet zur Vorführung am Karfreitag, Bußtag, Heldengedenktag. Für die Film-Prädikate wurde während des Dritten Reiches keine Begründung gegeben. Drei Jahre nach der Uraufführung wurde die Freigabe routinemäßig überprüft. Bei der Nachprüfung am 01.11.1943 (Prüf-Nr. B.59532) erhielt der Film mit einer Länge von nunmehr 2.640m erneut das Prädikat „staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll“.
Am 06.09.1940 prüfte die Filmprüfstelle Berlin den Film (Prüf-Nr. B 54227), korrigierte aber am 25.09.1940 zwei Entscheidungen. Der Film wurde zugelassen: - mit 2.663m - als „jugendfrei ab 14“, ab 25.09.1940 zusätzlich: „jugendwert“ - mit dem Prädikat „staatspolitisch wertvoll“,„künstlerisch wertvoll“ - ab 25.09.1940: „staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll“ - geeignet zur Vorführung am Karfreitag, Bußtag, Heldengedenktag. Für die Film-Prädikate wurde während des Dritten Reiches keine Begründung gegeben. Drei Jahre nach der Uraufführung wurde die Freigabe routinemäßig überprüft. Bei der Nachprüfung am 01.11.1943 (Prüf-Nr. B 59532) erhielt der Film mit einer Länge von nunmehr 2.640m erneut das Prädikat „staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll“.
Am 06.09.1940 prüfte die Filmprüfstelle Berlin den Film (Prüf-Nr. 54227), korrigierte aber am 25.09.1940 zwei Entscheidungen. Der Film wurde zugelassen: - mit 2.663m - als „jugendfrei ab 14“, ab 25.09.1940 zusätzlich: „jugendwert“ - mit dem Prädikat „staatspolitisch wertvoll“,„künstlerisch wertvoll“ - ab 25.09.1940: „staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll“ - geeignet zur Vorführung am Karfreitag, Bußtag, Heldengedenktag. Für die Film-Prädikate wurde während des Dritten Reiches keine Begründung gegeben. Drei Jahre nach der Uraufführung wurde die Freigabe routinemäßig überprüft. Bei der Nachprüfung am 01.11.1943 (Prüf-Nr. B.59532) erhielt der Film mit einer Länge von nunmehr 2.640m erneut das Prädikat „staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll“.
Brief des Regisseurs Veit Harlan an Bundeskanzler Adenauer vom 7. Mai 1952. Anlass waren Äußerungen des SPD Abgeordneten Carlo Schmid vor dem Deutschen Bundestag am 29. Februar 1952. Harlan wehrt sich darin gegen die vorgebrachte Beschuldigung, er hätte als "Hersteller des Films 'Jud Süss' [...] zumindest indirekt dazu beigetragen, die massenpsychologischen Voraussetzungen für die Vergasung von Auschwitz zu schaffen." In seinem mehrseitigen Rechtfertigungsschreiben zitiert er dazu ausführlich aus dem Urteil des Hamburger Schwurgerichtes vom 22. November 1951. Er beklagt darüber hinaus das Verbot seiner Filme in einzelnen bundesdeutschen Städten und bittet abschließend, "vor einem Gremium des Bundestages gehört zu werden." Seite 1 von 7
Der Entwurf ist Teil eines Schriftwechsels im Bestand Bundeskanzleramt über eine für den 6. März 1952 in Stuttgart durch Peer Faerber geplante Veranstaltung mit und über Veit Harlan. Der Staatssekretär des Bundeskanzleramtes bittet den Bundesminister des Innern "um sofortige Verständigung des Bundesamtes für Verfassungsschutz". Aus Sorge vor Zwischenfällen wird die Veranstaltung im Franz-Althoff-Bau schließlich von der Stadtverwaltung auf unbestimmte Zeit abgesetzt.
Der Bericht ist Teil eines Schriftwechsels im Bestand Bundeskanzleramt über eine für den 6. März 1952 in Stuttgart durch Peer Faerber geplante Veranstaltung mit und über Veit Harlan. Aus Sorge vor Zwischenfällen wird die Veranstaltung im Franz-Althoff-Bau schließlich von der Stadtverwaltung auf unbestimmte Zeit mit folgender Begründung abgesetzt: "Da von verschiedenen Seiten Demonstrationen und ernste Zwischenfälle angekündigt wurden, haben wir uns entschließen müssen, unseren demokratischen Versuch vorläufig aufzugeben und die Veit-Harlan-Versammlung im Interesse der Ruhe unserer Stadt Stuttgart abzusagen."
Brief des Regisseurs Veit Harlan an Bundeskanzler Adenauer vom 7. Mai 1952. Anlass waren Äußerungen des SPD Abgeordneten Carlo Schmid vor dem Deutschen Bundestag am 29. Februar 1952. Harlan wehrt sich darin gegen die vorgebrachte Beschuldigung, er hätte als "Hersteller des Films 'Jud Süss' [...] zumindest indirekt dazu beigetragen, die massenpsychologischen Voraussetzungen für die Vergasung von Auschwitz zu schaffen." In seinem mehrseitigen Rechtfertigungsschreiben zitiert er dazu ausführlich aus dem Urteil des Hamburger Schwurgerichtes vom 22. November 1951. Er beklagt darüber hinaus das Verbot seiner Filme in einzelnen bundesdeutschen Städten und bittet abschließend, "vor einem Gremium des Bundestages gehört zu werden." Seite 2 von 7
Brief des Regisseurs Veit Harlan an Bundeskanzler Adenauer vom 7. Mai 1952. Anlass waren Äußerungen des SPD Abgeordneten Carlo Schmid vor dem Deutschen Bundestag am 29. Februar 1952. Harlan wehrt sich darin gegen die vorgebrachte Beschuldigung, er hätte als "Hersteller des Films 'Jud Süss' [...] zumindest indirekt dazu beigetragen, die massenpsychologischen Voraussetzungen für die Vergasung von Auschwitz zu schaffen." In seinem mehrseitigen Rechtfertigungsschreiben zitiert er dazu ausführlich aus dem Urteil des Hamburger Schwurgerichtes vom 22. November 1951. Er beklagt darüber hinaus das Verbot seiner Filme in einzelnen bundesdeutschen Städten und bittet abschließend, "vor einem Gremium des Bundestages gehört zu werden." Seite 3 von 7
Brief des Regisseurs Veit Harlan an Bundeskanzler Adenauer vom 7. Mai 1952. Anlass waren Äußerungen des SPD Abgeordneten Carlo Schmid vor dem Deutschen Bundestag am 29. Februar 1952. Harlan wehrt sich darin gegen die vorgebrachte Beschuldigung, er hätte als "Hersteller des Films 'Jud Süss' [...] zumindest indirekt dazu beigetragen, die massenpsychologischen Voraussetzungen für die Vergasung von Auschwitz zu schaffen." In seinem mehrseitigen Rechtfertigungsschreiben zitiert er dazu ausführlich aus dem Urteil des Hamburger Schwurgerichtes vom 22. November 1951. Er beklagt darüber hinaus das Verbot seiner Filme in einzelnen bundesdeutschen Städten und bittet abschließend, "vor einem Gremium des Bundestages gehört zu werden." Seite 4 von 7
Brief des Regisseurs Veit Harlan an Bundeskanzler Adenauer vom 7. Mai 1952. Anlass waren Äußerungen des SPD Abgeordneten Carlo Schmid vor dem Deutschen Bundestag am 29. Februar 1952. Harlan wehrt sich darin gegen die vorgebrachte Beschuldigung, er hätte als "Hersteller des Films 'Jud Süss' [...] zumindest indirekt dazu beigetragen, die massenpsychologischen Voraussetzungen für die Vergasung von Auschwitz zu schaffen." In seinem mehrseitigen Rechtfertigungsschreiben zitiert er dazu ausführlich aus dem Urteil des Hamburger Schwurgerichtes vom 22. November 1951. Er beklagt darüber hinaus das Verbot seiner Filme in einzelnen bundesdeutschen Städten und bittet abschließend, "vor einem Gremium des Bundestages gehört zu werden." Seite 5 von 7
Brief des Regisseurs Veit Harlan an Bundeskanzler Adenauer vom 7. Mai 1952. Anlass waren Äußerungen des SPD Abgeordneten Carlo Schmid vor dem Deutschen Bundestag am 29. Februar 1952. Harlan wehrt sich darin gegen die vorgebrachte Beschuldigung, er hätte als "Hersteller des Films 'Jud Süss' [...] zumindest indirekt dazu beigetragen, die massenpsychologischen Voraussetzungen für die Vergasung von Auschwitz zu schaffen." In seinem mehrseitigen Rechtfertigungsschreiben zitiert er dazu ausführlich aus dem Urteil des Hamburger Schwurgerichtes vom 22. November 1951. Er beklagt darüber hinaus das Verbot seiner Filme in einzelnen bundesdeutschen Städten und bittet abschließend, "vor einem Gremium des Bundestages gehört zu werden." Seite 6 von 7
Brief des Regisseurs Veit Harlan an Bundeskanzler Adenauer vom 7. Mai 1952. Anlass waren Äußerungen des SPD Abgeordneten Carlo Schmid vor dem Deutschen Bundestag am 29. Februar 1952. Harlan wehrt sich darin gegen die vorgebrachte Beschuldigung, er hätte als "Hersteller des Films 'Jud Süss' [...] zumindest indirekt dazu beigetragen, die massenpsychologischen Voraussetzungen für die Vergasung von Auschwitz zu schaffen." In seinem mehrseitigen Rechtfertigungsschreiben zitiert er dazu ausführlich aus dem Urteil des Hamburger Schwurgerichtes vom 22. November 1951. Er beklagt darüber hinaus das Verbot seiner Filme in einzelnen bundesdeutschen Städten und bittet abschließend, "vor einem Gremium des Bundestages gehört zu werden." Seite 7 von 7
Hintergrundinformationen
Hintergrundinformationen
Am 5. September 2010 jährte sich zum 70. Mal die Uraufführung des Spielfilms „Jud Süß“ bei den Internationalen Filmfestspielen von Venedig. Die deutsche Erstaufführung des Films fand am 24. September 1940 in Berlin statt. Aus diesem Anlass präsentiert das Bundesarchiv einige digitalisierte Archivalien aus seinen Beständen zu diesem NS-Propagandafilm, der noch 70 Jahre später eine starke Wirkung entfaltet und zur kritischen Auseinandersetzung einlädt. Der Spielfilm „Jud Süß“ wurde im Auftrag des Reichspropagandaministers Joseph Goebbels gedreht und zählt zu den niederträchtigsten und gefährlichsten Erzeugnissen nationalsozialistischer, antisemitischer Filmpropaganda.
Joseph Goebbels schreibt über den Film „Jud Süß“ am 18. August 1940 in sein Tagebuch: „Ein ganz großer, genialer Wurf. Ein antisemitischer Film, wie wir ihn uns nur wünschen können. Ich freue mich darüber“. Bis heute ist „Jud Süß“ ein Vorbehaltsfilm. Vorbehaltsfilme dürfen aufgrund ihres kriegsverherrlichenden, rassistischen oder volksverhetzenden Charakters nur in geschlossenen Veranstaltungen, etwa im Rahmen der politischen Bildungsarbeit, gezeigt werden mit vorangehender Einführung eines Referenten und anschließender Diskussion. Eine gewerbliche Auswertung findet nicht statt.
Inhalt
Der Spielfilm „Jud Süß“ erzählt, in historisch verfälschender Weise, die Geschichte vom jüdischen Bankier und Juwelier „Jud Süß Oppenheimer“, der im 18. Jahrhundert Finanzberater des Herzogs Karl Alexander von Württemberg wird. Der Herzog hat einen ausschweifenden, dekadenten Lebensstil und liegt im dauernden Streit mit den Landständen, die ihm diesen nicht finanzieren wollen. Der Fürst holt Süß Oppenheimer, trotz Judenbanns, in die Stadt, da dieser ihm verspricht alle finanziellen Mittel zu besorgen, welche der Fürst für seine Vergnügungen benötigt. Jud Süß wird Berater und später Minister des Herzogs. Dieser hebt den Judenbann auf und erlaubt Süß Straßenmauten zu erheben, womit er sich den Zorn der Bevölkerung zuzieht. Jud Süß stellt Dorothea, der Tochter des Landschaftskonsulenten Sturm, nach und bittet gar um die Hand derselbigen, wird aber schroff abgewiesen. Aus Rache lässt er den Vater und später auch noch den Ehemann verhaften. Als Dorothea sich aus Verzweiflung zu Süß begibt und um Gnade für die Beiden bittet, wird sie von ihm bedrängt und schließlich vergewaltigt, woraufhin sie sich das Leben nimmt. Unter den aufgebrachten Württembergern bricht der Aufstand los. Sie ziehen zur Residenz des Herzog, der wieder einmal ein rauschendes Fest feiert. Karl Alexander, gefragt ob er lieber seinem Eid oder seinem jüdischen Ratgeber folgen wolle, stirbt überraschend an einem Herzschlag. Joseph Süß Oppenheimers Freibrief, der ihn vor all seinen Übertretungen schützten sollte, erlischt mit des Fürsten Tod. Er wird verhaftet und in dem anschließenden Prozess wegen Beischlafs mit einer Nicht-Jüdin zum Tode durch den Strang verurteilt. Der Judenbann wird ab dem 04.02.1738 wieder erneuert und alle Juden müssen das Land verlassen.
Mato Sarcevic