Im zweiten Teil des Talks bei „ Lanz “ geht es um Schwangerschaft sabbrüche. Umgeben von Daten, Fakten und Berichten aus dem Alltag einer Frauenärztin beharrt Jens Spahn auf einem: Alles soll beim Alten bleiben.hat antiquarischen Wert: das Verbot von Schwangerschaft sabbrüchen. Genauer gesagt ein Gesetz, das vor mehr als 150 Jahren geschrieben wurde, heute bekannt als Paragraf 218. Davon betroffen sind laut der Gynäkologin Mandy Mangler pro Jahr 100.
Mangler betont, die Rechtslage schließe Ärzte ein, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. „Sie müssen sich das so vorstellen, als wäre ein Teil Ihrer Arbeit illegal, und für Ihre Zuschauer auch“, sagt die Frauenärztin an den Moderator gewandt. Sie stellt infrage, ob der passende Platz für eine medizinische Leistung im Strafgesetzbuch liege, hinter Mord, Totschlag und Körperverletzung.
Die Journalistin Anna Lehmann steuert eine andere Sichtweise vom anderen Ende der Skala bei: In der DDR sei die Abtreibung schon 1972 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden mit der Begründung, die Gleichberechtigung der Frau inund Ausbildung, Ehe und Familie mache dies notwendig. „Es war gesellschaftlich akzeptiert“, sagt Lehmann.
Die Frauenärztin Mangler weist noch auf einen anderen Umstand hin: Bei der Entwicklung von der befruchteten Eizelle zum Baby gebe es aus medizinischer Sicht keinen Punkt in einer Schwangerschaft, der sich als „mehr Mensch“ definieren ließe – und dies spiegele sich auch in der rechtliche Diskussion. Die Weltgesundheitsorganisation, Pro Familia und andere argumentieren, ein Abbruch müsse über die gesamte Schwangerschaft erlaubt sein.
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