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Immobilien per Inserat - sicher ins neue Heim finden

Viele private Haus- und Grundstücksbesitzer bieten ihre Immobilien per Inserat an, um sich die Kosten für einen Makler zu sparen und um die Kontrolle über den Verkaufsprozess zu behalten. Suchende finden daher oft preiswerte Kleinode, die über offizielle Listungen oftmals gar nicht zu finden wären. Damit der Weg ins neue Heim sicher klappt, sollten Käufer aber ganz genau hinschauen.

Wie bewerte ich Immobilien über Inserate?

Ob die angebotenen Immobilien ihr Geld wert sind, lässt sich anhand vieler Kleinigkeiten feststellen. Der Kaufpreis sollte in etwa dem örtlichen Immobilienspiegel entsprechen und sich natürlich auch in der Substanz von Haus oder Grundstück zeigen. Ein erster Blick gilt daher immer den Fotos. Je mehr Bilder aus allen möglichen Blickwinkeln dabei sind, desto besser lässt sich beurteilen, ob die Immobilien grundsätzlich interessant sind. Wichtig sind Nah- und Fernansichten, Panoramabilder aller Räume und vielleicht Blicke aus dem Fenster.

Auch die Artikelbeschreibung sollte ein umfassendes Bild zeichnen. Dazu gehören Quadratmeterzahlen genauso wie Ausstattungsmerkmale, zusätzliche Gebäudeteile wie die Garage und Hinweise auf Entfernungen zu Einrichtungen des täglichen Lebens.

Worauf muss ich bei Inseraten für Immobilien noch achten?

Dass eine Vor-Ort-Besichtigung, am besten mit Zeugen und Sachverständigen, Pflicht ist, versteht sich sicher von selbst. Es ist ganz gleich, wo auf der Welt sich die Immobilien oder Grundstücke befinden, Käufer sollten immer darauf achten, dass der Verkäufer selbst in Deutschland sitzt. Dann können Kaufverträge und Formalitäten nach den strengen deutschen Gesetzen aufgesetzt und erledigt werden, denn so besteht auch eine größere Rechtssicherheit.

Gibt es beim Privatverkauf von Immobilien rechtliche Ausnahmen?

Teilweise: Die Informations- und Sorgfaltspflicht besteht in vollem Umfang und muss vom Verkäufer immer erfüllt sein. Ein notarieller Vertrag ist in jedem Fall angeraten und dieser muss natürlich alle Anforderungen beider Parteien erfüllen. Allerdings hat der Verkäufer ein Recht auf Haftungsausschluss für Mängel an einer Bestandsimmobilie. Dies kann der Käufer nur durch eine überaus sorgfältige Sachverständigenprüfung im Vorfeld auffangen.