Nach Sanktions-Urteil des BVerfG: Heil kündigt Hartz-IV-Reform an
 
Nach Sanktions-Urteil des BVerfG: Heil kündigt Hartz-IV-Reform an

Hartz-IV-Bezieher sollen dauerhaft von strengen Sanktionen verschont werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November harte Sanktionen für Hartz IV-Bezieher als verfassungswidrig gekippt. Während der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, nun eine rasche Verabschiedung eines Gesetzes zum künftigen Umgang mit den Sanktionen fordert, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gleich das gesamte Hartz IV-Regelwerk reformieren.

Heil will gesamtes Hartz IV-System auf den Prüfstand stellen

Der Bundesarbeitsminister hatte für das neue Jahr bereits ein entsprechendes Gesetz angekündigt. “Das ist eine Gelegenheit, in dieser Koalition das gesamte System bürgerfreundlicher zu machen und zu reformieren“, sagte Heil im Dezember 2019. Scheele kündigte an, seine Behörde wolle für die Mitarbeiter mit Beispielkatalogen arbeiten. Diese sollen etwa die Frage klären: “Was ist Mitwirkung, was ist ein Härtefall“, erläuterte er. “Die Kollegen in den Jobcentern haben Interesse daran, so etwas zu haben.“ Sie müssten im Gespräch mit den Leistungsbeziehern erklären können, warum etwa kein Härtefall vorliege.

BVerfG beanstandete Sanktionspraxis

Karlsruhe hatte entschieden, dass der Staat Hartz-IV-Bezieher für Pflichtverstöße zwar abstrafen darf, aber nur noch Leistungskürzungen bis 30% erlaubt sind. Die Jobcenter dürfen auch nicht mehr pauschal sanktionieren, sondern müssen sich jeden Fall einzeln anschauen - wenn nötig bei einer persönlichen Anhörung. Scheele sagte, die Regelung, dass die Regelleistung nicht um mehr als 30% gekürzt werden dürfe, befriede die Diskussion. “Uns reicht das“, sagte Scheele. Die Gruppe derer, die möglicherweise nun darauf spekulierten, die anderen 70% als eine Art bedingungsloses Grundeinkommen anzusehen, sei verschwindend klein. “Da muss man sich keine Sorgen machen.“

DGB fordert umfassende Hartz IV-Reform

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte eine weitergehende Hartz-Reform. “Wir fordern für Hartz IV-Empfänger ein Recht auf Weiterbildung und bessere finanzielle Rahmenbedingungen während der Teilnahme“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. “Stattdessen gibt es Fehlanreize wie Ein-Euro-Jobs, die sich für Hartz-IV-Bezieher oft eher lohnen als beispielsweise eine Weiterbildung.“

Sanktionen als Drehtür in prekäre Beschäftigung

Hartz-IV-Bezieher bräuchten Brücken in den ersten Arbeitsmarkt. “Die Realität mit Hartz IV ist aber viel zu oft Armut und massive Verunsicherung. Die Sanktionen seien eine Drehtür in prekäre Beschäftigung, weil jedes Angebot angenommen werden müsse. Hoffmann sagte: “Man darf nicht nach zwölf Monaten ins Hartz-IV-System abrutschen, wie es heute ist.“ Auf den Prüfstand gehörten auch die Regelsätze für die Grundsicherung. “Die sind heute viel zu gering. Dazu sollte eine Sachverständigenkommission eingerichtet werden“, forderte er.

FDP-Fraktionssprecher für Veränderung der Zuverdienst-Regeln

Nach Ansicht des sozialpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, sollte bei einer grundlegenden Reform eine Veränderung der Zuverdienst-Regeln im Vordergrund stehen: “Erwerbstätige Hartz-IV-Empfänger müssen künftig mehr vom selbst verdienten Geld behalten dürfen“, erklärte er. “Daneben muss Scheele endlich den längst überfälligen Bürokratieabbau in den Jobcentern angehen, damit die Mitarbeiter wieder mehr Zeit für die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen haben.“

Redaktion beck-aktuell, 7. Januar 2020 (dpa).