Der Fall Archie (12): Wenn Gerichte über das Leben von Kindern entscheiden - FOCUS online
  1. Nachrichten
  2. Gesundheit
  3. News
  4. Der Fall Archie (12): Wenn Gerichte über das Leben von Kindern entscheiden

Britischer Junge ist tot: Der Fall Archie (12): Wenn Gerichte über das Leben von Kindern entscheiden
  • E-Mail
  • Teilen
  • Mehr
  • Twitter
  • Drucken
  • Fehler melden
    Sie haben einen Fehler gefunden?
    Bitte markieren Sie die entsprechenden Wörter im Text. Mit nur zwei Klicks melden Sie den Fehler der Redaktion.
    In der Pflanze steckt keine Gentechnik
    Aber keine Sorge: Gentechnish verändert sind die
AP

Der 12-jährige Archie Battersbee aus Großbritannien ist tot. Bis zuletzt stritten die Eltern vor Gericht, ob er im Hospiz sterben darf - oder die lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus beendet werden. Wie würden wir in Deutschland mit einer solchen Situation umgehen?

In London spielten sich dramatische Szenen ab: Seit April lag der Junge Archie (12) im Koma und war hirntot. Nun wurden seine lebenserhaltende Geräte abgeschaltet, Archie starb am Samstag.

Bei einem Unfall zu Hause in Southend-on-Sea hatte er sich schwere Hirnverletzungen zugezogen, womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Die behandelnden Ärzte wiesen den Hirntod nach und sahen daher keine Chance auf eine Genesung - sie wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden. Seine Eltern Hollie und Paul aber kämpften dafür, dass diese beibehalten werden.

Worum geht es im Fall Archie?

Archies Eltern wollten den Zwölfjährigen zum Sterben in ein Hospiz bringen lassen und stellten einen entsprechenden Antrag beim High Court in London. Kein volles, steriles Krankenhauszimmer, sondern eine ruhige, friedliche Umgebung wünschten sie ihm in den letzten Minuten seines Lebens.

Doch vor Gericht gab es eine finale Niederlage für die Eltern. Die Familie durfte den Jungen nicht in ein Hospiz bringen. Sein Zustand sei nicht stabil genug für den Transport gewesen, begründete das Gericht das Urteil. Der Klinikbetreiber hatte dies zuvor ebenfalls geäußert: „Archie ist in einem solch instabilen Zustand, dass ein erhebliches Risiko sogar dann besteht, wenn er innerhalb seines Krankenhausbettes gedreht wird, was im Rahmen seiner fortlaufenden Pflege erfolgen muss“, hieß es am Donnerstag.

Dass das höchste britische Gericht über die Vorgehensweise entscheidet, mag hierzulande seltsam klingen. In England gab es in der Vergangenheit bereits mehrere solcher Fälle, in denen die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet wurden: So zum Beispiel Alfie (2) , für dessen Behandlung sich sogar Papst Franziskus eingesetzt hatte.

Offizielle Richtlinien für Kindermediziner in Großbritannien besagen, dass die Maschinen abgeschaltet werden dürfen, wenn es keine Chance auf Besserung für einen Patienten gibt und nur das Leiden des Kindes verlängert würde.

Lebenserhaltende Maßnahmen: „England ist anders gestrickt“

„England ist da anders gestrickt“, sagt Nikolaus Haas, Leiter der Pädiatrischen Intensivmedizin der Haunerschen Kinderklinik am LMU-Klinikum in Großhadern im Gespräch mit FOCUS online. Dort sei es durchaus möglich, dass Gerichte auf Empfehlung von medizinischem Fachpersonal entscheiden, was im besten Sinne der Patientinnen und Patienten ist. Dazu gehören schwerst neurologisch geschädigte und damit beeinträchtigten Patienten, bei denen eine Erholung einer noch gering vorhandenen Gehirnfunktion unwahrscheinlich sei.

Bei hirntoten Personen kann man laut Haas jedoch nicht damit rechnen, dass sie wieder aufwachen, da das Gehirn unwiderruflich zerstört ist. Dies könne man, erläutert der Mediziner, zuverlässig testen. Wenn es Patienten nachweislich also nicht mehr möglich ist, ein lebenswürdiges Leben zu führen, dürfen auch lebenserhaltende Maßnahmen nicht verlängert werden. Also etwa dann, wenn ein selbstbestimmtes, glückliches, schmerzfreies oder erfülltes Leben nicht mehr möglich ist.

Das war auch bei Archie der Fall: Er wurde nur durch eine Maschine, die für ihn atmet, am Leben erhalten. Sie seien damit den offiziellen Richtlinien gefolgt. Kinder werden oft über eine Reha-Einrichtung auf ihren letzten Tagen begleitet. In England, so Haas, ist die extrem teure Behandlung mit lebenserhaltenden Maschinen, die beispielsweise die Beatmung für die Patientinnen und Patienten übernehmen, auf Dauer nicht vorgesehen.

So geht Deutschland mit solchen Fällen um

Ganz anders dagegen werden solche Fälle in Deutschland gehandhabt, erklärt Haas. Der Mediziner trat vor einigen Jahren bei einem ähnlichen Fall als Gutachter vor Gericht auf. Damals ging es um ein schwer erkranktes Kleinkind, den Jungen Alfie (2). Für Ärztinnen und Ärzte sei der Umgang mit Eltern, die sich in einer ähnlich ausweglosen Situationen befinden, ebenfalls keine Leichtigkeit: „Wie geht man damit um, wenn schwerstbehinderte Kinder abhängig von Apparaten sind, man ihnen aber dennoch ein sozial verträgliches Leben ermöglichen will?“ Also dann, wenn Patienten, die nach einem schweren Unfall oder einer Krankheit auf Pflege angewiesen sind und nicht mehr mit ihrer Außenwelt interagieren können.

In Deutschland, so Haas, dürfe man nicht einfach juristisch beschließen, dass ein Patient kein lebenswürdiges Leben mehr führt und dann die Maschinen abstellen. Diese Idee sei im Grundgesetz verankert und letztendlich auch in der deutschen Vergangenheit begründet: Während der NS-Zeit wurden von den Nationalsozialisten systematisch von ihnen als „nicht lebenswürdiges“ eingestufte Menschen durch Euthanasieprogramme ermordet. Auch aufgrund dessen kann man heute in Deutschland nicht leichtfertig Entscheidungen über Leben und Tod treffen.

„Das habe ich auch als Gutachter im Fall Alfie vor Gericht gesagt: Aufgrund unserer Vergangenheit haben wir deshalb einen anderen Umgang mit solch schweren Fällen“, erklärt er weiter.

Prinzipiell finden in Deutschland immer Entscheidungen im Team statt. Das heißt, man muss die Eltern miteinbeziehen. „Bei schwerstbehinderten Patienten, die von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig sind, muss immer ein gemeinsamer Weg gefunden werden, wie denn diese Zeit bis zum irreversiblen Hirnschaden oder Tod überbrückt wird“, sagt Haas. Normalerweise seien Eltern auch in diesen schweren Situationen Argumenten zugänglich, um eine für alle erträgliche Lösung zu finden.

Wenn Eltern in Deutschland an lebenserhaltenden Maßnahmen festhalten

Aber auch für Eltern, die dennoch an lebenserhaltenden Maßnahmen festhalten, müsse ein vernünftiger Weg gefunden werden, erklärt der Kinderkardiologe. Oft hänge dies mit unbewussten Schuldgefühlen zusammen, zum Beispiel wenn das Kind einen Unfall und dadurch schwere Hirnschäden erlitt. „Gerade in solchen Situationen ist es häufig so, dass die Eltern Zeit brauchen, um dies zu verarbeiten und diesen Schritt zu gehen und einzusehen, dass es eine hoffnungslose Situation und auch und gerade für den Patienten kein erfülltes, selbstbestimmtes Dasein mehr ist“, so Haas.

Kinder, die durch Krankheiten oder Unfälle schwerst neurologisch behindert werden und bei denen es geringe Aussichten auf Besserung gibt, werden oft in Reha-Einrichtungen betreut, erklärt der Kinderintensivmediziner. Dazu gehören eine neurologische Rehabilitation, aber auch Pflegeeinrichtungen oder später möglicherweise spezielle Palliativzentren für Kinder.

Dort werden sie soweit stabilisiert und vorbereitet, dass man sie auch zuhause im Familienkreis betreuen kann. „Da hat man dann quasi eine Intensivstation zuhause, zusammen mit medizinischem Personal“, erzählt er. „Die meisten Eltern, die das auf sich nehmen, merken dann nach einiger Zeit des engen Kontakts mit Ihren Kindern, dass man wirklich nichts mehr tun kann und entwickeln eine innere Bereitschaft, das Kind gehen zu lassen.“

Diese extrem teure Form der Behandlung wird in Deutschland von der Krankenkasse übernommen. Es ist allgemein akzeptiert, dass diese auch außerhalb der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen durchgeführt wird. In England jedoch ist das nicht vorgesehen und für normale Patientinnen und Patienten auch unmöglich. Der britische Gesundheitsdienst „National Health Servies“ (NHS) wird nur über Steuern finanziert und steht stark unter Druck. Daher neigen die NHS dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen.

„Gut ausgebildetes Netz an Palliativmedizin“

Laut dem Leiter der Pädiatrischen Intensivmedizin hat Deutschland ein „gut ausgebildetes Netz an Palliativmedizin.“ Schwerkranke und Behinderte mit geringer Lebenserwartung sollen begleitet und solange wie möglich bei einem erfüllten und glücklichen Leben zusammen mit Ihren Familien unterstützt werden.

Eines solcher Palliativzentren ist etwa die Kinderpalliativabteilung am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Nikolaus Haas behandelt dort regelmäßig Patienten aus dieser Abteilung: „Ganz häufig kommen diese Kinder mit akuten Problemen zu uns auf die Intensivstation, wo eigentlich klar ist, dass da eine maximale Therapie, wie zum Beispiel Wiederbelebungsmaßnahmen, nicht von den Familien gewünscht sind und daher auch nicht durchgeführt werden. Aber zusammen mit den sehr engagierten Palliativmedizinern haben wir hervorragende Wege gefunden, wie man mit diesen Kindern umgehen kann.“

Archies Eltern hatten sich sogar in einem letzten Appell an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewandt - doch dieser lehnte es am Mittwochabend ab, sich in den Fall einzumischen. Archies Mutter Hollie zeigte sich daraufhin gebrochen. „Das ist das Ende“, sagte sie im Anschluss vor Reportern in London.

Anlaufstellen für Eltern und Betroffene

Sehen Sie mehr:

Fast 40 Grad in Deutschland! Das ist der Hitze-Fahrplan für heute

Weather Channel Fast 40 Grad in Deutschland! Das ist der Hitze-Fahrplan für heute
sth/mit dpa-Material
Zum Thema
Virologe warnt: Dengue-Fieber verbreitet sich bald in Deutschland!

„Menschengemachte Katastrophe“

Virologe warnt: Dengue-Fieber verbreitet sich bald in Deutschland!

Akne im Erwachsenenalter: Star-Medizinerin erklärt, was Milch damit zu tun hat

Kolumne von Yael Adler

Akne im Erwachsenenalter: Star-Medizinerin erklärt, was Milch damit zu tun hat

Habecks Heiz-Spar-Hammer: Nach dem Winter droht nun die Klageflut

Schimmel und Schäden

Habecks Heiz-Spar-Hammer: Nach dem Winter droht nun die Klageflut

Sie waren einige Zeit inaktiv, Ihr zuletzt gelesener Artikel wurde hier für Sie gemerkt.
Zurück zum Artikel Zur Startseite
Lesen Sie auch