Halberstadt - Ihr Tor zum Harz

Informationen zur Situation Coronavirus

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Alle Informationen der Stadt Halberstadt zu der Corona Situation finden Sie ab sofort auf dieser Seite.

💻 Informationen zu Corona

 

 

 

Die Kreisverwaltung informiert zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Landkreis

Weitere Lockerungen ab Sonntag

Der Landkreis wird am 26. Juni eine Verordnung zum Entfallen der Testpflicht für bestimmte Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote erlassen. Grundlage hierfür sind die Regelungen der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt:

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von 35 an 10 aufeinander folgenden Tagen nach Inkrafttreten der Eindämmungsverordnung am 17. Juni, kann ab dem Tag, der auf eine ortsübliche Bekanntgabe folgt, von der Testpflicht unter anderem bei Kulturveranstaltungen, in der Innengastronomie und beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports im geschlossenen Raum abgesehen werden.

Der Landkreis Harz wird von der Regelung Gebrauch machen und am 26. Juni 2021 eine entsprechende Verordnung erlassen und im Harzer Kreisblatt bekanntmachen.

Ab Sonntag, den 27. Juni 2021, ist für die folgenden Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote keine Vorlage eines negativen Testnachweises mehr notwendig:

1. bei außerschulischen Bildungsangeboten und Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen

2. in Kultureinrichtungen (Literaturhäuser, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Planetarien und Sternwarten)

3. Stadt- und Naturführungen

4. bei der Innengastronomie

5. beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Badeanstalten, Schwimmbäder, Heilbäder, Freizeit- und Sportbäder sowie Fitness- und Sportstudios sowie Sportkursen) mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.

Die Verordnung ist zunächst bis zum 14.07.2021 gültig und hat damit die gleiche Geltungsdauer, wie die 14. Eindämmungsverordnung des Landes. Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Harz an drei aufeinanderfolgenden den Wert von 35 übersteigen, wäre die Verordnung durch den Landkreis wieder aufzuheben.

Bei Fragen rund um das Coronavirus und die Situation im Landkreis Harz können sich Bürger von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr an das Bürgertelefon des Landkreises Harz unter 03941/59 70 55 55 wenden. Alle wichtigen Informationen und aktuellen Meldungen sind außerdem im Internet unter www.kreis-hz.de/de/coronavirus.html  eingestellt.


Bundesnotbremse tritt im Landkreis Harz außer Kraft - was bedeutet das für die Stadt Halberstadt?


+++Schnellteststationen in Halberstadt+++


Die Stadtverwaltung ist sich ihrer Verantwortung bewusst und kommt ihrer Dienstleistungsverpflichtung trotz verschärfter Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nach. Alle Verwaltungsbereiche sind telefonisch (entsprechend der angefügten Liste) oder per E-Mail  für Anfragen oder Terminvergaben zu erreichen. Die Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, Termine, deren Vergabe auch online unter www.halberstadt.de möglich ist, nur bei wichtigen Anliegen zu vereinbaren.

Um Kontakte zu minimieren und die Verwaltung arbeitsfähig zu halten, sind 50 Prozent der Mitarbeiter anwesend, die anderen 50 Prozent befinden sich im Homeoffice oder Urlaub.

+++Pressemeldungen der Stadt Halberstadt zum Thema Pandemie+++

https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/news-detail/news/regelungen-zum-notbetrieb-in-kitas-und-schulen-1/


Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung Halberstadt sind für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Öffnungszeiten da, jedoch ausschließlich und ab sofort nur über eine telefonische Terminvergabe oder per E-Mail unter halberstadt@halberstadt.de  zu erreichen.

Ab sofort können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der einzelnen Bereiche über folgende Telefonnummern direkt erreicht werden:

  • Bürgerbüro – 03941/552233
  • Unternehmerbüro, Stadtmarketing, Neue Medien – 03941/552235
  • Stadtkasse – 03941/552236
  • Vollstreckung – 03941/552237
  • Kita, Schulen, Sport – 03941/552238
  • Wohngeld – 03941/552239
  • Steuern – 03941/551211
  • Ordnung, Sicherheit und Fundbüro – 03941/551320
  • Gewerbe – 03941/551363
  • Straßenverkehr – 03941/552244
  • Stadtplanung – 03941/551619

+++TELEFONLISTE ZUM DOWNLOAD+++ 

Wirtschaft


📞Für allgemeine Fragen hat der Landkreis ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr unter der Rufnummer 03941/59 70 55 55 zu erreichen.

Informationen, Aktuelles und Hinweise zum „Corona-Virus“ finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-hz.de   beziehungsweise direkt unter dem Link  http://www.kreis-hz.de/de/coronavirus.html

Informationen in Leichter Sprache

Ein Service des Landkreises Harz


Halberstadt hält zusammen

In unseren Herzen rücken wir alle in diesen Tagen stärker zusammen. Wir sorgen uns um unsere Lieben und um die Alten und Schwachen unter uns.

Halberstadt hält zusammen. Das haben wir in der Vergangenheit schon oft bewiesen. Auch jetzt lassen wir uns nicht unterkriegen. Wir helfen einander, achten auf unsere Mitmenschen.

Diese Stärken müssen keine Krise fürchten: Menschlichkeit und Solidarität.

Wir blicken positiv in die Zukunft und freuen uns schon jetzt auf das lebendige Halberstadt nach Corona.

Danke an Dream Image für das Video und die gute Zusammenarbeit :-)

#miteinanderstark #wirhaltenzusammen #stadthalberstadt #halberstadt #coronanews #bundesnotbremse

Informationen des Landes Sachsen-Anhalt

+++ Sachsen-Anhalt nimmt zahlreiche Corona-Einschränkungen zurück +++

  • Ende dieser Woche wird die 14. Eindämmungsverordnung in Kraft treten.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.
  • Die Kontaktbeschränkung soll über die Empfehlung sich nicht mit mehr als 10 Personen zu treffen geregelt werden, nicht mehr über ein Verbot. Es wird empfohlen, größere Ansammlungen möglichst zu vermeiden und sich möglichst mit einem konstanten Personenkreis und vorzugsweise im Freien zu treffen.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr wird die FFP2-Maske nicht mehr verpflichtend, nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist notwendig, ebenso bei Reisebus-Fahrten.
  • Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis soll mit 50 Personen gefeiert werden können, ohne dass ein negatives Testergebnis vorausgesetzt wird. Bei einer höheren Personenzahl bedarf es einer professionellen Organisation.
  • Der Sport außerhalb des Vereinssports ist nun auch wieder mit mehr als einer weiteren Person oder dem eigenen Hausstand gestattet. Für den Zutritt zu Sporthallen, Schwimmhallen, Fitnessstudios oder anderen geschlossenen Räumen ist weiterhin ein Test und Anwesenheitsnachweis erforderlich.
  • Ab des Inkrafttretens der 14. Eindämmungsverordnung sind weitere Lockerungen und Öffnungen bei mehr als 10 Tagen unter einer Inzidenz von 35 geplant.

    Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung unter: https://lsaurl.de/vRBg

Bitte, bleiben Sie gesund!

Ihr Team Sachsen-Anhalt .de


Onlineservices

💻 Förderdatenbank Bund, Länder, EU - Coronahilfen

💻 Informationen der Bundesregierung

💻 Informationen in Gebärdensprache - Was Sie aktuell über das Coronavirus wissen müssen und was Sie jetzt tun sollten, erfahren Sie auf dem YouTube Kanal des Bundesministeriums für Gesundheit.

💻 Informationen des Landes Sachsen-Anhalt zum Coronavirus

💻 Informationen des Landkreises Harz zum Coronavirus

💻 Informationen für die Wirtschaft zur Situation Coronavirus

Weitere Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren:

📞 Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22
📞 Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100
📞 Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte Fax: 030 / 340 60 66

📞 Gebärdentelefon (Videotelefonie) -  https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/