Gewerbeabmeldung / Stadt Petershagen
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Gewerbeabmeldung

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung  bei der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes die Gewerbetätigkeit anzuzeigen.

Eine meldepflichtige Aufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor. Eine Aufgabe eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes (Saisonbetrieb zum Beispiel Skilift, Eisdiele).

Von der Gewerbeabmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderen Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).

Formulare Petershagen

notwendige Formulare

Folgende Formulare stehen zur Verfügung:

Zust�ndig

Postfach 11 20
32458 Petershagen
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Telefon: 05702 822-0
Fax: 05702 822-298
info@petershagen.de
www.petershagen.de
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Kontakt

Raum: 5, Lahde
Hauptverwaltung
Bahnhofstra�e 63
32469 Petershagen
Karte anzeigen

Telefon: 05702 822-211
Fax: 05702 822-298
s.meissner@petershagen.de
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