Saarland - Aktuelle Meldungen - Finanzminister Jakob von Weizsäcker: „Ministerrat passt den Haushalt 2022 und den Haushalt 2023 an Steuerschätzung und Entlastungspaket an und berät über die geplante Zusammensetzung des Beirats für den Transformationsfonds“
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Finanzminister Jakob von Weizsäcker: „Ministerrat passt den Haushalt 2022 und den Haushalt 2023 an Steuerschätzung und Entlastungspaket an und berät über die geplante Zusammensetzung des Beirats für den Transformationsfonds“

Wie Finanzminister Jakob von Weizsäcker im Rahmen der Landespressekonferenz mitteilte, hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung Aktualisierungen für die Regierungsentwürfe zum Nachtragshaushalt 2022 sowie den Haushalt 2023 beschlossen.

Damit zieht die Landesregierung die notwendigen Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Steuerschätzung von Ende Oktober. Darüber hinaus will die Landesregierung die Handlungsfähigkeit des Landes bezogen auf die unmittelbaren Folgen der Energiepreisexplosion sowie die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung zum Entlastungspaket III stärken.

Die für 2022 zu erwartenden Steuermehreinnahmen dienen einem Mix aus Resilienzstärkung des Haushalts, Verminderung der Neuverschuldung und Absicherung zukünftiger Zahlungen an die saarländischen Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich. Im Jahr 2022 kann das Land mit steuerabhängigen Mehreinnahmen gegenüber dem Nachtragsentwurf in Höhe von 135 Mio. € rechnen. Davon stehen den Kommunen knapp 17 Mio. € zu. Dieser Betrag soll im Rahmen der Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative im Jahr 2024 geleistet werden. Die dem Land verbleibenden Steuermehreinnahmen ermöglichen es, die zur Finanzierung des Transformationsfonds notwendige Kreditaufnahme zu vermindern. Die Landesregierung hat beschlossen, die Kreditaufnahme für den 3 Mrd. € Fonds um weitere 26 Mio. € auf dann noch 2,8 Mrd. € zu reduzieren.

Auf weitere unmittelbare Haushaltsbelastung muss sich das Land nach Einschätzung des Finanzministers im Jahr 2023 auch bei den Ausgleichsmaßnahmen für den Energiepreisschock einstellen. Zwar leisteten die aktuellen Beschlüsse des Bundes zur Entlastung sowohl der Wirtschaft als auch der Bürgerinnen und Bürger einen erheblichen Beitrag zur Begrenzung der negativen Folgen dieser Entwicklung. Gleichwohl zeichne sich in allen Ländern ab, dass ergänzende Maßnahmen unabdingbar seien. In einzelnen Bereichen sei es zwingend erforderlich, wegen der unmittelbaren Folgen der Energiepreisentwicklung ergänzende Unterstützungsleistungen der Länder zu gewähren. Hierbei dürfe nicht nach dem sogenannten Windhundprinzip verfahren werden. Vielmehr müssten die verschiedenen Bedarfe geprüft und sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Um im kommenden Jahr handlungsfähig zu sein, will die Landesregierung 60 Mio. € einer auf diese Zwecke ausgerichteten Rücklage zuführen.

Die aktuelle Preisentwicklung verteuert schließlich auch die aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative zu finanzierenden Projekte. Um diese ausfinanzieren zu können, will die Landesregierung dem Sondervermögen Mittel in Höhe von 32 Mio. € zuführen.

Für 2023 ermöglichen es die absehbaren steuerabhängigen Mehreinnahmen von dann 10 Mio. € gegenüber dem Regierungsentwurf, einen zusätzlichen Landesanteil der absehbaren Mehrausgaben beim Wohngeld zu tragen. Gemäß den Plänen der Bundesregierung erweitert sich der Kreis der Antragsberechtigten beim Wohngeld im kommenden Jahr erheblich. 

Daneben enthalten die heute im Ministerrat beschlossenen sogenannten Ergänzungsvorlagen für den Nachtrag 2022 und den Haushalt 2023 weitere Aktualisierungen und Anpassungen, wie etwa die Zuordnung des IT-Dienstleistungszentrums zum MWIDE bei Zuordnung der Finanz-IT beim MFW.

Neben den Aktualisierungen zu den Haushaltsplänen 2022 und 2023 hat der Ministerrat außerdem über die Zusammensetzung des Beirats für den Transformationsfonds beraten. Der Beirat soll als unabhängiges Beratungsgremium dazu beitragen, dass die aus dem Transformationsfonds finanzierten Maßnahmen den größtmöglichen Beitrag zur Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation in Form der beschleunigten und verteuerten Transformation der Saarwirtschaft leisten.

Finanzminister Jakob von Weizsäcker freut sich auf die Zusammenarbeit mit den designierten Mitgliedern des Beirats: „Mit seiner herausragenden Expertise und den ganz unterschiedlichen Perspektiven seiner Mitglieder wird der Beirat maßgeblich zur Qualität der Investitionsentscheidungen und damit zum Erfolg des Transformationsfonds beitragen.“

Designierte Mitglieder des Beirats sind insgesamt neun, im Saarland und bundesweit anerkannte, Fachleute:

  • Oswald Bubel – VSU-Präsident
  • Jörg Caspar – Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer
  • Dr. iur. Hanno Dornseifer – IHK-Präsident / VSE AG
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Feld – Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg / persönlicher Beauftragter des Bundesministers der Finanzen Christian Lindner für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung
  • Prof. Dr. Maja Göpel – Politökonomin, Transformationsforscherin, Mitglied des Club of Rome
  • André Lösekrug-Pietri – Vorsitzender der Joint European Disruptive Initiative (JEDI)
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer – Professorin für komparative Wirtschaftsforschung LMU München / Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
  • Heidrun Schulz – Vorsitzende der Geschäftsführung, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland, Bundesagentur für Arbeit
  • Prof. Dr. Jens Südekum – Professor für internationale Volkswirtschaftslehre am Institut für Wettbewerbsökonomie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Unmittelbar nach der Beschlussfassung des Landtags über den Transformationsfonds plant die Landesregierung die formale Ernennung des Beirats, damit er zeitnah seine Arbeit aufnehmen kann.

 

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