Psychologie mit Schwerpunkt: Klinische Psychologie und Psychotherapie • Studium • Freie Universität Berlin
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Psychologie mit Schwerpunkt: Klinische Psychologie und Psychotherapie

- Konsekutiver Masterstudiengang

Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie
Ansprechpartner/-in
Mirjam Bartscherer
Adresse
Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin

Für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie können Sie nur zugelassen werden, wenn Ihr Bachelorstudium alle von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für ein Bachelorstudium geforderten Inhalte umfasst d.h. alle Inhalte, die in §12 – 15 und in Anlage 1 der Approbationsordnung beschrieben sind.
Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte über
studium@psychologie.fu-berlin.de. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

Eine Bewerbung über die Servicestelle uni-assist ist für diesen Masterstudiengang nicht möglich.


Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • Bachelorabschluss in Psychologie, für den die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle nach § 9 Abs. 4 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat. Über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Bachelorabschlusses ist ein Nachweis durch entsprechende amtliche Dokumente zu erbringen (ausgestellt durch die nach Landesrecht für Gesundheit jeweils zuständigen Stelle und/oder der Hochschule des Bachelorabschlusses z.B. Nachweis auf der Bachelorurkunde oder Urkunde über die berufsrechtliche Anerkennung).
  • Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist auch mit einem Bachelorabschluss in Psychologie erfüllt, der einem nach § 9 Abs. 4 PsychThG anerkannten Bachelorstudiengang gleichwertig ist. Dieser muss an einer Universität oder einer Hochschule, die einer Universität gleichgestellt ist, absolviert worden sein und alle Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für die Anerkennung eines Bachelorstudienganges erfüllen (gemäß §§ 12 bis 15 sowie der Anlage 1 PsychThApprO). Diese Voraussetzungen bzw. Inhalte sind mit den jeweils erforderlichen Leistungspunkten (LP bzw. ECTS) in der Anlage 3 aufgeführt. Hier sind die jeweils gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen und berufspraktischen Studienanteile aufzuführen. Sämtliche Dokumente, aus denen sich die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses ergeben soll (Abschlusszeugnis, Fächer- und Stundenübersicht) sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Weiterhin ist die entsprechende Studien- und Prüfungsordnung mit Modulbeschreibungen (ggf. Modulhandbuch) einzureichen.
  • Wenn der Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, muss zur Bewerbung nachgewiesen werden, dass mindestens 120 LP in abgeschlossenen Modulen vorliegen (Nachweis durch Transcript of Records) und die Bachelorarbeit entweder angemeldet oder schon abgegeben wurde (Nachweis durch angemeldetes Modul in Transcript of Records oder Anmeldebescheinigung ausgestellt durch das Prüfungsbüro). In gleicher Weise muss auch nachgewiesen sein, dass die Bewerbenden zu allen Wahl- oder Wahlpflichtkursen angemeldet sind, die für einen berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss abgeschlossen sein müssen.
  • Bewerbende, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.

Die im Bewerbungsprozess bereitgestellten Formulare mit den Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlpunkten - das Selbstauskunftsformular (Anlage 2) und bei nicht berufsrechtlich anerkannten Studiengängen die Zuordnung der Module bzw. Lehrveranstaltungen des absolvierten Bachelorstudiums zu den von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) geforderten Inhalte (Anlage 3) - sind ein notwendiger Bestandteil des Antrags und müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden.

Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.

Im Auswahlprozess können bis zu 100 Auswahlpunkte vergeben werden. Informationen zum Auswahlprozess können hier eingesehen werden.

Weitere Informationen enthält die nunmehr unbefristete* Zugangssatzung für den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie.

 * Bekanntmachung der Entfristung

Während des Studiums werden verpflichtende Praktika in Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung absolviert. Für eine Tätigkeit als Praktikant*in in diesen Einrichtungen muss eine Masernimpfung nachgewiesen werden. Eine solche Impfung ist keine Zugangsvoraussetzung, aber ohne Impfung oder Immunitätsnachweis ist es nicht möglich, das Studium erfolgreich zu beenden (siehe auch https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen/ ).

Die Studierenden haben keine Teilnahmegebühren, aber allgemeine Semestergebühren und -beiträge zu tragen.

Der „Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ ist ein forschungs- und anwendungsorientierter Studiengang, der für die staatliche psychotherapeutische Approbationsprüfung qualifiziert. Der Studiengang vertieft die Kenntnisse in Klinischer Psychologie und Psychotherapie. Die Studierenden lernen dabei grundlegende psychotherapeutische Kompetenzen der wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden. Im Masterstudiengang werden alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren von Dozierenden mit einem entsprechenden Hintergrund gelehrt, sodass am Ende des Studiums eine qualifizierte Entscheidung für ein Verfahren fallen kann. Der Schwerpunkt der Lehrinhalte liegt dabei auf der Verhaltenstherapie. So absolvieren beispielsweise alle Studierenden ein Praktikum zur ambulanten Psychotherapie an der Hochschulambulanz der Freien Universität, die verhaltenstherapeutisch arbeitet. In den Lehrinhalten werden explizit ökologische, soziale, kulturelle und institutionelle Bedingungen sowie der Einfluss der Geschlechtsrollenzugehörigkeit einbezogen.

Es wird eine fundierte Ausbildung in Methoden und Diagnostik gewährleistet. Die Vermittlung allgemeiner Methodenkompetenzen wird ergänzt durch fachspezifische Methodenveranstaltungen zur Versorgungs- und Interventionsforschung und zu spezifischen diagnostischen Verfahren und Methoden sowie durch eine individualisierte Beratung bei der Planung und Durchführung der Masterarbeit.

Die Inhalte des Studienganges basieren auf der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (weitere Informationen hier). Studierende können aus unterschiedlichen Vertiefungen in den psychologischen Grundlagenfächern wählen. Weitere Wahlmöglichkeiten existieren zwischen thematisch unterschiedlichen Seminaren der Klinischen Psychologie und Psychotherapie.

Zulassungs­modus 1. Fach­semester
Lokale Zulassungsbeschränkung
Zulassungs­modus höheres Fach­semester
Lokale Zulassungsbeschränkung (zum Wintersemester für das 3., zum Sommersemester für das 2. und 4. Fachsemester)
Studienbeginn
Wintersemester
Studiensprachen
Deutsch
Abschluss
Master of Science (M.Sc.)
Regel­studien­zeit
4 Semester

Aufbau und Ablauf des Studiums regelt die Studien- und Prüfungsordnung. Sie enthält detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes einzelnen Moduls und einen exemplarischen Studienverlaufsplan und definiert Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module und der Master-Prüfung. In der Ordnung sind die Leistungspunkte (LP) für jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie der Arbeitsaufwand in Zeitstunden für das gesamte Studium angegeben. Im Masterstudiengang sind insgesamt Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Umfang von 120 Leistungspunkten (LP) inklusive der Masterarbeit im Umfang von 30 LP nachzuweisen.

Module des Studiengangs:

  • Modul: Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie (11 LP),
  • Modul: Berufsqualifizierende Tätigkeit II und Dokumentation, Evaluation und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen (17 LP),
  • Modul: Multivariate statistische Analysemethoden für Psychotherapeut*innen (5 LP),
  • Modul: Evaluationsforschung in der Psychotherapie (5 LP),
  • Modul: Wissenschaftliche Vertiefung (10 LP),
  • Modul: Vertiefte Psychologische Diagnostik und Begutachtung (10 LP),
  • Modul: Berufsqualifizierende Tätigkeit III - ambulanter Teil (5 LP),
  • Modul: Berufsqualifizierende Tätigkeit III - stationärer Teil (15 LP),
  • Modul: Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung (5 LP) und
  • Modul: Angewandte Psychotherapie und Selbstreflexion (7 LP).
  • Modul: Masterarbeit (30 LP)

In den seminaristischen und praktischen Bestandteilen der Module bestehen inhaltliche Wahloptionen.

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, eine Forschungsaufgabe mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und darzustellen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studienprogramms wird der Hochschulgrad Master of Science (M.Sc.) verliehen.

Absolvent*innen verfügen über vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse und weiterführende berufsqualifizierende Kompetenzen.

Die Absolvent*innen besitzen die Voraussetzung für die Zulassung zur Approbationsprüfung, die sie im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs ablegen können. Für die Zulassung zur Approbationsprüfung ist es nötig, dass der vorangegangene Bachelorabschluss den Regelungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entspricht.

Nach Abschluss der Approbationsprüfung erfolgt die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Für eine Tätigkeit in diesem Bereich und die sozialrechtliche Anerkennung wird dann noch eine Weiterbildung erforderlich sein, die nach dem Studium erfolgt. Im Rahmen dieser Weiterbildung erfolgt dann auch die Festlegung auf einen Altersbereich (Kinder und Jugendliche oder Erwachsene) und ein Psychotherapieverfahren.

Das Masterstudium vermittelt den Absolvent*innen darüber hinaus eine breite Qualifikation für Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Praxis in der Psychotherapie und klinisch-psychologischer Beratung, Prävention und Gesundheitsförderung, psychosozialen und entwicklungsorientierten Intervention sowie in der Krankheitsbewältigung und Rehabilitation. Das Studium qualifiziert auch für eine akademische Laufbahn im psychologischen Bereich.