Kleinanzeigen artikel verkauft und mahnbescheid vom Käufer bekommen? (Recht)

Kleinanzeigen artikel verkauft und mahnbescheid vom Käufer bekommen?

Jana174923  25.04.2024, 12:05

Hast du keinen Einlieferungsbeleg?

Anonmssaa 
Fragesteller
 25.04.2024, 12:08

Nein ich habe beim verschicken des Päckchens eine Quittung bekommen. Den habe ich nicht mehr. Laut Internet bekommt man bei Päckchen kein einlieferungsbeleg

5 Antworten

Du hast doch sicher jemand, der bezeugen kann, dass Du das Päckchen zur Post gebracht hast. Ab dem Moment bist Du nämlich raus aus der Nummer. Wenn der Käufer nicht ausdrücklich versicherten Versand verlangt hat, dann mach ihn mal mit § 447 BGB vertraut. 

Das Paket habe ich auch verschickt allerdings nicht versichert

Du wirst von der Annahmestelle eine Bestätigung in Form eines Versandbelegs oder Einlieferungsbelegs mitbekommen haben, diesen legst du dem Käufer vor, dann kann er auch nicht mehr von Betrug reden.

Anonmssaa 
Fragesteller
 25.04.2024, 13:26

Ich habe ein Kassenbon bekommen wie man es auch beim einkaufen bekommt. Da es ein Päckchen war bekommt kein Beleg mit der Versandverfolgung sondern ein Beleg auf dem steht dass ich 4,79€ bezahlt habe für ein 2KG Päckchen M. Nur den habe ich nicht mehr genauso wenig wie ich meine Einkaufsbelege nicht aufbewahre.

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Ignorieren, beliebte Masche

"Wird ein Paket von privat an privat versendet, dann trägt der Käufer das Risiko, dass beim Transport etwas passiert. Einzige Ausnahme: Hat der Verkäufer das Paket schlecht verpackt, muss er dafür haften."

hier gefunden:

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=privatversendung+paket+haftung

Oder war es tatsächlich ein echter Mahnbescheid vom Gericht?
Dann musst du reagieren !

Anonmssaa 
Fragesteller
 25.04.2024, 12:21

Ich habe noch kein Brief bekommen, aber eine Nachricht von dem Käufer mit einem Screenshot wo steht:

…wir danken Ihnen für Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen und bestätigen hiermit Ihren Antrag auf Erstellung eines Mahnbescheides nebst außergerichtlicher Forderungsbeitreibung in folgender Sache:

Antragsgegner:

mein Name

adresse

Anbei übersenden wir Ihnen nochmals in druckbarer Form eine Widerrufsbelehrung.

Diese finden Sie auch auf unserer Webseite.

Deren Kenntnisnahme und Geltung hatten Sie bei Bestellung bereits bestätigt.

Außerdem weisen wir Sie auf die Verfügbarkeit einer aktuellen Vorgangsübersicht hin. Diese können Sie bequem in Ihrer persönlichen Onlineakte einsehen. Beachten Sie, dass deren Zugang ausschließlich über einen gesicherten Log-in gelingt. Die hierfür notwendigen Zugangsdaten erhalten Sie innerhalb der nächsten Werktage. Bitte prüfen Sie in der Onlinakte die im Auftrag gemachten….

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florestino  25.04.2024, 14:09
@Anonmssaa

Das ist kein Mahnbescheid. Der kommt mit Zustellungsurkunde vom Gericht per Post.

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Jetzt habe ich vom Verkäufer ein Mahnbescheid bekommen

Sicher, dass das ein Mahnbescheid ist? Oder nur eine Mahnung mit der Androhung, dich wegen Betrugs anzuzeigen? Ein Mahnbescheid kommt in einem gelben Umschlag vom Amtsgericht.

Beim Privatverkauf trägt der Käufer das Risiko beim Versand.