Der Rat der Europäischen Union - Consilium Skip to content
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Der Rat der Europäischen Union

Was macht der Rat der EU?

1. Er verhandelt und erlässt EU-Rechtsakte.

Der Rat ist ein wesentliches Beschlussfassungsorgan der EU.

Er verhandelt und erlässt Rechtsakte meistens gemeinsam mit dem Europäischen Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, auch Mitentscheidung genannt. Die Mitentscheidung gilt für Politikbereiche, in denen die EU über die ausschließliche Zuständigkeit verfügt oder sich die Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten teilt. In diesen Fällen erlässt der Rat die Rechtsvorschriften auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission.

2. Er koordiniert die Politik der Mitgliedstaaten.

Der Rat ist für die Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten u.a. in folgenden Bereichen verantwortlich:

  • Wirtschafts- und Haushaltspolitik: Um die wirtschaftspolitische Steuerung in der EU zu verbessern, koordiniert der Rat die Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten; er überwacht ihre Haushaltspolitik, stärkt den haushaltspolitischen Rahmen der EU und befasst sich überdies mit den rechtlichen und praktischen Aspekten des Euro, den Finanzmärkten und dem Kapitalverkehr.
  • Bildung, Kultur, Jugend und Sport: Für diese Bereiche verabschiedet der Rat politische Rahmen und Arbeitspläne der EU, in denen die Schwerpunkte der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission festgelegt sind.
  • Beschäftigungspolitik:  Der Rat erstellt die jährlichen Richtlinien und Empfehlungen für die Mitgliedstaaten auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Beschäftigungslage in der EU.

3. Er entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU.

Der Rat übernimmt nach Maßgabe der vom Europäischen Rat vorgegebenen Leitlinien die Festlegung und Umsetzung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Dazu gehören auch die Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe, die Verteidigung und der Handel der EU. Gemeinsam mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sorgt der Rat für ein einheitliches, konsequentes und wirksames außenpolitisches Handeln der EU. 

4. Er schließt internationale Abkommen.

Der Rat beauftragt die Kommission, im Namen der EU Abkommen zwischen der EU und Drittländern bzw. internationalen Organisationen auszuhandeln. Am Ende der Verhandlungen entscheidet der Rat auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Abkommens. Er erlässt den endgültigen Beschluss über den Abschluss des Abkommens, sobald das Parlament seine Zustimmung erteilt hat (erforderlich in Bereichen, die der Mitentscheidung unterliegen) und alle EU-Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert haben.

Diese Abkommen können große Bereiche, wie Handel, Zusammenarbeit und Entwicklung, abdecken oder aber besondere Themen, wie Textilien, Fischerei, Zölle, Verkehr, Wissenschaft und Technologie usw., betreffen. 

5. Er stellt den EU-Haushaltsplan fest.

Der Rat stellt den Haushaltsplan der EU fest, gemeinsam mit dem Parlament.

Der Haushaltszeitraum umfasst ein Kalenderjahr. Der Haushalt wird normalerweise im Dezember festgestellt und gilt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres.