Eigentlich klingt es nach einem guten Deal: Einmal mehr können Käufer:innen bei Kleinanzeigen.de bis zum 4. März 2024 den kostenfreien Versand via DHL in Anspruch nehmen, wenn sie den Code „YAY“ verwenden. Dieser wird unter anderem in der App des Anzeigenportals beworben und soll für beide Partner:innen von Vorteil sein.
Denn zum einen lohnt es sich dann auch für die Verkäufer:innen, nicht so hochwertige Waren zu versenden, zum anderen erweitern sie dadurch für (von der Beschaffenheit verschickbare) Waren den Radius, in dem man etwas sinnvoll verkaufen kann. Und unterm Strich sparen beide etwas, wenn dafür der:die Käufer:in auch bei einem geringfügig höheren Preis zustimmt, anstatt weiter zu verhandeln.
So nutzt du den kostenlosen DHL-Versand
Um als Käufer:in den Gratisversand im Rahmen der Aktion von Kleinanzeigen.de via DHL zu nutzen, musst du lediglich die Suchergebnisse nach „Versanddienst DHL“ filtern und erhältst so alle teilnehmenden Angebote zu einem Suchbegriff. Hier kannst du entweder ein „Angebot machen“ oder „direkt kaufen“. Der Aktionscode lässt sich einlösen, wenn du „direkt kaufen“ gewählt hast. Bist du über „Angebot abgeben“ gegangen, gibst du den Aktionscode nach Annahme deines Angebots durch den:die Verkäufer:in beim Check-out ein. Vergewissere dich, dass du DHL als Versandoption ausgewählt und den Code im Check-out eingegeben hast.
Verkäufer:innen werden deshalb beim Einstellen von Ware angehalten, für diese auch neben einem fixen Preis die Sicher-bezahlen-Funktion anzubieten und außerdem DHL als Versandoption auszuwählen. Nachträglich lässt sich das auch bei bereits bestehenden Anzeigen ändern.
Sicheres Bezahlen hat Nachteile für Verkäufer:innen
Dass das viele Verkäufer:innen aber eigentlich nicht wollen, hat zwei Gründe. Denn zum einen sind die Plattformen, zu denen auch Kleinanzeigen.de zählt, seit vergangenem Jahr dazu angehalten, ab einer bestimmten Zahl an dokumentierten Umsätzen und ab einem bestimmten Umsatz diesbezügliche Daten an die Finanzämter weiterzugeben.
Noch ist nicht ganz klar, welche Kund:innen sich hier erklären müssen, denn die Finanzämter werden wohl schon aus Gründen der Effizienz vor allem nach den „großen Fischen“ schauen. Grundsätzlich gilt aber: Dem Finanzamt muss gemeldet werden, wer mindestens 30 Verkäufe getätigt oder einen Umsatz von mindestens 2.000 Euro im Jahr erzielt hat.
Und zum anderen kann die Sicher-bezahlen-Funktion auch zu einem Problem für Verkaufende werden, wenn Käufer:innen behaupten, dass die erhaltene Ware defekt oder nicht von der beschriebenen Beschaffenheit sei. Dann kommen Verkäufer:innen nicht an ihr Geld und müssen sich noch über die Kosten für die Rückabwicklung streiten. Zwar besteht zusätzlich zum Käufer:innenschutz auch ein Verkäufer:innenschutz, doch im Zweifelsfall sind die Prioritäten hier klar gesetzt – ein Umstand, der für private Verkäufer:innen oft mehr Ärger als Umsatz bringt.
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