Kleinanzeigen (vormals Ebay Kleinanzeigen) ist eine Plattform für Kleinanzeigen in der näheren Umgebung. Sie finden dort alles, was man auch vom Flohmarkt kennt. Mit den Tipps von COMPUTER BILD gehen Sie sicher, dass Ihre Angebote auch gesehen werden und verhindern Fallstricke beim Kaufen. Doch aufgepasst: Kriminelle nutzen einige Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen immer wieder. Sie versuchen, arglose Nutzerinnen und Nutzer mit Geisterkonten, ausgehebeltem Käuferschutz oder Auslandsüberweisungen um ihr Geld oder ihre Ware zu bringen. Auch davor schützen die Tipps in diesem Artikel!

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Kleinanzeigen: Die besten Tipps für Käufer

Wer hofft, dem morgendlichen Gedränge auf dem Flohmarkt zu entgehen und bei der Plattform entspannt ein Schnäppchen zu schießen, der täuscht sich. Insbesondere in gefragten Kategorien und Großstädten geht es zu wie im Taubenschlag. Im Sekundentakt erscheinen neue Angebote. Wer hier klasse Schnäppchen abgreifen will, sollte sich einige Hinweise zu Herzen nehmen:
  • Aufmerksamkeit ist gefragt: Lesen Sie das Angebot aufmerksam durch. Nur so gehen Sie vermeidbaren Missverständnissen aus dem Weg. Weist der Titel auf ein tadelloses Produkt hin, liefert die Artikelbeschreibung vielleicht Hinweise auf einen möglichen Makel. Ebenso interessant: Warum trennt sich der Besitzer von dem Gegenstand? Hält das Gerät vielleicht doch nicht, was es verspricht? Wichtig: Angebote, die zu schön sind, um wahr zu sein, sind es meistens auch. Betrügerische Angebote zeichnen sich oft dadurch aus, dass die versprochenen Waren weit unter den marktüblichen Preisen zum Verkauf stehen.
  • Nachfragen: Lässt die Artikelbeschreibung noch Spielraum für Fragen oder haben Sie darüber hinaus Klärungsbedarf, dann kontaktieren Sie den Verkäufer. Dabei ist die telefonische Kontaktaufnahme auf der Plattform durchaus üblich. Also keine Scheu, greifen Sie zum Hörer. Bedenken Sie übliche Geschäftszeiten, um es sich nicht zu verscherzen – auch wenn es sich um eine Privatauktion handelt. Über Handyklingeln um 23 Uhr freuen sich nicht alle Anbieter. Darüber hinaus bietet Kleinanzeigen die Möglichkeit, über das interne Nachrichtensystem eine Mitteilung zu verschicken.
  • Suchgebiet erweitern: Der Fokus von Kleinanzeigen liegt im Zusammenführen von Käufern und Verkäufern auf lokaler Ebene. Sollten Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung keinen Erfolg haben, erweitern Sie den Suchradius. Rechnen Sie durch, für welche Kostenersparnis oder Rarität Sie bereit wären, wie weit zu fahren. Haben Sie Verwandte oder Freunde in anderen Städten? Überlegen Sie, wer von denen für Sie die Kaufabwicklung vor Ort übernehmen würde, und ziehen Sie die entsprechende Region in Ihre Suche mit ein.
  • Preise vergleichen: Sie sind fündig geworden und haben Ihr Wunschprodukt bereits im Blick? Bevor Sie zuschlagen, empfiehlt es sich, die aktuellen Preise noch mal zu prüfen. An der Stelle hilft Ihnen der Preisvergleich. Das Preisvergleichsportal idealo ermittelt nicht nur den günstigsten Kurs im Netz, sondern liefert auch hilfreiche Nutzerkommentare und Verweise zu Produkttests. Mit dem Wissen um den Neupreis im Hinterkopf, treten Sie mit dem Anbieter kompetenter in die Preisverhandlung.
  • Ware persönlich abholen: Die Ware persönlich beim Anbieter abzuholen, empfiehlt auch der Betreiber von Kleinanzeigen bei jeder Gelegenheit. Und das nicht ohne Grund: So haben Sie die Möglichkeit, sich vom Zustand des Artikels zu überzeugen und gehen sicher, keinen Betrügern auf den Leim zu gehen. Und da es sich bei Kleinanzeigen anders als beim großen Bruder um keine Verkaufs-, sondern nur um eine Vermittlungsplattform handelt, findet auch die eigentliche Kaufabwicklung nicht auf der Plattform statt. Das bedeutet, Sie müssen sich mit dem Verkäufer direkt einigen und haben so in aller Regel auch bei der Besichtigung vor Ort die Möglichkeit, vom Kauf Abstand zu nehmen. Bei besonders hochpreisigen Artikeln überzeugen Sie sich von der Seriosität des Verkäufers und der Ware. Halten Sie in jedem Fall alle Vereinbarungen in einem schriftlichen Kaufvertrag fest. Nehmen Sie zur Kaufabwicklung eine Begleitperson mit. So haben Sie im Streitfall gleich einen Zeugen zur Hand.
  • Transport klären: Bevor Sie beim Kauf der neuen Küche das vermeintliche Schnäppchen Ihres Lebens machen, überlegen Sie sich, wie Sie die sperrige Neuanschaffung in die eigenen vier Wände bekommen. Klären Sie daher vorher mit dem Anbieter die Details des Transports und kalkulieren Sie gegebenenfalls Kosten für Transporter und helfende Hände ein.
  • Versandoption kalkulieren: Nicht immer lässt sich die persönliche Abholung der Ware realisieren. Entweder steht das Objekt der Begierde nicht im unmittelbaren Einzugsgebiet zum Verkauf oder es ist zu sperrig, um es mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu transportieren. In solchen Fällen ist es hilfreich, wenn der Verkäufer die Ware auch versendet. Dann sollten Sie sich im Vorfeld über die zusätzlichen Kosten einigen. Bedenken Sie, dass hier in aller Regel nicht nur die reinen Portogebühren anfallen, sondern möglicherweise auch Aufwendungen für das Verpackungsmaterial und den Mehraufwand des Verkäufers zu Buche schlagen.
  • Tierfreier Nichtraucher-Haushalt? Haben Sie Probleme mit Katzenhaaren oder Nikotingeruch, dann erkundigen Sie sich im Vorfeld beim Anbieter nach den örtlichen Gegebenheiten.
  • Sicherungsmaßnahmen: Für die eigene Sicherheit: Speichern Sie eine Kopie der Anzeige sowie, falls vorhanden, sämtliche schriftliche Kommunikation mit dem Anbieter. Sollte es im Nachhinein Probleme geben, dann stehen Sie nicht mit leeren Händen da.
  • Paketpreis: Viele Anbieter auf Kleinanzeigen haben mehrere Angebote parallel laufen: Haben Sie Ihr Wunschprodukt gefunden, dann werfen Sie einen Blick auf die weiteren Anzeigen des Anbieters. Beim Kauf mehrerer Produkte lässt sich der Verkäufer vielleicht zu einem günstigeren Gesamtpreis herunterhandeln. Und keine Bange: Das Handeln um den Preis ist durchaus üblich.
  • Geld überwiesen, Ware fehlt: In solch einem Fall sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren. Manchmal kann es einige Tage dauern, bis nach Erhalt des Geldes der Versand der Ware erfolgt. Sollte diese jedoch nicht eintreffen oder Ihnen etwas seltsam vorkommen, kontaktieren Sie den Anbieter und erfragen Sie Lieferdetails. Im besten Fall haben Sie eine versicherte Paketsendung ausgemacht, die lässt sich anhand der Nachverfolgungsnummer tracken. Zieht sich der Versand unnatürlich lange hin, kontaktieren Sie den Verkäufer erneut. Setzen Sie ihm eine Frist, bis wann die Ware bei Ihnen eintreffen soll oder bis wann Sie den Kaufpreis erstattet bekommen möchten. Melden Sie den Verkäufer im nächsten Schritt per Schadensformular an Kleinanzeigen. Sollten Ihre Maßnahmen nicht das gewünschte Ergebnis bringen, stellen Sie Strafanzeige bei der Polizei.
  • Sichere Zahlungsmethode verwenden: Auf Kleinanzeigen heißt es: "Kleinanzeigen wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge." Bedeutet also, dass die Plattform nur vermittelnd tätig ist und es sich in jedem Fall lohnt, eine sichere Zahlungsmethode wie PayPal zu verwenden. Doch Obacht: Wählen Sie immer die Option Geld für Waren oder Dienstleistungen und nicht Geld an Freunde & Familie aus. COMPUTER BILD hat bereits umfassend über Betrug mit der PayPal-Funktion informiert.

Kleinanzeigen: Die besten Tipps für Verkäufer

Wer sich als Verkäufer etwas dazuverdienen möchte, sollte ebenfalls einige Tipps beachten. Nur dann finden User Ihren Artikel in der Angebotsflut und die Kaufabwicklung klappt ohne böse Überraschungen:
  • Richtig einsortieren: Das beste Angebot nützt nichts, wenn es nur schwer zu finden ist. Wählen Sie die passende Kategorie für Ihr Angebot, um sicherzustellen, dass möglichst viele Interessierte es zu sehen bekommen. Sind Sie unsicher, dann schauen Sie, wie Anbieter mit vergleichbaren Angeboten verfahren.
  • Eindeutiger Titel: Beschreiben Sie Ihr Inserat im Titel mit den wichtigsten Informationen – Name und Zustand sind hier ein Muss. Liefern Sie möglichst weitere Infos wie Farbe oder Gebrauchszustand. Bei sehr breiten Kategorien empfiehlt sich, konkrete Angaben zum Produkt voranzustellen. Verzichten Sie auf Beschreibungen wie "Rarität" oder "Besonderheit". Überlegen Sie sich selbst: Nach welchen Schlagworten würden Sie suchen?
  • Aussagekräftige Beschreibung: Der Ton macht die Musik: Beschreiben Sie Ihren Artikel präzise, verlieren Sie sich aber nicht in Details. Dabei gilt: Je verbreiteter ein Produkt ist, desto weniger müssen Sie in die Tiefe gehen. Bei der Beschreibung eines iPads beispielsweise sind weniger Erläuterungen erforderlich, als wenn Sie eine antiquarische Rarität verkaufen wollen. Kopieren Sie keine Hersteller-Texte oder Produktbeschreibungen aus dem Netz! Wählen Sie eigene Worte, das wirkt authentischer. Verzichten Sie auf Lobeshymnen oder allzu persönliche Einschätzungen, lieber sachlich bleiben. Verschweigen Sie keine Mängel oder Gebrauchsspuren, spätestens bei der Übergabe fällt es sowieso auf. Transparenz schafft Vertrauen und erspart Diskussionen im Nachhinein.
  • Bilder: Die beste Beschreibung hilft wenig, wenn Ihre Bilder das angepriesene Produkt nicht richtig in Szene setzen. Machen Sie eigene Aufnahmen und verzichten Sie auf Hersteller-Fotos. Achten Sie auf gutes Licht, Bildschärfe und einen aufgeräumten, sauberen Hintergrund. Erstellen Sie Übersichtsaufnahmen und Detailbilder, die den Gebrauchszustand wiedergeben. Hat das Produkt sichtbare Mängel? Dann zeigen Sie die auch. Halten Sie ebenso Zubehör und die Verpackung fest.
  • Kontaktaufnahme: Schaffen Sie Vertrauen und geben Sie eine Telefonnummer an. So haben Interessenten die Möglichkeit, Nachfragen zum Angebot zu stellen und direkt mit Ihnen in Verhandlung zu treten. Außerdem zeigen Sie so, dass Sie nichts zu verbergen haben.
  • Zweithandy: Verkaufen Sie regelmäßig auf Kleinanzeigen, lohnt die Anschaffung eines Zweithandys. COMPUTER BILD hat zahlreiche Budget-Handys wie das Nokia 220 4G ohne Vertrag unter 50 Euro vorgestellt. In Verbindung mit einer günstigen Prepaid-SIM eine effektive Möglichkeit, um zu verhindern, dass unsensible Zeitgenossen Sie aus dem Schlaf reißen.
  • Der richtige Preis: Was ist mein Artikel noch wert? Überlegen Sie, was Sie für Ihr Produkt noch haben wollen und recherchieren Sie, was die "Konkurrenz" verlangt. Bedenken Sie: Das Feilschen gehört auf der Plattform zum guten Ton. Veranschlagen Sie daher lieber gleich ein paar Euro mehr. Kommen Sie dann dem potenziellen Käufer in den Preisverhandlungen entgegen, hat er ein gutes Gefühl und Sie machen keine Verluste.
  • Zusatzoptionen: Grundsätzlich ist das Schalten einer Anzeige auf Kleinanzeigen kostenlos. Um die Sichtbarkeit Ihres Angebots zu erhöhen, besteht die Möglichkeit, kostenpflichtige Zusatzoptionen wie "Galerie", "Top-Anzeige" oder "Anzeige hochschieben" zu buchen. Das lohnt nur bei höherpreisigen Produkten. Wollen Sie nur Kleinigkeiten für wenige Euro loswerden, übersteigen die Kosten für die Anzeige schnell den zu erwartenden Erlös. Grundsätzlich empfiehlt sich, erst eine Gratis-Anzeige zu veröffentlichen. Findet sich kein Käufer, dann sind die Hervorhebungs-Optionen in stark gefragten Produktkategorien eine Möglichkeit, Ihrem Angebot mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen.
  • Wer haftet?: Das Angebot von Kleinanzeigen versteht sich als ausschließliche Vermittlungsplattform. Der Betreiber ist beim eigentlichen Verkaufsprozess außen vor und schließt jegliche Haftung aus. Alle Vereinbarungen treffen Käufer und Verkäufer direkt untereinander. Im Streitfall kommen die einschlägigen Klauseln des Zivilrechts zum Tragen.

Tipps für spezielle Waren

Auf Kleinanzeigen dürfen Sie fast alles anbieten, der Handel muss nur legal sein. Bei bestimmten Waren sollten Sie aber auf ein paar Dinge achten. Zum Beispiel können Sie Haustiere nicht versenden, sondern nur persönlich übergeben. Und wer bei einem nagelneuen Auto aus dem Ausland denkt, dass der halbe Marktpreis ein Schnäppchen ist, liegt falsch: Das ist offensichtlicher Betrug! Kleinanzeigen selbst hat solche Tipps für wichtige Kategorien zusammengestellt – auch um Ihnen zu helfen, Betrugsangebote zu erkennen. Sie finden Sie bei den Sicherheitshinweisen der Verkaufsplattform.

Warnhinweise ernst nehmen

Sinnvoll ist es, etwaige Warnhinweise nicht auf die leichte Schulter zu nehmen oder zu ignorieren. Sie erhalten diese, wenn Sie vor Kurzem Kontakt zu einem Verkäufer oder Käufer hatten, dessen Zugang Kleinanzeigen vorübergehend eingeschränkt hat. Gründe dafür sind ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht, eine Nichtlieferung von Waren, Nichtbezahlung von Waren oder der Missbrauch des Nutzerkontos einer Drittperson. Am besten ist es in solchen Fällen, keine Waren zu verschicken oder Zahlungen an den Nutzer zu leisten. Ist die von Ihnen verkaufte Ware bereits auf dem Weg, lohnt es sich, das Versandunternehmen zu kontaktieren und die Sendung zu stoppen. Ist keine dieser Maßnahmen wirksam, kontaktieren Sie Kleinanzeigen und melden Sie den Fall.

Betrüger auf Kleinanzeigen

Ein neues iPhone für 30 Euro? Wo die Hoffnung auf günstige Angebote und schnell verdientes Geld zusammentreffen, sind auch Betrüger nicht weit. Mit welchen unglaublichen Tricks diese Käufer und Verkäufer in die Falle locken, erklärt COMPUTER BILD in den Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen. Allgemein gilt: Sind Sie Opfer eines Betrugs geworden, schalten Sie den Betreiber der Plattform und die Polizei ein. Und seien Sie auch hier lieber etwas skeptischer. Lassen Sie sich bei der Übergabe gegebenenfalls den Personalausweis des Verkäufers und Kaufbelege zeigen. Bei Beträgen von mehreren Hundert Euro sollten Sie grundsätzlich eine Begleitung zur Übergabe mitnehmen.

Die besten Smartphones bis 300 Euro

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Platz 6
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Ware defekt – was nun?

Manchmal ist die Selbstabholung einfach nicht sinnvoll, vor allem bei großen Distanzen zwischen Käufer und Verkäufer. Wer Pech hat, erhält zwar die versprochene Ware – allerdings mit wesentlichen Mängeln, die entweder vor oder nach dem Versand entstanden sind. Aber welche Schritte können Sie unternehmen, wenn die Neuanschaffung wider Erwarten defekt ist und der Verkäufer die Rücknahme verweigert oder auf stumm stellt? Viele Online-Nutzer meinen in diesem Fall, dass Privatverkäufer keine Gewährleistung garantieren müssen. Das ist jedoch ein Irrglaube: Gemäß §437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestehen bei einem Kaufvertrag seitens des Käufers Mängelansprüche, sollte die gelieferte Ware fehlerhaft sein. Demnach können Sie "Nacherfüllung" verlangen, wenn zwei Versuche, vom Vertrag zurückzutreten, fehlgeschlagenen sind – oder Ihnen der Verkäufer das verweigert hat.
Bei fehlgeschlagenem Umtausch sind Sie ferner berechtigt, einen Rabatt zu fordern oder sogar Schadensersatz verlangen. Das gilt auch, falls der Verkäufer den Mangel nicht zu vertreten hat. Der Gewährleistungsanspruch besteht zwischen einem und zwei Jahren nach dem Kauf des entsprechenden Artikels, ein nachweislich arglistiges Verschweigen eines Mangels erhöht den Mängelanspruch auf drei Jahre nach Vertragsabschluss. Sie können also in solchen Fällen auf Ihr Geld oder funktionierende Ware bestehen, auch Privatverkäufer sind dann in der Bringschuld.
Jugendschutz
Diese Angebote sind bei Ebay verboten!

Ebay oder Kleinanzeigen?

Kleinanzeigen ist keine Auktionsplattform und auch kein Online-Shop. Stattdessen gibt es dort – der Name sagt es bereits – Kleinanzeigen aus der Nachbarschaft. Das Schalten dieser ist in der Basis-Variante kostenlos und daher vor allem für Privatnutzer interessant: Statt mit Gebühren kalkulieren zu müssen, die Ware umständlich zu verschicken oder sich auf Online-Bezahlsysteme einzulassen, klappt der Handel bei Kleinanzeigen deutlich einfacher.
Denn Käufer und Verkäufer sprechen direkt miteinander und einigen sich auf einen Preis, der häufig auch bar bei Abholung gezahlt wird. Um das gewünschte Ergebnis zu erzielen, ist Verhandlungsgeschick und vor allem auch Geduld gefragt. Nicht selten gibt es nämlich trotz Verhandlungsbasis im Angebot deutlich abweichende Vorstellungen. Die Plattform selbst dient nur dazu, beide Parteien zusammenzubringen. Nachteil: Bei Problemen sind Sie auf sich gestellt, da Kleinanzeigen mit dem eigentlichen Geschäft nichts zu tun hat.