Vorsicht vor Schnell-Kauf-Falle auf Ebay Kleinanzeigen
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Vorsicht vor Schnell-Kauf-Falle auf Ebay Kleinanzeigen

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Aus einem Angebot wird bei Privatverkäufen auf Ebay Kleinanzeigen leicht ein unerwünschter Kauf.
Aus einem Angebot wird bei Privatverkäufen auf Ebay Kleinanzeigen leicht ein unerwünschter Kauf. © dpa

Wer auf Ebay Kleinanzeigen stöbert, sollte aufpassen: Bei Privatverkäufen ist ein einmal abgegebenes Angebot bindend – die Information darüber aber gut versteckt. Worauf Käufer und Verkäufer achten sollten.

Mareike P. staunte nicht schlecht: Eigentlich hatte sie dem Anbieter eines Fahrrads auf Ebay Kleinanzeigen nur ein Angebot für den Drahtesel unterbreiten wollen. Doch kurz nachdem sie ihren Preisvorschlag abgegeben hatte, erhielt sie eine Nachricht: Sie hatte das gebrauchte Fahrrad direkt gekauft, ohne es einmal begutachtet zu haben oder darauf gefahren zu sein. Der private Verkäufer hatte ihr Angebot sofort bestätigt.

„Ich habe nirgendwo einen deutlichen Hinweis gesehen, dass ein Preisvorschlag verbindlich ist“, klagt Mareike P.. So wie ihr erging es offenbar mehreren Nutzern, die sich in Internet-Foren beklagen. Probleme gibt es auch auf Verkäufer-Seite, wenn sich überraschte Kunden weigern, zu bezahlen und vom Kauf zurücktreten wollen.

Tatsächlich findet sich ein Hinweis auf die verbindlichen Angebote nur ziemlich versteckt auf den Ebay-Seiten: „Sehen Sie einen interessanten Artikel, so schreiben Sie dem Verkäufer eine Nachricht, tragen den gewünschten Betrag im Feld 'Angebot' ein und schicken diese ab. Nun wird ein verbindliches Angebot für 48 Stunden von Ihnen abgegeben.“ Der Verkäufer hat anschließend entsprechend lange Zeit, um auf das Angebot zu reagieren. Nimmt er es an, ist der Kaufvertrag bindend.

Wer das Angebotsfeld ausfüllt, muss schon auf den Info-Button daneben klicken, um über die Verbindlichkeit informiert zu werden. Dieser winzige Button wird allerdings leicht übersehen.

Ebay: Feld muss nicht ausgefüllt werden

Ebay sieht sich jedoch nicht in der Pflicht, etwas an der Preisverhandlungfunktion zu ändern: „Das Feld 'Angebot' muss durch den Interessenten nicht ausgefüllt werden, es ist kein Pflichtfeld“, heißt es aus der Pressestelle des Konzerns. Die Funktion „Preisverhandlung“ stehe darüber hinaus nur für Privatanzeigen zur Verfügung und auch nicht in allen Kategorien – nicht betroffen sind etwa die Kategorien „zu verschenken“, „Haustiere“ oder „Jobs“.

Die Angebotsfunktion solle es Käufern und Verkäufern erleichtern, einen Artikel zu kaufen bzw. zu verkaufen, heißt es weiter. „Viele Nutzer vergessen, Anzeigen zu verkauften Artikeln zu löschen. Andere Nutzer schreiben daraufhin Anfragen zu Artikeln, welche nicht länger verfügbar sind“, schildert Ebay das Problem. Bei Einigung über die Preisverhandlungsfunktion würden Anzeigen direkt von den Übersichtsseiten bei Ebay Kleinanzeigen gelöscht.

Klar ist hingegen, dass Verkäufer ihre Ware nicht einfach so zurückhalten können, wenn der Kaufvertrag in Kraft tritt. Auch darf die Auktion in der Regel nicht abgebrochen werden. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof einem Bieter im Streit um ein zurückgezogenes Auto recht gegeben. Der Mann hatte den Wagen für einen Euro ersteigert.

Verkäufer besser erst direkt kontaktieren

Ebay Kleinanzeigen rät Kaufinteressenten, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, um Details zu besprechen, wenn möglich via Telefon oder das Nachrichten-System. „Interessenten sollten dabei darauf achten, dass sie konkrete Angebote (mit Preisbestimmung) nur abgeben, wenn sie tatsächlich Interesse an den angebotenen Waren/Dienstleistungen haben“, so die Pressestelle.

Ein Rat, der für Mareike P. leider zu spät kommt. Zum Glück aber hat sich der Fahrradverkäufer kulant gezeigt: Sie durfte vom Kaufvertrag zurücktreten.

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