(eBay-)Kleinanzeigen Käuferschutz: Tipps für Verkäufer | eRecht24

(eBay-) Kleinanzeigen Käuferschutz

Das sollten Sie als Verkäufer beachten, wenn Sie Käuferschutz auf Kleinanzeigen anbieten

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Käuferschutz bei Kleinanzeigen soll Käufern und Verkäufern Sicherheit bieten und Betrügereien verhindern – er greift aber nur bei Privatverkäufen.
  • Statt das Geld direkt zu überweisen, wird die Summe beim “Sicher Bezahlen” verwahrt, bis das versandte Paket beim Käufer eingetroffen ist.
  • Ob Sie als Verkäufer die Funktion anbieten und nutzen möchten, bleibt Ihnen überlassen. Falls ja, wickeln Sie den Prozess nur über die Plattform ab.

Worum geht's?

Kleidungsstücke, Fahrzeuge, Möbel, Elektronik, Spielzeug, Wohnungen, Grundstücke, Jobanzeigen, Nachbarschaftshilfe und sogar Haustiere – auf Kleinanzeigen gibt es fast nichts, was es nicht gibt. Egal ob Sie nur einmalig etwas verkaufen oder als gewerblicher Verkäufer auftreten: Wer Probleme und Betrugsfälle vermeiden will, sollte wissen, worauf es bei einem sicheren Verkauf ankommt – insbesondere, wenn Sie auch den Versand von Artikeln anbieten. Absichern lässt sich dieser über den (eBay) Kleinanzeigen Käuferschutz. Was das ist, wie er funktioniert und was Sie dabei beachten sollten, klären wir jetzt.

 

1. Käuferschutz auf (eBay-)Kleinanzeigen: Was ist das und wie funktioniert das?

Der Käuferschutz ist eine Bezahlfunktion auf Online-Verkaufsplattformen wie eBay und Kleinanzeigen, die Transaktionen zwischen Verkäufern und Käufern absichert. Wählen Käufer ihn aus, bekommen sie ihr Geld zurück, wenn ein bestellter Artikel nicht ankommt oder nicht der Beschreibung entspricht. Verkäufer haben wiederum die Gewissheit, dass sie den Kaufpreis auch wirklich erhalten und können sich vor Betrügereien und Streitigkeiten mit Käufern schützen.

Auf Kleinanzeigen (früher: eBay Kleinanzeigen) ist der Käuferschutz bekannt unter der Funktion “Sicher Bezahlen”. Um die Funktion zu nutzen, muss der Verkäufer sie in seinem Account für den angebotenen Artikel einstellen. Das “Sichere Bezahlen” gibt es nur für den Versand von Produkten – und wenn es sich um einen privaten Verkauf handelt. Gewerbliche Verkäufer können die Bezahlfunktion nicht anbieten.

WICHTIG

Das “sichere Bezahlen” können Sie als Verkäufer nur dann nutzen, wenn Sie privat über Kleinanzeigen verkaufen. Für gewerbliche Verkäufe steht die Option nicht zur Verfügung.

Und so funktioniert’s:

  • Artikel anbieten: Sie bieten auf Ihrem Account ein Produkt zum Verkauf an. Es steht Ihnen frei zu entscheiden, ob der Versand des Artikels über die Funktion “Sicher Bezahlen” geschützt sein soll oder nicht.
  • Käuferschutz einstellen: Geben Sie die Versandoptionen (DHL, Hermes) an, über die Sie die Ware an den Kunden versenden.
  • Artikel verkaufen: Haben Sie die Funktion eingestellt, warten Sie darauf, dass jemand Ihren Artikel kauft. Einigen Sie sich mit dem Käufer über den Preis und die Versanddetails.
  • Käufer zahlt: Haben Sie und der Käufer sich geeinigt, steht es ihm frei, den Artikel über den Button “Sicher Bezahlen” zu kaufen. Den Kaufpreis überweist er dann nicht direkt an Sie, sondern an den von Kleinanzeigen beauftragten Zahlungsdienstleister.
  • Artikel versenden: Ist die Ware bezahlt, informiert Sie der Zahlungsanbieter. Verpacken Sie den Artikel und versenden Sie ihn mit DHL oder Hermes. Wichtig: Damit der Kleinanzeigen Käuferschutz greift, müssen Sie den Artikel versichert versenden und das von Kleinanzeigen bereitgestellte Versandetikett verwenden.
  • Geld erhalten: Sobald die Ware beim Käufer eingetroffen ist, erhalten Sie das Geld vom Zahlungsanbieter. Spätestens erfolgt die Überweisung 14 Tagen nach Versand.

GUT ZU WISSEN

Kommt ein Paket nicht an, erhält Ihr Käufer sein Geld zurück. Da Sie versichert versendet haben, können Sie beim Paketdienstleister Ihre Kosten zurückfordern, sollte ein Paket verloren gehen oder beim Transport beschädigt werden. Dazu müssen Sie eine Schadensmeldung machen und den Wert der Bestellung nachweisen. Screenshots von Ihrer Verkaufsanzeige helfen Ihnen dabei.

Für den Kleinanzeigen Käuferschutz fällt eine Gebühr an. Diese müssen aber nicht Sie als Verkäufer bezahlen, sondern der Käufer.

2. Welche Vorteile hat der (eBay) Kleinanzeigen Käuferschutz für mich als Verkäufer?

Der Käuferschutz in Form der Funktion “sicheres Bezahlen” schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer. Auf der Verkäuferseite hat er aber einen entscheidenden Vorteil – denn Sie können sich als privater Verkäufer absichern, ohne finanzielle Einbußen zu befürchten: Die Gebühr für den Käuferschutz zahlen nicht Sie, sondern der Käufer.

Der Kleinanzeigen Käuferschutz hat für Sie als Verkäufer aber noch mehr Vorteile:

  • Datenschutz: Ihre Zahlungsdaten geben Sie nicht direkt an den Käufer weiter, sondern beim Zahlungsanbieter ein. Dadurch sind die Daten geschützt und müssen fremden Personen nicht offengelegt werden.
  • Schutz vor Zahlungsausfall: Das Risiko eines Zahlungsausfalls liegt nicht bei Ihnen, sondern beim Zahlungsanbieter. Dadurch können Sie sich vor Risiken wie Rücklastschriften, nicht gedeckten Konten, Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen und Kontenmissbrauch schützen.
  • Schutz vor schlechten Bewertungen: Auch auf eBay Kleinanzeigen ist ein guter Ruf wichtig für erfolgreiche Verkäufe. Über die “Sicher Bezahlen”-Funktion sind Sie als Verkäufer vor ungerechtfertigten schlechten Bewertungen geschützt, denn niemand kann Ihnen einfach so vorwerfen, ein Paket wäre nicht angekommen.

3. Gibt es auch Risiken beim Kleinanzeigen Käuferschutz?

Ja, leider gibt es diese – denn auch mit dem Kleinanzeigen Käuferschutz sind Sie als Verkäufer nicht gänzlich vor Betrügereien und Abzocke geschützt. So warnt etwa die Verbraucherzentrale Niedersachsen davor, dass Verkäufer bei der Eingabe ihrer Kontodaten genau darauf achten sollten, wo sie diese eintippen.

In einem Fall hatte eine Frau zwei Tickets für eine Veranstaltung auf Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten. Eine Interessentin meldete sich auf die Anzeige hin und wollte die Tickets kaufen – mit der Bitte, die Zahlung über den Kleinanzeigen Käuferschutz abzuwickeln. Doch die eigentlich sichere Zahlweise diente ihr nur als Täuschungsmanöver.

Die Frau schickte der Verkäuferin eine SMS mit der Nachricht, dass die Tickets bezahlt seien und sie die Zahlung nun noch über einen Link bestätigen müsse. Genau hier lauerte die Falle, denn der Link führte auf eine Seite, die genauso aussah wie Kleinanzeigen, aber nur eine Fälschung war, um an die fremden Daten zu kommen. Die Verkäuferin gab ihre Zahlungsdaten ein – und löste damit eine betrügerische Abbuchung von 3.000 Euro von ihrem eigenen Konto aus. 

Möchten Sie auf Kleinanzeigen die Funktion “Sicher Bezahlen” verwenden, stellen Sie unbedingt sicher, dass jegliche Kommunikation nur über den originalen Nachrichtenverlauf in der App bzw. über die Plattform abläuft. Klicken Sie nicht auf Links, die Ihnen per Whatsapp oder SMS zugeschickt werden und geben Sie in keinem Fall Ihre privaten Bankdaten heraus. Kleinanzeigen wird Sie niemals im Zusammenhang mit “Sicher Bezahlen” per Whatsapp, E-Mail oder SMS zur Dateneingabe auffordern – das ist Betrug.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

4. Was kostet es, “Sicher Bezahlen” für die eigenen Produkte anzubieten?

Als Verkäufer, der privat neue oder gebrauchte Artikel auf Kleinanzeigen anbietet, kostet Sie die Funktion “Sicher Bezahlen” nichts – denn die Gebühr zahlt der Käufer. Auch für den Käufer ist die Gebühr aber nicht sehr hoch. Sie setzt sich zusammen aus: 

  • einer pauschalen Gebühr von 0,35 Euro pro Transaktion und
  • einer Gebühr von 4,5 Prozent des Kaufpreises

Für Sie als Verkäufer ist die Funktion “Sicher Bezahlen” bei Privatverkäufen kostenlos.

5. Welche Zahlungsanbieter stehen für “Sicher Bezahlen” zur Verfügung?

Ihr Käufer hat die Möglichkeit, das gekaufte Produkt auf verschiedene Arten zu bezahlen. Er kann zwischen folgenden Online-Zahlungsanbietern wählen:

  • Klarna Sofortüberweisung 
  • Kreditkarte
  • Apple Pay
  • SEPA Überweisung 

Das Geld erhalten Sie als Verkäufer nicht auf dem direkten Weg, denn der Käufer überweist das Geld nicht an Sie, sondern an den von Kleinanzeigen beauftragten Zahlungsanbieter Online Payment Platform (OPP). 

Dieser aus den Niederlanden stammende Zahlungsanbieter fungiert – ähnlich wie PayPal – als eine Art Treuhandkonto für das Geld des Käufers: Er verwahrt es sicher auf, bis dieser den Eingang der Ware bestätigt. Dann zahlt OPP das Geld an Sie als Verkäufer aus.

GUT ZU WISSEN

Als Verkäufer erhalten Sie das Geld auch dann, wenn der Käufer den Erhalt Ihres Artikels vergisst zu bestätigen bzw. sich gar nicht mehr meldet: Spätestens 14 Tage nach dem Versand überweist die Online Payment Platform Ihnen den Kaufpreis auf Ihr hinterlegtes Konto.

Wichtig: Versenden Sie die Ware erst, wenn OPP den Zahlungseingang bestätigt. Wie lange das dauert, hängt von der Zahlungsmethode ab, die der Käufer gewählt hat. Während Sie bei Zahlungen mit Kreditkarte, Sofortüberweisung und Apple Pay meist direkt mit der Vorbereitung des Versands loslegen können, kann es bei der SEPA Überweisung ein bis zwei Tage dauern, bis die Zahlung eingegangen ist. Auch die anschließende Überweisung des Kaufpreises auf Ihr Konto nimmt in der Regel ein bis zwei Werktage in Anspruch.

6. Worauf muss ich als Verkäufer achten, wenn ich den Käuferschutz bei Kleinanzeigen anbiete?

Der Käuferschutz bei Kleinanzeigen ist für Sie als Verkäufer eine gute Möglichkeit, um sich vor betrügerischen Käufern zu schützen und bietet auch den Käufern mehr Sicherheit. Damit dieser im Fall der Fälle aber auch wirklich greift, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Verkaufen Sie ausschließlich als Privatverkäufer – für gewerbliche Verkäufe greift der Kleinanzeigen Käuferschutz nicht.
  • Verschicken Sie die Ware nur per versichertem Versand – bei Bücher- und Warensendungen, Großbriefen, Briefen oder Päckchen ohne Sendungsverfolgung besteht kein Käuferschutz.
  • Nutzen Sie das von der Plattform bereitgestellte Versandetikett und senden Sie den Artikel nur an die im Account hinterlegte Käuferadresse.

Achtung: Der Käuferschutz gilt nicht für Dienstleistungen und virtuelle Güter, die Sie per Mail oder Download anbieten (z. B. Templates, Vorlagen, Onlinekurse). Er greift ebenfalls nicht, wenn der Käufer die Ware vor Ort bei Ihnen abholt.

PRAXIS-TIPP

Ob ein versicherter Versand und damit auch das “sichere Bezahlen” immer sinnvoll ist, sollten Sie sich bei jedem Artikel in Ruhe überlegen. Bei sehr günstigen Produkten lohnen sich die höheren Versandkosten meist nicht.

7. Gibt es Alternativen zu “Sicher Bezahlen”?

Ja, es gibt Alternativen zum Kleinanzeigen Käuferschutz und der Funktion “Sicher Bezahlen” – denn als Verkäufer sind Sie natürlich nicht verpflichtet, die Option anzubieten. Wägen Sie stets anhand von Kriterien wie Verkaufspreis und Wert des angebotenen Artikels ab, ob sich der Käuferschutz lohnt. Zwar zahlt die Gebühr der Käufer, doch der Aufwand für den versicherten Versand liegt dennoch bei Ihnen als Verkäufer.

Möchten Sie sichergehen, dass die Ware bezahlt wird, sollten Sie wenn möglich immer auf eine Abholung vor Ort bestehen. Bei Gütern, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig für den Versand sind, kommt ohnehin nur eine solche in Frage. Hier können Sie sich vor Ort das Geld in bar geben lassen und der Käufer bekommt die Möglichkeit, die Ware in Ruhe zu betrachten und gegebenenfalls auszuprobieren, bevor er mit Ihnen einen Kauf eingeht.

Alternativ können Sie auch den Paypal Verkäuferschutz verwenden. Hier sind Sie als Verkäufer abgesichert – im Gegensatz zur Bezahlung über “Freunde und Familie”. Die Gebühr für den Verkäuferschutz bei PayPal trägt jedoch nicht wie beim Kleinanzeigen Käuferschutz der Käufer, sondern Sie als Verkäufer.

8. Checkliste: So verkaufen Sie sicher auf (eBay-) Kleinanzeigen

Sie möchten Ihre neuen oder gebrauchten Produkte auf Kleinanzeigen sicher verkaufen? Kein Problem mit unserer Checkliste.

Checkliste
So verkaufen Sie sicher auf Kleinanzeigen
  • Artikel gründlich prüfen: Überprüfen Sie Ihren Artikel sorgfältig auf Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen, bevor Sie ihn zum Verkauf anbieten.
  • Fotos machen: Erstellen Sie klare und gut beleuchtete Fotos des Artikels aus verschiedenen Blickwinkeln – auch von Kratzern und anderen Beschädigungen.
  • Beschreibung erstellen: Beschreiben Sie das Produkt und seinen Zustand detailliert und ehrlich, einschließlich möglicher Mängel. Kopieren Sie keine Beschreibungen der Hersteller oder von anderen Verkaufsseiten, denn dies kann eine Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen.
  • Preis festlegen: Recherchieren Sie den Marktwert des Artikels und setzen Sie einen angemessenen Verkaufspreis fest, der den Zustand des Artikels und ähnliche Angebote auf Kleinanzeigen berücksichtigt. 
  • Verkaufsbedingungen klären: Klären Sie mit einem potenziellen Käufer die Verkaufsbedingungen – beispielsweise, ob Sie die Ware nur abholen lassen oder auch einen Versand anbieten.
  • (Ver)Käuferschutz aktivieren: Überlegen Sie sich, ob Sie die Option “sicheres Bezahlen” anbieten möchten. Diese greift nur, wenn Sie den Artikel auch versenden.
  • Klare Kommunikation: Meldet sich ein Interessent bei Ihnen, beantworten Sie seine Fragen zum Angebot transparent und ehrlich. Überprüfen Sie auch das Profil und die bisherigen Bewertungen des potenziellen Käufers.
  • Abholung oder Versand: Vereinbaren Sie einen geeigneten Zeitpunkt und Ort für die Übergabe des Artikels, falls es sich um eine persönliche Abholung handelt, bzw. organisieren Sie den Versand rechtzeitig.
  • Zahlung sicher abwickeln: Bei Abholung sollten Sie auf Barzahlung vor Ort bestehen, um Betrugsversuche zu vermeiden. Wählen Sie sichere Bezahlfunktionen wie PayPal oder den (eBay) Kleinanzeigen Käuferschutz, wenn Sie die Ware versenden.
  • Keine fremden Links benutzen: Entscheiden Sie sich für den Kleinanzeigen Käuferschutz, wickeln Sie den gesamten Prozess nur über die Plattform ab. Klicken Sie nicht auf Links in SMS, Messenger-Nachrichten oder E-Mails und geben Sie Ihre Daten nicht auf externen Seiten ein – auch, wenn diese auf den ersten Blick wie Kleinanzeigen aussehen.
  • Versichert versenden: Möchten Sie den Kleinanzeigen Käuferschutz verwenden, müssen Sie den Artikel versichert versenden. Nutzen Sie nur das Versandetikett, das Ihnen Kleinanzeigen zur Verfügung stellt und folgen Sie nach dem Versand den Anweisungen der Plattform.

 

Kleinanzeigen fungiert beim Kaufen und Verkaufen ausschließlich als Vermittlungsplattform. Geht etwas schief, weil der Käufer die bestellte Ware nicht erhalten hat oder ist er aus anderen Gründen unzufrieden, ist die Plattform nicht haftbar. Verlorengegangene Pakete müssen beim Versanddienstleister geltend gemacht werden. Das geht nur, wenn Sie versichert versendet haben – und auch nur dann greift der Kleinanzeigen Käuferschutz.

Auf der sichersten Seite sind Sie, wenn Sie den Käufer das Produkt vor Ort abholen und bar bezahlen lassen.

Da der (eBay) Kleinanzeigen Käuferschutz nur Privatverkäufe absichert, können Sie ihn als gewerblicher Verkäufer nicht nutzen. Möchten Sie gewerblich verkaufen, müssen Sie ohnehin einiges mehr beachten, angefangen vom Datenschutz bis hin zum Impressum, einer Widerrufsbelehrung und den Rechten Ihrer Käufer

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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