Auto abmelden 2024: Ablauf, Kosten, benötigte Unterlagen
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Auto abmelden: Was Sie bei der Kfz-Abmeldung beachten müssen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auto abmelden- Was brauche ich, wie gehe ich vor?

Auto abmelden: Mit einer Vollmacht können dies auch Freunde oder Bekannte übernehmen.
Auto abmelden: Mit einer Vollmacht können dies auch Freunde oder Bekannte übernehmen.

Irgendwann geht die Beziehung zwischen einem Kfz und dem Halter zu ende. Dann muss der Betroffene das Fahrzeug abmelden, wenn er nicht weiterhin Versicherung und Steuern für den Wagen zahlen möchte.

Sie können das Auto abmelden, in dem Sie beim Bezirksamt oder der zuständigen Zulassungsstelle vorstellig werden. Mittlerweile ist es in einigen Fällen sogar möglich, dass Sie das Kfz online abmelden und so den Weg zur Behörde sparen.

Wie hoch sind die Kosten, um ein Auto abmelden zu lassen? Welche Unterlagen sind bei der Abmeldung von einem Kfz vonnöten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend zu allen wesentlichen Punkten, wenn Sie einen Pkw abmelden.

FAQ: Auto abmelden

Wie melde ich mein Auto ab?

Dies geschieht bei der Zulassungsstelle. Legen Sie einfach die nötigen Unterlagen vor (Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, Nummernschilder und ggf. Verwertungsbescheinigung).

Was kostet es, das Auto abmelden zu lassen?

Die Gebühren liegen bei rund 8 Euro. Sind verlorene Unterlagen (z. B. der Fahrzeugbrief) zu ersetzen, können es auch bis zu 40 Euro sein.

Muss ich persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen?

Sie können einer Person Ihres Vertrauens auch eine Vollmacht ausstellen und diese damit beauftragen.

So können Sie ein Kfz abmelden

Die Gründe, warum Betroffene ein Auto abmelden wollen, sind unterschiedlich. Dieser Schritt ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie den Wagen verkaufen, vorübergehend nicht nutzen oder stilllegen lassen wollen.

Indem Sie das Kfz abmelden, sparen Sie Kosten für Versicherung und Kfz-Steuer. Diese werden nach der Außerbetriebsetzung nicht mehr erhoben. Grundsätzlich kann die Abmeldung beim zuständigen Bezirksamt erfolgen. Haben Sie nicht alle Unterlagen vollständig, ist ein Gang zur Zulassungsbehörde vonnöten.

Seit Beginn des Jahres 2015 ist es auch möglich, dass Sie Ihr Auto online abmelden. Sämtliche Fahrzeuge, welche ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen wurden, verfügen über Stempelplaketten auf dem Kennzeichen. Darüber hinaus gibt es auf dem Fahrzeugschein einen verdeckten Sicherheitscode.

Auf den Stempelplaketten ist ebenfalls ein solcher Code. Diese beiden müssen beim jeweiligen Onlineportal eingegeben werden. Der neue Personalausweis dient der Identifikation. Die Bezahlung erfolgt über ein Onlinezahlungsverfahren. Die Bearbeitung dauert einige Tage. Sie werden schriftlich oder per E-Mail darüber informiert, wenn das Fahrzeug erfolgreich abgemeldet wurde.

Gut zu wissen: Hat das Abmelden vom Kfz geklappt, müssen Sie fortan keine Versicherungsgebühren und Kfz-Steuer mehr entrichten. Das Bezirksamt informiert Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung automatisch.

Was braucht man zum Auto-Abmelden?

Kfz-Abmeldung: Neben den Unterlagen, müssen Sie auch die Nummernschilder mitnehmen.
Kfz-Abmeldung: Neben den Unterlagen, müssen Sie auch die Nummernschilder mitnehmen.

Wollen Sie Ihr Auto beim Bezirksamt abmelden, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nummernschilder bzw. Nummernschild (bei Motorrädern)
  • Verbleibs- oder Verwertungsnachweis (wenn das Abmelden vom Kfz endgültig ist)

Sind Sie nicht der Halter des Fahrzeugs, muss zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgelegt werden. Zudem können Sie dann nur mit Vollmacht das Auto abmelden. Diese ist entsprechend ebenfalls mitzubringen.

Bedenken Sie, dass Sie das Fahrzeug nach einer erfolgreichen Abmeldung nicht mehr im Straßenverkehr führen oder auf öffentlichen Straßen abstellen dürfen.

Wichtig: Haben Sie für die Stilllegung vom Kfz nicht alle erforderlichen Unterlagen zusammen, können Sie dieses nicht beim Bezirksamt oder online abmelden. In diesem Fall ist ein Gang zur Behörde für die Kfz-Zulassung zwingend erforderlich.

Auto abmelden: Welche Kosten entstehen?

Wollen Sie Ihr Auto verkaufen und abmelden, fallen für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs Bearbeitungsgebühren bei der jeweiligen Behörde an. Online ist es mit 6,30 Euro am günstigsten. Vor Ort zahlen Sie 7,50 Euro.

Allerdings können sich die Kosten erhöhen, sofern die Unterlagen nicht vollständig sind und Ersatzpapiere ausgestellt werden müssen. In diesem Fall sollten Sie mit einer Gebühr von 40,40 Euro rechnen.

Was kostet es, das Auto abmelden zu lassen?

Ein Behördengang kann mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden sein. Wollen Sie diese sparen, können Sie eine andere Person mit Vollmacht das Kfz abmelden lassen. Je nachdem, ob es sich dabei um einen Bekannten oder einen Dienstleister handelt, fallen dafür neben den Gebühren bei der Behörde zusätzliche Kosten an.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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9 Kommentare

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  1. Ute W
    Am 16. Februar 2024 um 13:04

    Was kostet die Abmeldung eines Autos im Erzgebirgskreis?

  2. Viktoria D
    Am 3. September 2023 um 10:20

    Kann ich mein Fahrzeug online abmelden, wenn die Zulassung vor 2015 war?

  3. Bernhard
    Am 15. Februar 2022 um 5:23

    Vielen Dank für die
    Tips und Informationen .

    Berni

  4. Nadine H
    Am 28. August 2021 um 9:31

    Hallo wie gehe ich vor, wenn ich mein jetziges Fahrzeug in Zahlung gegeben habe, für mein neues Auto. Ich möchte die Kennzeichen aber behalten. Darf ich die zur Zulassungsstelle mitnehmen, mein altes Fahrzeug abmelden und die Kennzeichen gleich für mein neues Fahrzeug nehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2021 um 12:59

      Hallo Nadine H.,

      wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen an die zuständige Zulassungsbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Werner
    Am 19. Oktober 2020 um 19:51

    Hallo Leute
    Wenn man ein angemeldetes KFZ verkauft, sollte im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit notiert sein. Käufer und Verkäufer müssen unterschreiben.
    Dann eine Kopie des Kaufvertrages unverzüglich an die Versicherung und KFZ-Zulassungsstelle schicken.
    Nur so ist man optimal abgesichert.

  6. Necla
    Am 13. April 2020 um 23:47

    ich habe auch mein Auto mit (Kennzeichen verkauft.Der Käufer sollte nächste Tag abmelden und Die Kennzeichen zu mir bringen.(vertragliche)Aber er hat nicht abgemeldet und mit meine Kennzeichen weiter verkaufen wolte bei Ebay Kleinanzeigen.
    2 Tagen später selber an die Adresse gefahren und die kenzeichen abmontiert. Der zeit ist Osterferien.Die Straßenverkamsamt geschlossen.Das heisst ich muss eine Woche noch Versicherung,Steuer und abmelden kosten umsons zahlen.

    • Ina
      Am 10. Januar 2024 um 11:33

      ???? Was nützt es dir wenn du die Kennzeichen abmontiert hast du kannst das Auto doch nur zusammen mit den Papieren abmelden , also hat dir die Aktion gar nichts gebracht .

  7. Detlef
    Am 7. September 2019 um 14:48

    Ich habe mein Auto auch ohne Abmeldung verkauft und mit Kennzeichen . Im Kaufvertrag wurde das Datum zur Um- bzw. Abmeldung festgehalten.
    Aber der Käufer hat diesen Termin nicht war genommen, sondern dieser ist untergetaucht. Nach dem dritten Bußgeldbescheid , meldete sich der Mann mit dessen Personalangaben entsprechend des Personalausweises lt. Kaufvertrag und teilte mir mit, er sei nicht Käufer meines Autos, sondern eine uns unbekannte Person hat uns Betrogen und mit gestohlenen Ausweis Unterlagen über den Tisch gezogen.
    Ich habe gestern einen weiteren Bußgeldbescheid bekommen , nun möchte ich das Fahrzeug , welches noch auf meinen Namen angemeldet ist , einfach Zwangs abmelden ohne Papiere und Kennzeichen. Die Auto-Versicherung für dieses Fahrzeug ist bereits Mitte August abgemeldet worden und mein neues Auto konnte somit ordnungsgemäß angemeldet werden.
    Unsere KFz-Zulassungsstelle , hat bereits am 17.07.2019 die zuständige Behörde in Berlin über den Verkauf des Fahrzeuges informiert und ein Amtshilfeersuchen übersandt. Meine Ausführungen und Anlagen sind zuständigkeitshalber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten nach Berlin zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden .

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