Kaufvertrag auf eBay Kleinanzeigen zustande gekommen? Kaufrecht

Kaufvertrag auf eBay Kleinanzeigen zustande gekommen?

1. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
JimPanse1908
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag auf eBay Kleinanzeigen zustande gekommen?

Hallo,

ich habe auf ebay Kleinanzeigen einen Artikel angeboten und mit einem potenziellen Käufer einen Preis ausgehandelt

Die letzte Nachricht vom ihm war:

"100 EUR?"

und ich habe geantwortet

"Geht klar! Wann möchtest du den Artikel abholen?"

Darauf hin hat sich aber seit Tagen niemand mehr gemeldet und ich würde den Artikel gern dringend andernweitig verkaufen, da Nachfrage besteht. Ich möchte niemanden etwas böses unterstellen, aber ich könnte hier eine Masche vermuten, dass sich der Käufer meldet nachdem ich den Artiekl andernweitig verkauft habe und er dann Schadenersatz verlangt.

Ich habe 3 Tage später nochmal angefragt, ob noch Interesse besteht, aber keine Reaktion erhalten.

Wie verhalte ich mich richtig? Ist überhaupt ein Kaufvertrag in irgendeiner Weise zustandee gekommen, oder hätte derr Interessent nochmal zustimmen müssen?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17080 Beiträge, 5906x hilfreich)

Mit den von dir gelieferten Fragmenten kann man nicht viel anfangen. Bisher sehe ich allerdings noch keinen Kaufvertrag.

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#2
 Von 
JimPanse1908
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier nochmal der gesamte Verlauf

Zitat:
Interessent:
servus ich interessiere mich für diesen Artikel, für 80€ würd ich ihn nehmen. Wie lange ist er in Gebrauch?

Ich:
Der Artikel ist 2015 gekauft worden, war aber selten in Nutzung . Wie wären 120? Grüsse

Interessent:
Alles klar danke für die Info.
100? Grüße

Ich:
100 geht klar. Wann möchtest du sie abholen? Grüße

Ich ein paar Tage später habe ich versucht den Druck nochmal zu erhöhen:
Hallo nochmal. Ich habe noch weitere Anfragen. Hätten Sie noch Interesse? Falls nein, gebe ich den Artikel wieder frei. Spätestens morgen. Grüße

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17080 Beiträge, 5906x hilfreich)

Ich sehe hier noch keinen Kaufvertrag. Für 80€ hat er zugesagt, 100€ war bisher nur ein Preisvorschlag vom Käufer für den er sich überlegen könnte den Kauf zu tätigen. Hier eine konkludente Zusage zu sehen zu wollen wäre sehr gewagt.

Signatur:

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#4
 Von 
JimPanse1908
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, dann geht der Artikel wieder Kleinanzeigen an den Nächsbietenden. Hmmm vielleicht sehe ich nur überall alles schwarz und er meldet sich nicht, weil er woanders was gefunden hat, trotzdem nen bisschen unverschämt wie ich finden ... macht es für die Zukunft Sinn, in der Zustimmungsnachricht meinerseits einen kleinen Passus wie "Angebot gültig für 3 Tage" oder so hinzuzufügen? Hat sowas rechtlich überhaupt eine Relevanz?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120887 Beiträge, 39952x hilfreich)

Ein beliebter Trick, wenn dann nochmals verkauft wurde, taucht der erste Käufer wieder auf und fordert entsprechenden Schadenersatz etc.

Ich mache daher immer einen Fakeverkauf, wenn der Käufer dann auftaucht ... ups, kein Schadenersatz, hier ist die Ware ... und weg ist er wieder ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17080 Beiträge, 5906x hilfreich)

Zitat (von JimPanse1908):
Hmmm vielleicht sehe ich nur überall alles schwarz und er meldet sich nicht,
Das kann durchaus passieren. Wie HvS bereits geschrieben hat ist das ein beliebter Trick von Betrügern. Deiner Beschreibung nach wäre ich in deinem Fall hier aber ganz gelassen.

Signatur:

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#7
 Von 
JimPanse1908
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich frag mich aber gerade, wie da jemand an die Adresse etc. kommen will um überhaupt eine Anzeige etc. einzureichen. Man könnte ja einfach für diesen Artikel immer nur ein Treffen an einem anderen Ort vereinbaren ... da merkt man zumindest relativ schnell ob jemand gezielt auf die Addresse aus ist.

Und ich frage mich immer noch, wie man dem am Besten zukünftig aus dem Weg geht, weil das ist echt nervig, dass man an allen Ecken und Enden aufpassen muss von irgendwelchen Kleinkriminellen abgezogen zu werden.

Was würde denn im Zweifel passieren? Ich kauf den gleichen Artiekl nochmal woanders und händige ihn aus? Wenn ich ihn nicht besorge, wie hoch wäre denn dann der Schadensersatz? Die Höhe des Artiekls?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120887 Beiträge, 39952x hilfreich)

Zitat (von JimPanse1908):
wie hoch wäre denn dann der Schadensersatz? Die Höhe des Artiekls?

Nö, es wäre tatsächlich nur der Schaden. Und den müsste der angeblich Geschädigte nachweisen ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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