Kurze, Dietmar, Berlin - Prozessfinanz-Anwälte

Dr. Dietmar Kurze

Erbrecht, Vorsorgerecht

Fachanwalt für Erbrecht

Vorsorgeanwalt

Kärgel de Maizière & Partner
Kurfürstendamm 96
10709 Berlin

kurze@kaergel.com
www.kaergel.com

Tel.: +49 (0) 30 308 311 0
Fax: +49 (0) 30 308 311 10

Vita

Zulassung:

Rechtsanwaltskammer Berlin, 2006


Ausbildung:

Humboldt-Universität zu Berlin


Mitgliedschaften:

VorsorgeAnwalt e.V., Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Berliner Anwaltsverein e.V., Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV)

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Erbrecht
  • Vorsorgerecht

Expertise

Dr. Dietmar Kurze ist ausschließlich im Erbrecht und im Vorsorgerecht tätig. Innerhalb derer wiederum liegt ein Schwerpunkt in der Vertretung bei Auseinandersetzungen, sei es innerhalb einer Erbengemeinschaft, um den Pflichtteil, bei der „Testamentsanfechtung“ wegen Testierunfähigkeit, über die Testamentsauslegung oder wegen einer Testamentsvollstreckung.

Aufgrund seiner Spezialisierung auf das Vorsorgerecht wird Dr. Kurze auch immer wieder zu Fällen hinzugezogen, bei denen es um Vollmachtsmissbrauch oder um eine beendete oder laufende rechtliche Betreuung geht. Häufig geschieht dies im Zusammenhang mit erbrechtlichen Streitigkeiten.

Aktuelles

Die Kanzlei und namentlich Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze wurden von der WirtschaftsWoche zur Top-Kanzlei Erbrecht 2019 ausgezeichnet.

Dr. Dietmar Kurze ist Herausgeber und Autor des Kommentars „Vorsorgerecht: Vollmacht, Patientenverfügung, lebzeitige Verfügungen“ (C.H.Beck. 2017); Co-Autor von „Bestattungsrecht in der Praxis“ (zerb verlag, 2. Auflage 2016); Autor u.a. in: „Praxiskommentar Erbrecht“ von Damrau/Tanck (zerb verlag, 3. Auflage 2014), Kommentierung der §§ 2339 bis 2342 BGB (Erbunwürdigkeit und Erbverzicht); „Erbrecht“ von Burandt/Rojahn (Beck‘sche Kurzkommentare, 2. Auflage 2014), Kommentierung der §§ 164 bis 181, 1901a bis 1901c BGB (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung); „Die Erbengemeinschaft“, „Der Fachanwalt für Erbrecht“, „Pflichtteilsprozess“ u.a.

Zur Kanzlei

Die Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner vertritt Privatpersonen sowie Unternehmer und Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen sowie nachfolge- und übergaberechtlichen Fragen. Im Notariat werden zudem insbesondere Immobilienübertragungen sowie Geschäfte mit internationalem Bezug bearbeitet. Mit zurzeit 14 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kann die Kanzlei umfassend und dabei immer persönlich für ihre Mandanten tätig werden.

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