Über zwei Jahre Haft für Mann aus Hann. Münden
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Über zwei Jahre Haft für Mann aus Hann. Münden

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Korbach/Kassel – Nicht schuldfähig: Zu diesem Ergebnis kam die zehnte Große Strafkammer des Landgerichts Kassel in dem Verfahren gegen einen 33-jährigen Korbacher, der zunächst seinen Onkel mit einem Gürtel verprügelt und einer schweren Glasvase beworfen hatte sowie in einem zweiten Fall seine Mutter mit einem Handtuch und danach mit bloßen Händen würgte.
Ein Mündener, der in der Innenstadt stark betrunken immer wieder Menschen lautstark angepöbelt, beleidigt und bedroht hat, musste sich jetzt vor Gericht verantworten. © David-Wolfgang Ebener/dpa

Ein 58-jähriger Mündener, der in der Innenstadt stark betrunken immer wieder Menschen lautstark angepöbelt, beleidigt und bedroht hat, musste sich jetzt vor dem Mündener Amtsgericht verantworten.

Altkreis Münden – Ein 58-jähriger Mündener, der in der Innenstadt stark betrunken immer wieder Menschen lautstark angepöbelt, beleidigt und bedroht hat, muss für über zwei Jahre ins Gefängnis. Zu seinen Straftaten gehört auch Widerstand gegen hinzugerufene Polizistinnen und Polizisten, die er nicht nur grob beleidigt, sondern auch tätlich angegriffen hat.

Dabei habe er sich auch der Körperverletzung schuldig gemacht, so der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts am Mündener Amtsgericht.

Es verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Dem Urteil zugrunde lagen zehn Straftaten, begangen zwischen November 2022 und August 2023. Neben Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Polizisten ging es auch um das Fahren mit einem E-Scooter, obwohl ihm das Fahren von Fahrzeugen untersagt war, sowie um ein Diebstahlsdelikt.

Hinzu kam ein Strafbefehl des Amtsgerichts vom September 2023, mit dem der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, weil er jemanden mit einem Taschenmesser bedroht und ein verbotenes Messer bei sich hatte. Tatorte der jetzt vor Gericht verhandelten Straftaten waren meist Plätze und Orte rund um die St. Blasius-Kirche. Die Szenen spielten sich zum Teil vor zahlreichen Passanten ab, wie Beamte vor Gericht aussagten.

Bei ihren Einsätzen mussten die Polizisten Beleidigungen wie „Scheißbullen“, „Vollidioten“ und „Hurensöhne“ ertragen. Wenn sie ihn in Gewahrsam nahmen, mussten sie damit rechnen, angespuckt zu werden. In einem Fall erteilte der Angeklagte im Streifenwagen sitzend einem Beamten eine Kopfnuss an die Schläfe. Wenn der 58-Jährige Menschen beleidigt, schreckt er selbst vor Kindern nicht zurück. Vor Gericht schilderte ein achtjähriger Junge im Beisein seiner Mutter, wie ihn der Angeklagte auf dem Heimweg von der Hausaufgabenbetreuung nachmittags auf dem Platz an der St. Blasius-Kirche als „Hundesohn“ bezeichnet hat.

Der ledige Mann, der keiner Arbeit nachgeht und Sozialleistungen erhält, begeht seit Jahren Straftaten und hat schon mehrere Haftstrafen verbüßt. Der Vorsitzende Richter nannte ihn einen „hartnäckigen Rechtsverbrecher“. In seinem Urteil ging das Schöffengericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie hatte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und einem Monat gefordert. (Ekkehard Maass)

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