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Deutschland Ärger um Urlaub

Lambrecht selbst schoss das Foto ihres Sohnes im Bundeswehrhelikopter

Quelle: dpa/Valeria Mongelli
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Im Frühjahr hatte es Ärger gegeben für Verteidigungsministerin Christine Lambrecht – ihr Sohn hatte Fotos von sich in einem Regierungshubschrauber gepostet. Über den Vorfall musste Lambrecht nun Auskunft erteilen, weil es einen „hinreichenden dienstlichen Bezug“ gebe.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das viel diskutierte Foto von ihrem Sohn im Bundeswehrhubschrauber selbst gemacht. Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums bestätigte das auf Nachfrage am Mittwoch. „Bild“ hatte zuvor darüber berichtet.

Lambrecht hatte Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Am nächsten Tag ging es mit dem Auto zum Urlaub nach Sylt weiter. Öffentlich geworden war der Flug, weil Lambrechts Sohn ein Foto von sich in dem Hubschrauber bei Instagram gepostet hatte. Die Ministerin hatte nach Angaben ihres Ministeriums den Mitflug des Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen.

Nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), die am Dienstag bekannt geworden war, muss das Bundesverteidigungsministerium nun aber einem klagenden Journalisten Auskunft über Details zur Entstehung und Veröffentlichung des Fotos geben. Das OVG hatte eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

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Der Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte. Lambrecht hatte das mit der Begründung abgelehnt, das betreffe sie als Privatperson.

Zur Frage der Hotelbuchung hatte das Gericht in Köln der Politikerin Recht gegeben. Das sei ihre Privatsache. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Da die Anreise mit dem Hubschrauber erfolgt sei, ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr.

Auf die Frage, ob die Veröffentlichung von Fotos aus dem Inneren eines Bundeswehrhubschraubers von den geltenden Vorschriften gedeckt sei, verwies ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Mittwoch auf eine bereits im Mai gegebene Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage. Darin hatte die Verteidigungsstaatssekretärin Siemtje Möller geantwortet: „Die Statthaftigkeit des Fotografierens von und in Luftfahrzeugen der Bundeswehr ist grundsätzlich einzelfallabhängig zu bewerten. Ausschlaggebend ist, ob Bilder sensible Informationen preisgeben, die die militärische Sicherheit gefährden könnten.“

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AFP/dpa/säd

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