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Finanzielle Folgen der Trennung: Ehe-Aus des Glamourpaars: Bleiben Christian Wulff nur 4000 Euro zum Leben?
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Ex-Bundespräsident Christian Wulff könnte seine Ehe mit Bettina Wulff teuer zu stehen kommen
dpa Ex-Bundespräsident Christian Wulff könnte seine Ehe mit Bettina Wulff teuer zu stehen kommen

Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat nicht nur seine Ehefrau Bettina verloren. Durch die vielen finanziellen Verpflichtungen, die auf ihn zukommen könnten, ist womöglich auch ein Großteil seines Ehrensolds futsch. Ein Promi-Scheidungsanwalt malt düstere Szenarien: „Es geht eine Etage tiefer für Wulff.“

Es ist immer traurig, wenn eine Beziehung zerbricht. Wenn es sich aber um eine Promi-Ehe der Kategorie Wulff handelt, wird ein Erdbeben daraus. Sobald die größte Welle der Aufmerksamkeit abebbt, geht es für Christian und Bettina Wulff nach fast fünf Jahren Ehe ans Eingemachte: die Regelung der gemeinsamen Finanzen.

Spätestens dann werden der Bundespräsident a.D. und seine zweite Frau auf dem Boden der Tatsachen ankommen. Denn dem Scheidungsrichter ist es egal, ob es sich hier um den einst höchsten Mann im Staate und seine Ehefrau handelt. „Der Ehrensold, den Wulff bezieht, klingt zwar nach etwas ganz Besonderem – unterhaltsrechtlich ist er aber wie ein ganz normales Einkommen zu behandeln“, erklärt der bekannte Münchner Scheidungsanwalt Hermann Messmer. Er hat bereits einige Promi-Scheidungen durchgefochten – etwa die von Rudi Völler oder Mehmet Scholl. Abseits des Scheidungsrechts brachte es Messmer in den sechziger Jahren im sogenannten „Ohrabbeißer-Prozess“ um Uschi Glas zu Berühmtheit: Er vertrat einen Begleiter der Schauspielerin, der in ihrem Beisein angegriffen wurde.



„Bei den Wulffs wird es darum gehen, den finanziellen Status zu halten – dass beide also möglichst noch einige Jahre annähernd so weiterleben können wie bisher“, erklärt der Jurist. „Voraussetzung dafür ist natürlich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beteiligten.“

Und mit der Leistungsfähigkeit ist es so eine Sache. Zwar klingt der Ehrensold von 217 000 Euro recht üppig. Doch auch dieses Einkommen muss Wulff in vollem Umfang versteuern. Messmer schätzt grob, dass sich das Netto-Einkommen Christian Wulffs monatlich auf etwa 11 000 oder 12 000 Euro belaufen könnte – vorausgesetzt, er verfügt über keine anderweitigen Einnahmen. „Berücksichtigt man seine vielen potenziellen Zahlungsverpflichtungen, ist der zu verteilende Kuchen aber nicht mehr so groß“, ahnt der Trennungsexperte.


Für Messmer ist klar: „Die Wulffs werden den Gürtel um einiges enger schnallen müssen.“ Und zwar beide.

Der Unterhalt

Wenn es darum geht, die möglichen Unterhaltsverpflichtungen Wulffs für seine Ehefrauen zu schätzen, hilft angesichts des Ehrensolds von rund 217 000 Euro der übliche Quotenunterhalt nicht weiter. In Wulffs Einkommensklasse ist stattdessen der finanzielle Status ausschlaggebend, den das Paar während seiner Ehe erreicht hat – inklusive Auto, Urlaubsreisen oder Kleidung. Diesen Status gilt es bis zur Scheidung aus scheidungsrechtlicher Sicht für den Unterhaltsberechtigten möglichst zu erhalten.

Die Unterhaltsverpflichtungen sind im Fall Wulff einigermaßen kompliziert – weil auch die Familienkonstellation kompliziert ist. Christian Wulff hat bereits eine Tochter aus erster Ehe. Bettina Wulff brachte ein Kind aus einer früheren Beziehung mit; 2008 wurde dann noch ein gemeinsamer Sohn geboren.

Wie sich Ehefrau Nummer eins und Ehefrau Nummer zwei in Sachen Unterhaltszahlungen vom Ex-Mann arrangieren müssen, war längere Zeit strittig. Mittlerweile gilt: „Bei der Berechnung der Unterhaltspflichten geht die erste Ehefrau vor – mit der Begründung, dass die zweite Ehefrau ihn schließlich mit dem Wissen um seine finanziellen Verpflichtungen geheiratet hat“, so der Scheidungsexperte Andreas Vitti. Konkret heißt das: Der Betrag, den Wulffs erste Frau und seine Tochter bereits von ihm bekommen, wird nicht zugunsten von Bettina neu verhandelt.

Grob geschätzt könnten sich Bettina Wulffs Unterhaltsansprüche auf 3000 oder 4000 Euro belaufen, fügt Vittis Kollege Messmer hinzu – die möglichen Ausbildungskosten von Wulffs erster Tochter noch nicht eingerechnet. Für sein eheliches Kind muss Wulff nach Einschätzung der Juristen in der Tat mindestens den höchsten Satz nach der
Düsseldorfer Tabelle“ zahlen – für Kinder bis fünf Jahren sind das aktuell rund 500 Euro. Für das nicht eheliche Kind ist er nicht unterhaltspflichtig, sofern er es nicht adoptiert hat.

Allerdings muss sich auch Bettina Wulff – ebenso wie seine erste Ehefrau Christiane – Einnahmen aus Berufstätigkeit zumindest teilweise anrechnen lassen: etwa Einkommen, das Bettina mit ihrem PR-Büro oder Buchtantiemen bezieht. „Mit dem Unterhalt wird dann gegebenenfalls nur noch bis zum errechneten Status aufgestockt“, erklärt Messmer. Nach der Scheidung wird das Einkommen dann nach Auskunft Vittis komplett angerechnet, so dass Christian Wulff womöglich nicht allzulange unterhaltspflichtig für seine Frau bleiben wird – wohl aber noch eine ganze Weile für seinen Sohn.

– Das Vermögen

Die Vereinbarung der Unterhaltszahlungen ist die eine Hürde bei einer Scheidung, die Vermögensauseinandersetzung die andere. Falls die Wulffs keinen Ehevertrag vereinbart haben, greift dabei automatisch das Prinzip der Zugewinngemeinschaft.

„Dabei wird berechnet, welche Anfangsvermögen beide in die Ehe eingebracht haben – und welches Vermögen am Stichtag, der Zustellung des Scheidungsantrags, vorhanden ist“, erklärt Vitti. Die Differenz zwischen Anfangsvermögen und heutigem Vermögen entspricht dem sogenannten Zugewinn. Es gilt: Der Ehepartner, der den höheren Zugewinn hat, muss von der Differenz die Hälfte abgeben.
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