Sprechzeiten und Kontakt — Gemeinsames Prüfungsamt

Sprechzeiten und Kontakt

Sprechzimmer:

Olshausenstraße 75, S 2, OG 1, Räume 164-165a

Sprechzeiten:

Offene Sprechstunde: Mittwoch 10 - 12 Uhr

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür gern das Kontaktformular "Sprechstunde".

Telefonische Sprechstunde: Donnerstag 10 - 12 Uhr

  Hinweis

Bitte halten Sie für die Sprechstunde Ihre Matrikelnummer bereit und geben Sie diese auch bei Anfragen per E-Mail an.

Sofern für Sie Unterlagen (Leistungsübersicht/Bescheinigung) zur Abholung bereitliegen, geben Sie bitte an, bei wem Sie diese bestellt haben. Dies erleichtert uns die Ausgabe.

Kontaktinformationen:

Über das Kontaktformular erreichen Sie alle Mitarbeiter*innen des Gemeinsamen Prüfungsamtes.

Die persönlichen Kontaktinformationen und Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte der Übersicht über die Ansprechpersonen nach Studienfach und Vorgang  bzw. der Übersicht über die Mitarbeiter*innen.

Hausanschrift / Paketanschrift:

Gemeinsames Prüfungsamt in der Philosophischen Fakultät, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Olshausenstr. 75, 24118 Kiel

Postanschrift:

Gemeinsames Prüfungsamt in der Philosophischen Fakultät, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 24098 Kiel

Fax:

0431-880-1271

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft zu Noten am Telefon oder auf Anfragen von privaten E-Mail-Adressen erfolgen darf.

Erfordernis einer Originalunterschrift

  • Bitte beachten Sie, dass eingefügte Unterschriftenkopien, digitale Unterschriften oder digitale Signaturen leider nicht ausreichen.

    Insbesondere für

    • Eigenständigkeitserklärungen (Hausarbeiten, Bachelor- oder Masterarbeiten, vergleichbare Arbeiten)
    • Joker-Anträge
    • Anträge auf Zulassung zu einer Bachelor- oder Masterarbeit
    • Übereinstimmungserklärungen der schriftlichen Fassung mit der elektronischen und ggf. digitalen Fassung der Bachelor- oder Masterarbeit
    • Rücktrittsanträge
    • Widersprüche

    Die Originalunterschrift muss geleistet werden - auch wenn der Antrag/die Erklärung als E-Mail-Anhang versandt wird. Das bedeutet, dass der Antrag/die Erklärung ausgedruckt, unterschrieben und anschließend eingescannt (oder alternativ abfotografiert) werden muss.