Leitung: Charité – Universitätsmedizin Berlin

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Leitung

Der Bereich Leitung präsentiert die Gremien, die die Charité operativ und strategisch steuern.

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Leitung

Das oberste Leitungsgremium der Charité ist der Vorstand. Er trifft die strategischen Entscheidungen und führt das operative Geschäft. Mitglieder des Vorstandes sind der Vorstandsvorsitzende, der Dekan, der Vorstand Finanzen und Infrastruktur, der Vorstand Krankenversorgung und der Vorstand Personal und Pflege. Der Dekan trägt die Verantwortung für Forschung und Lehre und steht zugleich an der Spitze der Fakultätsleitung. Insbesondere für kaufmännische Fragen des Klinikums ist der Vorstand Finanzen und Infrastruktur zuständig. In den Verantwortungsbereich des Vorstands Krankenversorgung fallen alle medizinischen Fragen in der Krankenversorgung. Dem Vorstandsmitglied Personal und Pflege obliegt die Personalverantwortung einschließlich der Tarifverhandlungen.

Das Berliner Universitätsmedizingesetz von 2005 sieht einen Aufsichtsrat vor. Er berät den Vorstand, überwacht die Wirtschaftlichkeit und gewährleistet die Qualität von Lehre und Forschung.

Fakultätsrat

Nach dem Berliner Hochschulgesetz und dem Berliner Universitätsmedizingesetz ist der Fakultätsrat für alle Aufgaben der medizinischen Fakultät zuständig. Den Vorsitz führt die Dekanin/der Dekan mit beratender Stimme, die Mitglieder werden gewählt.

Der Fakultätsrat diskutiert und entscheidet unter anderem folgende Themen:

  • Erlass neuer Satzungen der Fakultät
  • Koordination und Durchführung von Lehre, Forschung und Prüfungen
  • Berufungen und Entscheidungen über Habilitationen
  • Stellen- und Mittelplanung
  • Wirtschaftsplan Forschung und Lehre

Der Fakultätsrat wählt die Dekanin/den Dekan und die Prodekane für Lehre und Forschung.

Weitere Details zu Organisation und Aufgaben des Fakultätsrats finden Sie in den Gesetzestexten in der Mediathek/Publikationen.

Klinikumskonferenz

Die Klinikumskonferenz unter Leitung von Prof. Dr. Sehouli berät die Klinikumsleitung in Bezug auf

  • den Teilwirtschaftsplan Krankenversorgung,
  • Strukturveränderungen, die ganz oder in Teilen die Krankenversorgung betreffen,
  • die Beteiligung an und die Gründung von privatrechtlichen Unternehmen, soweit die Krankenversorgung betroffen ist.