Immatrikulation: Campusnet - Charité – Universitätsmedizin Berlin

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Immatrikulation

Der Start zum Studium an der Charité beginnt mit der Immatrikulation.

Sie befinden sich hier:

Herzlich willkommen!

Wir gratulieren zu Ihrer Zulassung, begrüßen Sie ganz herzlich an der Charité - Universitätsmedizin Berlin, wünschen Ihnen an der Charité einen erfolgreichen Start ins Studium und eine gute Zeit in Berlin!

Ihr Referat für Studienangelegenheiten

Einzureichende Unterlagen & Hinweise

Lesen Sie bitte zuerst die Checkliste vollständig durch.
Dann füllen Sie den korrekten Antrag für Ihren Studiengang gemäß Zulassungsbescheid aus und schicken diesen ab. Im Anschluss senden Sie die in der Checkliste genannten Unterlagen an die entsprechende E-Mailadresse. Bitte beachten Sie unsere Hinweise, und achten Sie auf die korrekte Bezeichnung Ihrer Dateien!

Gut zu wissen

Bevorzugte Zulassung / Rückstellung

Sollten Sie zu Beginn oder während eines Dienstes aufgrund einer Bewerbung einen Studienplatz bzw. ein entsprechendes Angebot erhalten, so haben Sie das Recht, dieses Angebot nach der Ableistung Ihres Dienstes wahrzunehmen.

Haben Sie Ihren Dienst beendet, müssen Sie sich auf jeden Fall erneut bewerben.

Der Anspruch kann gemäß § 10 Berliner Hochschulzulassungsverordnung in den zwei auf das Ende des Dienstes folgenden Bewerbungszeiträumen geltend gemacht werden.

Was sind Dienste?
•    Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes bis zur Dauer von drei Jahren
•    Freiwilliger Wehrdienst nach dem Soldatengesetz
•    Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
•    Ableistung eines Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
•    Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
•    Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren

Doppelstudium

Eine Immatrikulation in einem zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur möglich, wenn dies im Hinblick auf das Studienziel sinnvoll ist und andere dadurch nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden (gemäß § 14 Abs. 2 BerlHG).

Da es sich bei den grundständigen Studiengängen an der Charité um zulassungsbeschränkte Studiengänge handelt und Sie eine andere Person vom Erststudium ausschließen würden, ist eine Doppelimmatrikulation nur dann möglich, wenn

  • Sie eine Bescheinigung vorlegen, dass der zweite Studiengang im ersten Fachsemester zulassungsfrei ist oder
  • Sie eine Bescheinigung vorlegen, dass Sie durch Ihre Immatrikulation dort keine andere Person vom Erststudium ausschließen.

Im Rahmen Ihrer Immatrikulation sind der entsprechende Nachweis sowie ggf. eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zusätzlich zu den geforderten Unterlagen einzureichen. 

Hinweis:
Sind Studierende an mehreren Berliner Hochschulen oder an Berliner und Brandenburger Hochschulen immatrikuliert, so müssen sie erklären, an welcher Hochschule sie ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben. Gebühren und Beiträge, einschließlich der Sozialbeiträge zum Studierendenwerk, sind nur an einer Hochschule zu entrichten.

FAQ

Wo finde ich meine Matrikelnummer?

Mit der Immatrikulation haben Sie eine Matrikelnummer erhalten, die auf Ihrer Campuscard vermerkt ist. Ihre Matrikelnummer ist eindeutig und für die gesamte Studienzeit verbindlich. Damit wird auch dann Ihre Identifikation gewährleistet, wenn zum Beispiel Namensvetter an der Charité immatrikuliert sind.

Bei Prüfungen, Seminararbeiten und allen Verwaltungsvorgängen dient sie zur Identifikation. Bitte geben Sie deshalb Ihre Matrikelnummer bei jeder Korrespondenz immer mit an.

Wann erhalte ich meine Campuscard?

Nach erfolgreicher Zuordnung Ihrer Immatrikulationsgebühren und Freischaltung Ihres Benutzerkontos können Sie sich Ihre Campuscard im Referat für Studienangelegenheiten erstellen. Auf der Rückseite Ihrer Campuscard wird das VBB-Semesterticket aufgedruckt.

Zur Erstellung Ihrer Campuscard benötigen Sie einen einmalig nutzbaren QR-Code. Diesen erhalten Sie automatisch über Ihren HIS-Account unter Studiumsverwaltung | Campuscard.

Weitere Informationen: 

Wann erhalte ich mein persönliches Benutzerkonto?

Mit der Immatrikulation an der Charité - Universitätsmedizin Berlin erhalten Sie ein persönliches Benutzerkonto. Dieses Konto ermöglicht Ihnen einen Zugang zu mehreren IT-Diensten und erfolgt mit Ihrem Benutzername/Login und Passwort

Wie schalte ich mein Benutzerkonto frei?

Um Ihr Benutzerkonto und deren Dienste nutzen zu können, müssen Sie eine Freischaltung über das Zugangsportal der Charité durchführen. Dazu benötigen Sie Ihre Dienstleistungsnummer, welche Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen erhalten haben. Des weiteren richten Sie im Portal Ihr Initialpasswort zum Login ein.

Wenn Sie im Zugangsportal gar nicht mehr weiter kommen und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte den HelpDesk:

 +49 30 450 575444 oder

Bitte berücksichtigen Sie, das die Freischaltung Ihres Benutzerkontos erst nach Zuordnung Ihrer Immatrikulationsgebühren erfolgen kann.

Ihre E-Mail-Adresse (vorname.nachname@charite.de (soweit verfügbar)).

Mit dieser E-Mail-Adresse informiert Sie die Fakultät über wichtige Angelegenheiten (zum Beispiel Stundenplanänderungen). Prüfen Sie regelmäßig Ihre neuen Nachrichten!

Aus Identifikations- und Datenschutzgründen erfolgt jegliche Korrespondenz zu personenbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausschließlich über Ihre Charité-E-Mailadresse. Ihre Verwendung wird verbindlich festgelegt.

Zugang zu Ihrem E-Mailpostfach der Charité

Wie kann ich mir einen VPN-Zugang freischalten lassen?

Die Charité bietet allen MitarbeiterInnen sowie Studierenden der Charité einen VPN-Zugang an. Dieser Dienst ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie sich von zu Hause oder einem anderen Ort in das Charité-Netzwerk einwählen möchten, um Dienste zu nutzen, die nur im internen Netz (Intranet) der Charité angeboten werden.

Mit dem VPN-Grundantrag Studierende wird die Einrichtung eines VPN-Zugangs für Studierende beantragt. Eingeschlossen sind die Standard-Berechtigungen "Internet-Proxy" und "Intranet".

Weitere Informationen:

Gibt es Computerarbeitsplätze der Charité und wie sind sie nutzbar?

Um in das Intranet der Charité zu gelangen, können Sie die Computerarbeitsplätze (CIPom) an der Charité nutzen. Das CIPom steht allen Studierenden und Mitarbeitern der Charité offen. Zur Anmeldung ist ein Charité-Domänenzugang notwendig. Den Charité-Domänzugang erstellen Sie mit Ihrer E-Mailadresse.

Weitere Informationen:

CIPom Standorte:

Camupus Charité Mitte (CCM, Lernzentrum, Virchowweg 5)

Campus Virchow-Klinikum (CVK, Lehrgebäude, Forum 3)

Wie sieht ein barrierefreies Studium bei der Charité aus?

Sie haben mit Ihrer Behinderung bereits mehr Belastungen als andere Studierende zu bewältigen. Um Ihnen das Studium zu erleichtern, haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Unser Ziel ist es, Ihnen ein barrierefreies Studium zu ermöglichen und Ihre Teilhabe zu fördern, damit Sie sich intensiv auf die Studieninhalte konzentrieren können.

Wir möchten Sie unterstützen, Ihr Studium an der Charité erfolgreich abzuschließen.

Hinweise und Informationen:

Im PDF-Dokument "Lehre ohne Barriere" erhalten Sie weiterführende Informationen zu

  • Wichtige Ansprechpartner
  • Hinweise zu barrierefreien Zugangswegen
  • Härtefallantrag
  • Befreiung vom Semesterticket
  • Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen

Der Jahresbericht der Ansprechperson für behinderte und chronisch kranke Studierende ist im PDF-Dokument "Jahresbericht" nachlesbar.

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten finden Sie im PDF-Dokument "FAQ zum Studium mit Schwerbehinderung/chron. Erkrankung/Beeinträchtigung". Bitte schauen Sie nach, ob Ihre offenen Fragen darunter sind. Falls Sie eine Frage haben, die diese FAQs nicht beantworten, oder eine Antwort nicht zufriedenstellend ist, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Ansprechperson für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf.

Im PDF-Dokument "Allgemeiner Ablauf Antrag auf Nachteilsausgleich (NTA)" haben wir für Sie den üblichen Ablaufprozess von der Antragstellung bis zur Gestattung zusammengefasst.

Downloads:

Was versteht man unter dem Gesetz zum Schutz von Müttern im Studium?

Gibt es Angebote zur Kinderbetreuung?

KidsMobil ist ein Angebot zur flexiblen Kinderbetreuung für Beschäftigte und Studierende der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Wir nutzen seit vielen Jahren den Dienstleistungsservice der Socius – die Bildungspartner gGmbH -, der den Beschäftigten und Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen und eines zuvor vollständig ausgefüllten und genehmigten Antrages kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann.

Bei KidsMobil handelt es sich um Notfallbetreuung. Es ist nicht zur Abdeckung von Regeldiensten gedacht.

Weitere Informationen:

Semesterbeginn

Die Termine zur Stundenplanveröffentlichung beziehungsweise Freigabe Ihres persönlichen Stundenplans und somit Bekanntgabe der Gruppeneinteilung finden Sie unter Termine und Veröffentlichungen des jeweiligen Studiengangs. Außerdem finden Sie dort den Vorlesungszeitraum, den ersten Semestertag und den Semesterkalender.

Stundenpläne

Die Lehrveranstaltungen werden von der Abteilung Stunden- und Raumplanung einschließlich aller Vorlesungen überschneidungsfrei geplant. Die Stundenpläne aller Gruppen sind in Moses veröffentlicht.

Die detaillierten Daten und Informationen zu den Lehrveranstaltungen können aus der Lehrveranstaltungs- und Lernzielplattform (LLP) kurz vor Semesterbeginn exportiert werden. Eventuelle Änderungen im laufenden Semester werden hierüber aktualisiert.

Hinweise und Fristen zur Semesterstundenplanung für kommende Semester werden im Campusnet Ende Januar für das Sommersemester und Ende Juni für das Wintersemester unter Termine und Veröffentlichungen der entsprechenden Semester veröffentlicht.

Pandemiebedingt werden Ihre Anfragen elektronisch entgegengenommen und beantwortet. Die Zuständigkeiten sind hier im Campusnet auf der Seite Referat für Studienangelegenheiten veröffentlicht