Wer darf das Bundeswappen verwenden?

Typ: Häufig nachgefragt

Nur amtliche Stellen des Bundes dürfen seine Hoheitszeichen verwenden. Neben dem Bundeswappen und dem Bundesadler gehören dazu auch das Bundessiegel und die Bundesdienstflagge.

Wer ein Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung zuständigen Stelle benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Sie kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Das gleiche gilt für Zeichen, die diesen Hoheitszeichen zum Verwechseln ähnlich sind (§ 124 Abs. 2 OWiG).